Nachtrag: 29.08.2012

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ wurde die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 04. Juli – 06. August 2012 durchgeführt.

 

Im v.g. Zeitraum wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie eine Verkleinerung des Bebauungsplanes sind als Anlagen 1 + 2 beigefügt.

 


 

 


Beschlussvorschlag an den Rat:          (einstimmig)

 

Der Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 13. September 2012 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.