Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Gemäß § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) können die Ordnungsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Verordnungen erlassen. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Rat.

Die auf dieser Grundlage erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wassenberg vom 27.10.2014 verliert mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit, so dass nunmehr eine neue Verordnung zu erlassen ist, um die darin enthaltenen Regelungen für das Stadtgebiet Wassenberg, die auch dem Ordnungsamt als Handlungs- und Rechtsgrundlage dienen, aufrechtzuerhalten.

Der nunmehr vorgelegte Entwurf (Anlage 1) orientiert sich an den bisherigen Vorschriften, der Musterverordnung des Städte- und Gemeindebundes sowie teilweise auch Ordnungsbehördlichen Verordnungen anderer Kommunen. Zudem wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Die Änderungen sowie weitere Erläuterungen ergeben sich aus der beigefügten Gegenüberstellung (Anlage 2).


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat beschließt die im Entwurf vorgelegte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wassenberg.