Sitzung: 12.12.2024 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/FB5/108/2024
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Jugendmusikschule Heinsberg e.V. (JMS) wirkt seit mehr als 50
Jahren für die musikalische Erziehung und Bildung zum Wohl von Kindern und
Jugendlichen und bietet darüber hinaus musikalische und bildungsrelevante
Angebote für Erwachsene und Vereine in Heinsberg, Wassenberg und Waldfeucht und
darüber hinaus.
Sie ist ein wichtiges Element der Bildungslandschaft im Rahmen der
kommunalen Daseinsvorsorge und bietet das gesamte Spektrum gemäß des
Strukturplans des Verbandes deutscher Musikschulen vom Elementarbereich bis zur
studienvorbereitenden Ausbildung und erfüllt damit die für öffentlich
geförderte Musikschulen im Musikschul-Gutachten der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle (KGSt) festgelegten Kriterien. Die Grundlage für die
Aufgaben der JMS bilden deren Satzung und die Schulordnung.
Unterrichtet werden ca. 1.700 Schüler:innen von ca. 40 Lehrkräften. Die
nachfolgende Übersicht beinhaltet die Gesamtbelegung im Jahr 2023,
differenziert nach Wohnorten der Schüler:innen:
Schüler:innen an der Jugendmusikschule Heinsberg e.V.
Gesamtbelegung differenziert nach Wohnorten |
absolut |
% |
Stadt Heinsberg |
1.006 |
58,93% |
Stadt Wassenberg |
272 |
15,93% |
Gemeinde Waldfeucht |
332 |
19,45% |
sonstige |
97 |
5,68% |
Summe |
1.707 |
100,00% |
Bis zum 31.12.2023 fand der Schulbetrieb überwiegend mit Lehrkräften
statt, die auf freiberuflicher Basis tätig waren. Mit Urteil vom 28.06.2022
(Az: B 12 R 3/20R) hat das Bundessozialgericht die Kriterien, die für eine
Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status freiberuflich tätiger
Lehrkräfte an Musikschulen gelten, dezidiert dargelegt und deutlich verschärft.
Eine externe juristische Prüfung zur Frage der
Sozialversicherungspflicht der freiberuflich tätigen Lehrkräfte der JMS hat
ergeben, dass die freien Mitarbeitenden nahezu alle als Arbeitnehmer:innen
einzustufen sind und damit eine Sozialversicherungspflicht besteht. In der
Konsequenz hieraus musste ein sog. Statuswechsel und eine Anmeldung zur
Sozialversicherungspflicht zum 01.01.2024 für 29 Lehrkräfte vollzogen werden.
Die weitreichenden Folgen aus dem Urteil des Bundesozialgerichtes
betreffen nicht nur die JMS. Die Kreismusikschule Heinsberg sowie im regionalen
Umfeld beispielsweise die Musikschulen in Aachen, Jülich und Würselen hatten
ebenfalls aus diesen Gründen erhebliche Veränderungen ihrer
Beschäftigungsverhältnisse mit Lehrkräften umzusetzen.
In den Jahren 2016 bis Ende 2023 konnte die JMS ihren Finanzbedarf mit
einem konstant bleibenden Zuschuss der Stadt Heinsberg in Höhe von 220.000
€/Jahr abdecken.
Hiermit wurden im Jahr 2022 rund 25% der Kosten gedeckt; 54% wurden
durch Unterrichtsgebühren und 21% durch Fördermittel, Spenden, Sponsoring und
sonstigen Einnahmen finanziert.
Die außerordentlich gute Wirtschaftlichkeit der JMS kann auch anhand
folgender Kennzahlen belegt werden:
Vergleichswerte
|
Jugendmusikschule |
Landesdurchschnitt |
Kosten je Jahreswochenstunde (JWS) 2021 |
1.423,25 € |
2.636,52 € |
selbst erwirtschaftete Einnahmen je JWS 2020 |
1.001,46 € |
884,00 € |
kommunaler Anteil am Gesamtbudget 2021 |
30,30 % |
52,34 % |
Im Jahr 2023 wurden Gespräche zwischen der JMS und der Stadt Heinsberg
geführt, um Lösungsmöglichkeiten für die ab dem 01.01.2024 entstehenden
Mehrkosten durch die notwendige Umstellung auf sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse zu erörtern. Die projektierten ungedeckten
Mehrkosten für das Jahr 2024 betrugen 414.000 €.
Die JMS erhöhte die Musikschulentgelte zum 01.09.2023, um einen eigenen
Beitrag zur Deckung des Mehrbedarfes zu erbringen. Hierdurch wurden Mehrerträge
in Höhe von 30.000 € für das Jahr 2024 erwartet. Ebenfalls wurde für 2024
angenommen, dass Tariferhöhungen erst ab dem 01.04.2024 wirksam werden. Zur
Schließung der Deckungslücke 2024 wurde der Zuschuss der Stadt Heinsberg im
Jahr 2024 von 220.000 € auf 634.000 Euro € (+414.000 €).
Auch nach der Statusumstellung ergibt sich für die JMS im
interkommunalen Vergleich eine hohe Wirtschaftlichkeit: Mit einem
Gesamtzuschuss der Stadt Heinsberg in Höhe von 634.000 Euro beträgt der
Zuschussbedarf pro Belegung (ohne JeKits-Programm) 502 €.
Da nicht unwesentliche Anteile der Schüler:innen aus Wassenberg und
Waldfeucht stammen, haben die Verwaltungen der Städte Heinsberg, Wassenberg und
der Gemeinde Waldfeucht Gespräche geführt, mit dem Ziel, ab dem Jahr 2025 ein
neues Finanzierungsmodell mit einem verursachungsgerechten Verteilungsmaßstab
zu implementieren.
In den Gesprächen zwischen den Kommunen bestand Einvernehmen, dass die
Jugendmusikschule eine wichtige und erhaltenswerte öffentliche Musikschule
darstellt, die musikalische Erziehung und Bildung zum Wohl von Kindern und
Jugendlichen und darüber hinaus musikalische und bildungsrelevante Angebote für
Erwachsene und auch Vereine in Wassenberg, Waldfeucht und Heinsberg bietet.
Ab dem 01.01.2025 soll daher eine jährliche finanzielle Beteiligung
Stadt Wassenberg und der Gemeinde Waldfeucht an der Jugendmusikschule Heinsberg
erfolgen.
Maßstab soll hierfür die sog. Belegung (ohne vollständig
landesfinanzierte JeKits-Stunden) sein. Hiermit wird ein verursachungsgerechter
Verteilungsmaßstab implementiert, der mit den Bemessungsgrundlagen für die
differenzierte Umlage der Kreismusikschule gem. § 56 Abs. 4 Kreisordnung (KrO)
NRW vergleichbar ist.
Nach der Belegung aus dem Schuljahr 2023/2024 ergibt sich folgende
Verteilung:
Belegungen an der JMS Schuljahr 2023/24 |
absolut |
% |
Stadt Heinsberg |
876,95 |
69,44% |
Stadt Wassenberg |
155,75 |
12,33% |
Gemeinde Waldfeucht |
136,82 |
10,83% |
sonstige |
93,29 |
7,39% |
Summe |
1.262,81 |
100,00% |
Bei den sonstigen Herkunftsgebieten liegt eine sehr große Streuung der
Wohnsitze im Kreisgebiet und darüber hinaus vor. Da es sich hierbei um einzelne
Belegungszahlen handelt, ist der Aufwand zur Erzielung und Anwendung einer
vergleichbaren Finanzierungsregelung über die drei Kommunen hinausgehend
unverhältnismäßig. Dieser Belegungsanteil wird der Belegungsquote der Stadt
Heinsberg zugeordnet.
Die näheren Einzelheiten zum vorgeschlagenen Finanzierungsmodell ab dem
Jahr 2025 enthält der beigefügte Entwurf eines Zuwendungsvertrages zwischen der
JMS, der Stadt Heinsberg, der Stadt Wassenberg und der Gemeinde Waldfeucht.
Ein wesentliches Element des Zuwendungsvertrages ist der hierin
festgelegte jährliche Höchstbetrag der gesamten kommunalen Zuwendungen der vorgenannten
Kommunen in Höhe von 750.000 € für den Zeitraum 2025 bis einschließlich 2029.
Zum Schuljahresbeginn 01.09.2025 ist eine weitere Entgelterhöhung
seitens der JMS geplant, um einen weiteren eigenen Beitrag zur Reduzierung der
Deckungslücke zu leisten.
Des Weiteren ist vorgesehen, dass Schüler:innen aus Wassenberg und
Waldfeucht ebenfalls den vergünstigen Tarif erhalten sollen, der bislang den
Schülerinnen und Schülern aus dem Stadtgebiet Heinsberg vorbehalten war.
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Tarifveränderungen sowie
der Beitragserhöhung zum 01.09.2025 wird ein Zuschussbedarf für 2025 in Höhe
von rd. 710.000 € erwartet.
Es wird eine jährliche Spitzabrechnung anhand der Belegungsquoten zum
01.11. des Zuwendungsjahres erfolgen. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2025
werden auf der Grundlage der oben genannten Belegungsquoten bemessen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die jeweiligen kommunalen
Zuwendungsbeträge auf Basis der o. g. Belegungsquoten und im Vergleich mit der
Deckungslücke 2024 (634.000 €), des prognostizierten Zuwendungsbedarfes 2025
(710.000 €) sowie des jährlichen Höchstbetrages (750.000 €) lt.
Zuwendungsvertrag abgebildet.
Kommune |
Belegungsquoten |
Zuwendung (jährlich) |
||
2023/24 |
Jahr 2024 |
Prognose 2025 |
Höchst-betrag |
|
Stadt Heinsberg (eigene + sonstige) |
76,83% |
634.000 € |
545.506 € |
576.239 € |
Stadt Wassenberg |
12,33% |
0 € |
87.569 € |
92.502 € |
Gemeinde Waldfeucht |
10,83% |
0 € |
76.925 € |
81.259 € |
Summe: |
100,00% |
634.000 € |
710.000 € |
750.000 € |
Beschluss: (einstimmig)
Dem Abschluss des Zuwendungsvertrages mit der Jugendmusikschule e.V.
wird zugestimmt.