Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.

a)      Straßenreinigung

Die Abrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Straßenreinigung 2023 endet mit einer Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 13.700,94 €. Der Bestand des Sonderpostens betrug zum Beginn des Jahres 2024 noch 10.833,98 €. In die Kalkulation 2024 war eine weitere Auflösung in Höhe von 8.400,00 €. Nach derzeitigen Stand wird aber lediglich die Hälfte dieses Betrages zum Ausgleich 2024 benötigt, so dass in die Kalkulation 2025 6.300,00 € eingestellt werden.

Da aber auch steigende Kosten erwartet werden, muss der Gebührensatz von 1,00 €/m auf 1,10 €/m angepasst werden und hat damit wieder den Stand des Jahres 2023.

b)      Winterdienst

Die Abrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst 2023 endet mit einem Fehlbetrag in Höhe von 14.599,37 €, so dass der Fehlbetrag zu Beginn des Jahres 2024 insgesamt 23.672,08 € betrug. In der Kalkulation 2024 war bereits die Deckung eines Fehlbetrages in Höhe von 3.300,00 € einkalkuliert worden, aber nach derzeitigem Stand wird diese Prognose nicht erreicht werden können. In den nächsten Jahren muss der Fehlbetrag von rd. 23.000,00 € ausgeglichen werden. Für das Jahr 2025 sind hiervon 9.000,00 € in die Kalkulation eingestellt worden.

Darüber hinaus führen auch in diesem Bereich hohe Tarifabschlüsse zu höheren Personal­kosten. Weiterhin trägt die Abschreibung des Salzsilos mit 2.200,00 € zu einem höheren Gebührenbedarf bei.

Die Winterdienstgebühren müssen daher von 0,58 €/m auf 0,95 €/m angepasst werden.

Es ergibt sich insgesamt folgende Gebührenübersicht:

Gebührentarif

Gebührensatz neu

(Gebührensatz bisher)

S1 - Straßenreinigung

1,10 €/m

(1,00 €/m)

S2 - Straßenreinigung und Winterdienst

2,05 €/m

(1,58 €/m)

S3 - Winterdienst

0,95 €/m

(0,95 €/m)

Bürgermeister Maurer weist darauf hin, dass der Vorlage versehentlich ein veralteter Entwurf der Änderung der Gebührensatzung beigefügt wurde, der auch bereits zur Beratung im letzten Haupt- und Finanzausschuss fehlerhaft enthalten war. Die zugrundeliegende Kalkulation und die Vorlage selbst enthielt hingegen die korrekte Berechnung. Hierüber wurde der Rat bereits im Vorfeld der Sitzung informiert. In Folge dessen wurde die korrigierte Fassung des Satzungsentwurfs ebenfalls im Bürger- und Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Bürgermeister Maurer stellt insoweit klar, dass sich der Beschlussvorschlag auf die korrigierte Fassung des Satzungsentwurfs bezieht.


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Straßenreinigung und zum Winterdienst zur Kenntnis, beschließt die im Entwurf vorgelegte 16. Änderungssatzung und setzt diese mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.