Sitzung: 12.12.2024 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/044/2024
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr der dritte Quartalsbericht
für das Haushaltsjahr 2024 zum Stichtag 30.09.2024 vorgelegt.
Der Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt im Jahr einen Überblick
über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2024 geben und
eine weitere Grundlage für die anstehende Beschlussfassung zum Haushalt 2025
liefern.
Nach dem Ende der haushaltsrechtlichen Sonderregelungen zum Ausgleich
der Belastungen auf Grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des
Krieges in der Ukraine weist die Haushaltsplanung des Jahres 2024 (bei einem
Haushaltsvolumen im Ergebnisplan von rd. 51,770 Mio. €) nunmehr einen geplanten
Jahresfehlbetrag in Höhe von -2,853 Mio. € aus.
Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2024 wird das
voraussichtliche Gesamtergebnis wieder deutlich
gegenüber der Haushaltsplanung verbessert werden können. Aktuell wird
eine Ergebnisverbesserung um rd. 1,151 Mio. € erwartet.
Das Haushaltsjahr 2024 würde somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
noch rd. -1,702 Mio. € ausweisen.
Vorrangig wird die Ergebnisverbesserung im Vergleich zur
Haushaltsplanung und auch im Vergleich zur Prognose der vorherigen Quartale von
deutlich angestiegenen Gewerbesteuererträgen getragen. Auch beim
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist nach aktuellem Stand eine
Ergebnisverbesserung festzustellen.
Mehrerträge bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erfolgen im
Wesentlichen zur Gegenfinanzierung von Mehraufwendungen in den entsprechenden
Bereichen, insbesondere im Bereich der Leistungen für Geflüchtete.
Als Sondereffekt erfolgen voraussichtlich zusätzliche Erträge aus der
Auflösung von Pensionsrückstellungen.
Geringere Erträge ergeben sich hingegen voraussichtlich bei einigen
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten.
Weitere Mehrbelastungen fallen voraussichtlich im Bereich der
Energieaufwendungen, der Aufwendungen für Gebäudeinstandhaltung einschließlich
der Bildung neuer Instandhaltungsrückstellungen sowie bei den
Versorgungsaufwendungen an, während die Gesamtsumme der Personalaufwendungen
voraussichtlich deutlich unterhalb des Ansatzes der Haushaltsplanung bleiben
wird.
Insgesamt bleibt
festzuhalten, dass wie in den Vorjahren mit einer Ergebnisverbesserung im Laufe des Haushaltsjahres gerechnet werden kann, das Jahr 2024
voraussichtlich aber trotzdem mit einem Fehlbetrag abschließen wird.
Die weitere Ergebnisentwicklung und die Entwicklung der wichtigsten
Investitionsmaßnahmen des laufenden Jahres werden im Bericht ausführlich
erläutert.