Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Die Abrechnung dieses Gebührenhaushaltes endet 2023 mit einer Zuführung an den Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 79,21 €, der sich damit auf 1.839,93 € veränderte. Bereits für das lfd. Jahr wird die Auflösung dieses Sonderpostens höher als veranschlagt ausfallen, so dass der voraussichtlich verbleibende Betrag komplett im Jahr 2025 in die Kalkulation eingestellt wird.

Bei sinkenden Anlieferungsmengen muss der notwenige Gebührensatz auf 20,00 €/m³ (bisher 18,00 €/m³) angepasst werden. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2022.


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Entsorgung des Inhalts der Grundstücksentwässerungsanlagen zur Kenntnis, beschließt die im Entwurf vorgelegte 4. Änderungssatzung und setzt diese mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.