Sitzung: 12.12.2024 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/FB5/103/2024
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Die Abrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung 2023
endet mit einer Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 13.700,94 €. Der
Bestand des Sonderpostens betrug zum Beginn des Jahres 2024 noch 10.833,98 €.
In die Kalkulation 2024 war eine weitere Auflösung in Höhe von 8.400,00 €. Nach
derzeitigen Stand wird aber lediglich die Hälfte dieses Betrages zum Ausgleich
2024 benötigt, so dass in die Kalkulation 2025 6.300,00 € eingestellt werden.
Da aber auch steigende Kosten erwartet werden, muss der Gebührensatz
von 1,00 €/m auf 1,10 €/m angepasst werden und hat damit wieder den Stand des
Jahres 2023.
b) Winterdienst
Die Abrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst 2023 endet
mit einem Fehlbetrag in Höhe von 14.599,37 €, so dass der Fehlbetrag zu Beginn
des Jahres 2024 insgesamt 23.672,08 € betrug. In der Kalkulation 2024 war
bereits die Deckung eines Fehlbetrages in Höhe von 3.300,00 € einkalkuliert
worden, aber nach derzeitigem Stand wird diese Prognose nicht erreicht werden
können. In den nächsten Jahren muss der Fehlbetrag von rd. 23.000,00 €
ausgeglichen werden. Für das Jahr 2025 sind hiervon 9.000,00 € in die
Kalkulation eingestellt worden.
Darüber hinaus führen auch in diesem Bereich hohe Tarifabschlüsse zu
höheren Personalkosten. Weiterhin trägt die Abschreibung des Salzsilos mit
2.200,00 € zu einem höheren Gebührenbedarf bei.
Die Winterdienstgebühren müssen daher von 0,58 €/m auf 0,95 €/m
angepasst werden.
Es ergibt sich insgesamt folgende Gebührenübersicht:
Gebührentarif |
Gebührensatz neu |
(Gebührensatz bisher) |
S1 - Straßenreinigung |
1,10 €/m |
(1,00 €/m) |
S2 - Straßenreinigung und Winterdienst |
2,05 €/m |
(1,58 €/m) |
S3 - Winterdienst |
0,95 €/m |
(0,95 €/m) |
Bürgermeister Maurer weist
darauf hin, dass der Vorlage versehentlich ein veralteter Entwurf der Änderung
der Gebührensatzung beigefügt wurde, der auch bereits zur Beratung im letzten
Haupt- und Finanzausschuss fehlerhaft enthalten war. Die zugrundeliegende
Kalkulation und die Vorlage selbst enthielt hingegen die korrekte Berechnung.
Hierüber wurde der Rat bereits im Vorfeld der Sitzung informiert. In Folge
dessen wurde die korrigierte Fassung des Satzungsentwurfs ebenfalls im Bürger-
und Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Bürgermeister Maurer stellt
insoweit klar, dass sich der Beschlussvorschlag auf die korrigierte Fassung des
Satzungsentwurfs bezieht.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur
Straßenreinigung und zum Winterdienst zur Kenntnis, beschließt die im Entwurf
vorgelegte 16. Änderungssatzung und setzt diese mit Wirkung vom 01.01.2025 in
Kraft.