Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Im Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr der dritte Quartalsbericht für das Haushalts­jahr 2024 zum Stichtag 30.09.2024 vorgelegt.

Der Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt im Jahr einen Überblick über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2024 geben und eine weitere Grundlage für die anstehende Beschlussfassung zum Haushalt 2025 liefern.

Nach dem Ende der haushaltsrechtlichen Sonderregelungen zum Ausgleich der Belastungen auf Grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine weist die Haushaltsplanung des Jahres 2024 (bei einem Haushaltsvolumen im Ergebnisplan von rd. 51,770 Mio. €) nunmehr einen geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von -2,853 Mio. € aus.

Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2024 wird das voraussichtliche Gesamt­ergebnis wieder deutlich gegenüber der Haushaltsplanung verbessert werden können. Aktuell wird eine Ergebnisverbesserung um rd. 1,151 Mio. € erwartet.

Das Haushaltsjahr 2024 würde somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von noch rd. -1,702 Mio. € ausweisen.

Vorrangig wird die Ergebnisverbesserung im Vergleich zur Haushaltsplanung und auch im Vergleich zur Prognose der vorherigen Quartale von deutlich angestiegenen Gewerbesteuer­erträgen getragen. Auch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist nach aktuellem Stand eine Ergebnisverbesserung festzustellen.

Mehrerträge bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erfolgen im Wesentlichen zur Gegen­finanzierung von Mehraufwendungen in den entsprechenden Bereichen, insbesondere im Bereich der Leistungen für Geflüchtete.

Als Sondereffekt erfolgen voraussichtlich zusätzliche Erträge aus der Auflösung von Pensions­rückstellungen.

Geringere Erträge ergeben sich hingegen voraussichtlich bei einigen öffentlich-rechtlichen Leistungs­entgelten.

Weitere Mehrbelastungen fallen voraussichtlich im Bereich der Energieaufwendungen, der Aufwendungen für Gebäudeinstandhaltung einschließlich der Bildung neuer Instandhaltungs­rückstellungen sowie bei den Versorgungsaufwendungen an, während die Gesamtsumme der Personalaufwendungen voraussichtlich deutlich unterhalb des Ansatzes der Haushaltsplanung bleiben wird.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass wie in den Vorjahren mit einer Ergebnisverbesserung im Laufe des Haushaltsjahres gerechnet werden kann, das Jahr 2024 voraussichtlich aber trotzdem mit einem Fehlbetrag abschließen wird.

Die weitere Ergebnisentwicklung und die Entwicklung der wichtigsten Investitions­maßnahmen des laufenden Jahres werden im Bericht ausführlich erläutert.