Sitzung: 12.12.2024 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/FB3/112/2024
Der Rat nimmt die
Vorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Gemäß § 27 des Gesetzes
über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) können die
Ordnungsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung Verordnungen erlassen. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Rat.
Die auf dieser Grundlage
erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wassenberg vom
27.10.2014 verliert mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit, so dass nunmehr
eine neue Verordnung zu erlassen ist, um die darin enthaltenen Regelungen für
das Stadtgebiet Wassenberg, die auch dem Ordnungsamt als Handlungs- und
Rechtsgrundlage dienen, aufrechtzuerhalten.
Der nunmehr vorgelegte
Entwurf (Anlage 1) orientiert sich an den bisherigen Vorschriften, der
Musterverordnung des Städte- und Gemeindebundes sowie teilweise auch
Ordnungsbehördlichen Verordnungen anderer Kommunen. Zudem wurden redaktionelle
Änderungen vorgenommen.
Die Änderungen sowie
weitere Erläuterungen ergeben sich aus der beigefügten Gegenüberstellung
(Anlage 2).
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat beschließt die im
Entwurf vorgelegte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wassenberg.