Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Die Jugendmusikschule Heinsberg e.V. (JMS) wirkt seit mehr als 50 Jahren für die musikalische Erziehung und Bildung zum Wohl von Kindern und Jugendlichen und bietet darüber hinaus musikalische und bildungsrelevante Angebote für Erwachsene und Vereine in Heinsberg, Wassenberg und Waldfeucht und darüber hinaus.

Sie ist ein wichtiges Element der Bildungslandschaft im Rahmen der kommunalen Daseins­vorsorge und bietet das gesamte Spektrum gemäß des Strukturplans des Verbandes deutscher Musikschulen vom Elementarbereich bis zur studienvorbereitenden Ausbildung und erfüllt damit die für öffentlich geförderte Musikschulen im Musikschul-Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) festgelegten Kriterien. Die Grundlage für die Aufgaben der JMS bilden deren Satzung und die Schulordnung.

Unterrichtet werden ca. 1.700 Schüler:innen von ca. 40 Lehrkräften. Die nachfolgende Übersicht beinhaltet die Gesamtbelegung im Jahr 2023, differenziert nach Wohnorten der Schüler:innen:

Schüler:innen an der Jugendmusikschule Heinsberg e.V. Gesamtbelegung differenziert nach Wohnorten

absolut

%

Stadt Heinsberg

1.006

58,93%

Stadt Wassenberg

272

15,93%

Gemeinde Waldfeucht

332

19,45%

sonstige

97

5,68%

Summe

1.707

100,00%

Bis zum 31.12.2023 fand der Schulbetrieb überwiegend mit Lehrkräften statt, die auf freiberuflicher Basis tätig waren. Mit Urteil vom 28.06.2022 (Az: B 12 R 3/20R) hat das Bundessozialgericht die Kriterien, die für eine Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status freiberuflich tätiger Lehrkräfte an Musikschulen gelten, dezidiert dargelegt und deutlich verschärft.

Eine externe juristische Prüfung zur Frage der Sozialversicherungspflicht der freiberuflich tätigen Lehrkräfte der JMS hat ergeben, dass die freien Mitarbeitenden nahezu alle als Arbeitnehmer:innen einzustufen sind und damit eine Sozialversicherungspflicht besteht. In der Konsequenz hieraus musste ein sog. Statuswechsel und eine Anmeldung zur Sozialversicherungspflicht zum 01.01.2024 für 29 Lehrkräfte vollzogen werden.

Die weitreichenden Folgen aus dem Urteil des Bundesozialgerichtes betreffen nicht nur die JMS. Die Kreismusikschule Heinsberg sowie im regionalen Umfeld beispielsweise die Musikschulen in Aachen, Jülich und Würselen hatten ebenfalls aus diesen Gründen erhebliche Veränderungen ihrer Beschäftigungsverhältnisse mit Lehrkräften umzusetzen.

In den Jahren 2016 bis Ende 2023 konnte die JMS ihren Finanzbedarf mit einem konstant bleibenden Zuschuss der Stadt Heinsberg in Höhe von 220.000 €/Jahr abdecken.

Hiermit wurden im Jahr 2022 rund 25% der Kosten gedeckt; 54% wurden durch Unterrichtsgebühren und 21% durch Fördermittel, Spenden, Sponsoring und sonstigen Einnahmen finanziert.

Die außerordentlich gute Wirtschaftlichkeit der JMS kann auch anhand folgender Kennzahlen belegt werden:

Vergleichswerte 

Jugendmusikschule
Heinsberg

Landesdurchschnitt
NRW

Kosten je Jahreswochenstunde (JWS) 2021

   1.423,25 €

    2.636,52 €

selbst erwirtschaftete Einnahmen je JWS 2020

       1.001,46 €

         884,00 €

kommunaler Anteil am Gesamtbudget 2021

30,30 %

52,34 %

Im Jahr 2023 wurden Gespräche zwischen der JMS und der Stadt Heinsberg geführt, um Lösungsmöglichkeiten für die ab dem 01.01.2024 entstehenden Mehrkosten durch die notwendige Umstellung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu erörtern. Die projektierten ungedeckten Mehrkosten für das Jahr 2024 betrugen 414.000 €.

Die JMS erhöhte die Musikschulentgelte zum 01.09.2023, um einen eigenen Beitrag zur Deckung des Mehrbedarfes zu erbringen. Hierdurch wurden Mehrerträge in Höhe von 30.000 € für das Jahr 2024 erwartet. Ebenfalls wurde für 2024 angenommen, dass Tariferhöhungen erst ab dem 01.04.2024 wirksam werden. Zur Schließung der Deckungslücke 2024 wurde der Zuschuss der Stadt Heinsberg im Jahr 2024 von 220.000 € auf 634.000 Euro € (+414.000 €).

Auch nach der Statusumstellung ergibt sich für die JMS im interkommunalen Vergleich eine hohe Wirtschaftlichkeit: Mit einem Gesamtzuschuss der Stadt Heinsberg in Höhe von 634.000 Euro beträgt der Zuschussbedarf pro Belegung (ohne JeKits-Programm) 502 €.

Da nicht unwesentliche Anteile der Schüler:innen aus Wassenberg und Waldfeucht stammen, haben die Verwaltungen der Städte Heinsberg, Wassenberg und der Gemeinde Waldfeucht Gespräche geführt, mit dem Ziel, ab dem Jahr 2025 ein neues Finanzierungs­modell mit einem verursachungsgerechten Verteilungsmaßstab zu implementieren.

In den Gesprächen zwischen den Kommunen bestand Einvernehmen, dass die Jugendmusik­schule eine wichtige und erhaltenswerte öffentliche Musikschule darstellt, die musikalische Erziehung und Bildung zum Wohl von Kindern und Jugendlichen und darüber hinaus musikalische und bildungsrelevante Angebote für Erwachsene und auch Vereine in Wassenberg, Waldfeucht und Heinsberg bietet.

Ab dem 01.01.2025 soll daher eine jährliche finanzielle Beteiligung Stadt Wassenberg und der Gemeinde Waldfeucht an der Jugendmusikschule Heinsberg erfolgen.

Maßstab soll hierfür die sog. Belegung (ohne vollständig landesfinanzierte JeKits-Stunden) sein. Hiermit wird ein verursachungsgerechter Verteilungsmaßstab implementiert, der mit den Bemessungsgrundlagen für die differenzierte Umlage der Kreismusikschule gem. § 56 Abs. 4 Kreisordnung (KrO) NRW vergleichbar ist.

Nach der Belegung aus dem Schuljahr 2023/2024 ergibt sich folgende Verteilung:

Belegungen an der JMS Schuljahr 2023/24

absolut

%

Stadt Heinsberg

876,95

69,44%

Stadt Wassenberg

155,75

12,33%

Gemeinde Waldfeucht

136,82

10,83%

sonstige

93,29

7,39%

Summe

1.262,81

100,00%

Bei den sonstigen Herkunftsgebieten liegt eine sehr große Streuung der Wohnsitze im Kreisgebiet und darüber hinaus vor. Da es sich hierbei um einzelne Belegungszahlen handelt, ist der Aufwand zur Erzielung und Anwendung einer vergleichbaren Finanzierungsregelung über die drei Kommunen hinausgehend unverhältnismäßig. Dieser Belegungsanteil wird der Belegungsquote der Stadt Heinsberg zugeordnet.

Die näheren Einzelheiten zum vorgeschlagenen Finanzierungsmodell ab dem Jahr 2025 enthält der beigefügte Entwurf eines Zuwendungsvertrages zwischen der JMS, der Stadt Heinsberg, der Stadt Wassenberg und der Gemeinde Waldfeucht.

Ein wesentliches Element des Zuwendungsvertrages ist der hierin festgelegte jährliche Höchstbetrag der gesamten kommunalen Zuwendungen der vorgenannten Kommunen in Höhe von 750.000 € für den Zeitraum 2025 bis einschließlich 2029.

Zum Schuljahresbeginn 01.09.2025 ist eine weitere Entgelterhöhung seitens der JMS geplant, um einen weiteren eigenen Beitrag zur Reduzierung der Deckungslücke zu leisten.

Des Weiteren ist vorgesehen, dass Schüler:innen aus Wassenberg und Waldfeucht ebenfalls den vergünstigen Tarif erhalten sollen, der bislang den Schülerinnen und Schülern aus dem Stadtgebiet Heinsberg vorbehalten war.

Unter Berücksichtigung der prognostizierten Tarifveränderungen sowie der Beitrags­erhöhung zum 01.09.2025 wird ein Zuschussbedarf für 2025 in Höhe von rd. 710.000 € erwartet.

Es wird eine jährliche Spitzabrechnung anhand der Belegungsquoten zum 01.11. des Zuwendungsjahres erfolgen. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2025 werden auf der Grundlage der oben genannten Belegungsquoten bemessen.

In der nachfolgenden Tabelle sind die jeweiligen kommunalen Zuwendungsbeträge auf Basis der o. g. Belegungsquoten und im Vergleich mit der Deckungslücke 2024 (634.000 €), des prognostizierten Zuwendungsbedarfes 2025 (710.000 €) sowie des jährlichen Höchst­betrages (750.000 €) lt. Zuwendungsvertrag abgebildet.

Kommune

Belegungsquoten

Zuwendung (jährlich)

2023/24

Jahr

2024

Prognose 2025

Höchst-betrag

Stadt Heinsberg (eigene + sonstige)

76,83%

634.000 €

545.506 €

576.239 €

Stadt Wassenberg

12,33%

0 €

 87.569 €

 92.502 €

Gemeinde Waldfeucht

10,83%

0 €

 76.925 €

 81.259 €

Summe:

100,00%

  634.000 €

710.000 €

750.000 €


Beschluss: (einstimmig)


Dem Abschluss des Zuwendungsvertrages mit der Jugendmusikschule e.V. wird zugestimmt.