Sitzung: 26.11.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/FB5/101/2024
Der Ausschuss nimmt
die Vorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Abrechnung dieses Gebührenhaushaltes endet 2023 mit einer Zuführung
an den Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 79,21 €, der sich
damit auf 1.839,93 € veränderte. Bereits für das lfd. Jahr wird die Auflösung
dieses Sonderpostens höher als veranschlagt ausfallen, so dass der
voraussichtlich verbleibende Betrag komplett im Jahr 2025 in die Kalkulation
eingestellt wird.
Bei sinkenden Anlieferungsmengen muss der notwenige Gebührensatz auf 20,00 €/m³ (bisher 18,00 €/m³) angepasst werden. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2022.
Auf Nachfrage werden keine
Wortmeldungen gewünscht oder Fragen gestellt.
Beschluss: (einstimmig)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende
Gebührenbedarfsberechnung zur Entsorgung des Inhalts der
Grundstücksentwässerungsanlagen (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat
der Stadt Wassenberg die im Entwurf vorgelegte 4. Änderungssatzung (Anlage 2)
zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft zu setzen.