Nachtrag: 29.08.2012

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 57 „Rothenbachpark“ beinhaltet u.a. drei Sondergebiete.

 

Während das Sondergebiet 1 (SO 1) bereits durch Golfclubhaus mit Folgeeinrichtung seit Jahren in Betrieb ist, beabsichtigt nunmehr ein Investor im Bereich des Sondergebietes 2 (ehemalige Offiziersmesse) -SO 2-: Hotel mit Folgeeinrichtung-  neben einer Hotelnutzung ebenfalls Betreuung, Pflege, betreutes Wohnen usw. für Pflegebedürftige aber auch eine Vermietung von Wohnraum (z.B. Ferienwohnungen) in diesem Gebiet zu betreiben.

 

Das bestehende dritte Sondergebiet beinhaltet die Festsetzung SO 3: Rehabilitationszentrum mit Folgeeinrichtungen und Sportanlagen.

 

Die Planungsabsichten des Investors wurden bereits im Vorfeld mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg abgestimmt. Um durch zukünftige Folgenutzungen weitere Bebauungsplanänderungen für die Sondergebiete 2 und 3 zu vermeiden, besteht zwischen den Behörden Einvernehmen darüber, die heutigen Festsetzungen der Sondergebiete 2 und 3 wie folgt zusammenfassend zu ändern:

 

SO 2     =          Sondergebiet für Beherbergungsgewerbe, soziale                                                  Zwecke, Wohnen mit Folgeeinrichtungen

 

Auf der Grundlage dieser abgestimmten Regelung erfolgte anschließend im vereinfachten Änderungsverfahren die Beteiligung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Im Rahmen dieses Verfahrens wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Rothenbachpark“ ist als Anlage beigefügt.

 

 

Stadtverordneter Kluth erkundigt sich, ob nach der Bebauungsplanänderung auch eine Bebauung mit Einzelhäusern als Dauerwohnsitz möglich sei.

 

Fachbereichsleiter Sendke erklärt, dass der Schwerpunkt des Sondergebietes im  Beherbergungsgewerbe sowie in Einrichtungen für soziale Zwecke liegen wird.

 

Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass es sich weiterhin um ein Sondergebiet handelt und somit keine Einzelwohnhausbebauung zulässig ist.

 

 


 

 


Beschlussvorschlag an den Rat:          (einstimmig)

 

Die 3. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 57 „Rothenbachpark“ wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 13. September 2012 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.