Sitzung: 12.12.2024 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/FB5/104/2024
Der Rat nimmt die
Vorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Das Gesamtvolumen der
kostenrechnenden Einrichtung 'Abwasserbeseitigung' kann mit einem umlagefähigen
Gesamtaufwand von 6.654.600 € beziffert werden.
Der an den Wasserverband Eifel-Rur
(WVER) zu zahlende Beitrag für die Unterhaltung, Bewirtschaftung und Betreuung
der Kläranlage Wassenberg und verschiedener Sonderbauwerke (u. a.
Regenüberlaufbecken und Pumpstationen) steigt insbesondere wegen höherer Personal-,
Energie- und Betriebskosten sowie für die Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben
an.
Auch
andere Wasserverbände wie der niederländische Wasserverband BsGW Limburg
(zuständig für den Bereich Rothenbach) haben in den letzten Jahren ihre
Gebühren deutlich angehoben
Neben den deutlich gestiegenen
Beiträgen für die Wasserverbände trägt auch die aufgrund des inflationsbedingt
deutlich angestiegenen Baupreisindexes erhöhte kalkulatorische Abschreibung vom
Wiederbeschaffungszeitwert zu deutlich höheren Aufwendungen bei. Nachdem in den
Jahren 2023 und 2024 auf Grund der bestehenden Rechtsunsicherheiten bezüglich
der Auswirkungen eines Urteils des OVG Münster vollständig auf den Ansatz einer
kalkulatorischen Verzinsung – zu Gunsten der Gebührenzahlenden – verzichtet
wurde, wird diese nun wieder im aktuell rechtskonformen Umfang in der
Kalkulation berücksichtigt (2,903333 % gem. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KAG NRW).
Bei nur leicht steigenden
Bemessungseinheiten führen diese Mehrbelastungen zur Notwendigkeit die Gebühren
anzupassen.
a) Schmutzwasser
Die Abrechnung der
Schmutzwassergebühren 2023 führte zu einer Auflösung des Sonderpostens für den
Gebührenausgleich in Höhe von 325.234,74 €, so dass sich der Bestand dieses
Sonderpostens zum 31.12.2023 auf 102.100,32 € reduzierte. Für das Jahr 2024 war
ursprünglich eine Entnahme in Höhe von 200.000,00 € vorgesehen, die aber nach
der Abrechnung 2023 in dieser Höhe nicht mehr vorhanden ist. Nach derzeitiger
Entwicklung wird der Sonderposten komplett aufgelöst werden und ein Fehlbetrag
von rd. 240.000,00 € entstehen. Der Ausgleich dieses voraussichtlichen
Fehlbetrages wird mit 85.000,00 € in die Kalkulation eingestellt.
b) Niederschlagswassergebühr
Die Abrechnung der
Niederschlagswassergebühren 2023 führte zu einer Auflösung des Sonderpostens
für den Gebührenausgleich in Höhe von 256.242,57 € €, so dass sich der Bestand
zum 31.12.2023 auf 202.991,07 € reduzierte. Für das Jahr 2024 war ursprünglich
eine Entnahme von 300.000,00 € vorgesehen, die aber nach der Abrechnung 2023 in
dieser Höhe nicht mehr vorhanden ist.
Nach derzeitiger Entwicklung
wird der Sonderposten komplett aufgelöst werden und ein Fehlbetrag von rd.
63.000,00 € entstehen. Der Ausgleich dieses voraussichtlichen Fehlbetrages wird
mit 21.000,00 € in die Kalkulation eingestellt.
Auf Grund dieser Entwicklungen sollen
die Abwassergebühren für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt werden:
§
Schmutzwassergebühr 4,31
€/m³ (Vorjahr 3,45 €/m³)
§
Niederschlagswassergebühr 1,97 €/m² (Vorjahr
1,36 €/m3)
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat nimmt die Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung zur
Kenntnis, beschließt die im Entwurf vorgelegte 16. Änderungssatzung und setzt
diese mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.