Nachtrag: 29.08.2012
Sitzung: 29.08.2012 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/040/2012
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 57 „Rothenbachpark“
beinhaltet u.a. drei Sondergebiete.
Während das Sondergebiet 1 (SO 1) bereits durch
Golfclubhaus mit Folgeeinrichtung seit Jahren in Betrieb ist, beabsichtigt
nunmehr ein Investor im Bereich des Sondergebietes 2 (ehemalige Offiziersmesse)
-SO 2-: Hotel mit Folgeeinrichtung-
neben einer Hotelnutzung ebenfalls Betreuung, Pflege, betreutes Wohnen
usw. für Pflegebedürftige aber auch eine Vermietung von Wohnraum (z.B.
Ferienwohnungen) in diesem Gebiet zu betreiben.
Das bestehende dritte Sondergebiet beinhaltet die
Festsetzung SO 3: Rehabilitationszentrum mit Folgeeinrichtungen und
Sportanlagen.
Die Planungsabsichten des Investors wurden bereits
im Vorfeld mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg abgestimmt. Um durch
zukünftige Folgenutzungen weitere Bebauungsplanänderungen für die Sondergebiete
2 und 3 zu vermeiden, besteht zwischen den Behörden Einvernehmen darüber, die
heutigen Festsetzungen der Sondergebiete 2 und 3 wie folgt zusammenfassend zu
ändern:
SO 2 = Sondergebiet für Beherbergungsgewerbe,
soziale Zwecke,
Wohnen mit Folgeeinrichtungen
Auf der Grundlage dieser abgestimmten Regelung
erfolgte anschließend im vereinfachten Änderungsverfahren die Beteiligung gemäß
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB).
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden keine Anregungen
und Bedenken vorgebracht.
Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 57 „Rothenbachpark“ ist als Anlage beigefügt.
Stadtverordneter Kluth erkundigt sich, ob nach der Bebauungsplanänderung auch eine Bebauung mit Einzelhäusern als Dauerwohnsitz möglich sei.
Fachbereichsleiter Sendke erklärt, dass der Schwerpunkt des Sondergebietes im Beherbergungsgewerbe sowie in Einrichtungen für soziale Zwecke liegen wird.
Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass es sich weiterhin um ein Sondergebiet handelt und somit keine Einzelwohnhausbebauung zulässig ist.
Beschlussvorschlag an den Rat: (einstimmig)
Die 3. vereinfachte Änderung
zum Bebauungsplan Nr. 57 „Rothenbachpark“ wird in der Fassung der
Ratsentscheidung vom 13. September 2012 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen.