Sitzung: 05.07.2012 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB3/017/2012
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 07.05.2012 zur
Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Aufgrund der Anträge des Stadtsportverbandes Wassenberg e.V. vom
28.04.2011 und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 06.06.2011
haben sich bereits der zuständige
Kultur- und Sportausschuss am 23.11.2011 und der Stadtrat am 15.12.2011 mit
dieser Angelegenheit befasst.
Als Ergebnis dieser Sitzungen
bleibt festzuhalten, dass der Rat der Stadt Wassenberg beschlossen hat, der
Einführung der Ehrenamtskarte grundsätzlich zuzustimmen, die Kriterien für
deren Vergabe zu entwerfen, mit dem Land NRW bezüglich des Abschlusses der
Vereinbarung in Kontakt zu treten und diese unterschriftsreif vorzubereiten und
auf städtischer Ebene Kooperationsvereinbarungen anzustreben.
Die ersten Gespräche mit dem beim Land NRW für die Ehrenamtskarte
zuständigen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport wurden
geführt. Dabei wurde festgehalten, dass die Stadt Wassenberg grundsätzlich die
Ehrenamtskarte einführen möchte. Nach dem hierfür erforderlichen Ratsbeschluss
werde die Vereinbarung zwischen dem Land und der Stadt Wassenberg in einer noch
zu wählenden Form abgeschlossen. Der Entwurf dieser Vereinbarung ist dieser
Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Das Land NRW gewährt bei der Einführung der Ehrenamtskarte des Landes
NRW eine sog. Anschubfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe
von 1.500 €. Ausgezahlt wird der Betrag nach Abschluss der Vereinbarung.
Die Ausgabekriterien sollen in Ergänzung der Inhalte der Vereinbarung
wie folgt festgesetzt werden:
-
Der Umfang des
bürgerschaftlichen Engagements, für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte
ausgestellt werden soll, soll wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250
Stunden pro Jahr betragen. Das Engagement muss in der Stadt Wassenberg von
Bürgerinnen und Bürgern aus Wassenberg, bzw. von den in Wassenberger Vereinen, Gruppierungen
und Organisationen ehrenamtlich tätigen Personen erbracht werden. Werden
pauschale Aufwandsentschädigungen für das Engagement gezahlt, gilt dies als
Ausschlusskriterium.
-
Das ehrenamtliche Engagement
unter Berücksichtigung der vorgenannten zeitlichen Voraussetzungen sollte
bereits mindestens 3 Jahre ausgeübt werden.
-
Das Vorliegen der
Voraussetzungen ist durch den Verein, die Organisation für die das Engagement
erbracht wird, zu bestätigen.
-
Die Ehrenamtskarte wird für 3
Jahre ausgestellt.
-
Eine Beschränkung der Anzahl der
auszugebenden Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
-
Es sollen lokale Partner
gewonnen werden, die Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten
anbieten.
-
Vergünstigungen in den städt.
Einrichtungen, bzw. von der Stadt unterstützten Einrichtungen (Parkbad,
Bücherkiste, Kultur-Förder-Verein usw.) sollen ermöglicht werden.
-
Die notwendige Vereinbarung mit
dem Land NRW soll vorbereitet werden.
-
Die Ehrenamtskarte soll zum
01.12.2012 eingeführt werden.
Zur Information hierzu ist zu erwähnen, dass sich eine zu große Zahl
von auszugebenen Ehrenamtskarten nach einer Empfehlung des Ministeriums durch
die Festlegung einer Obergrenze reduzieren ließe. Hiervon haben jedoch nur
wenige Kommunen Gebrauch gemacht. Eine seriöse Schätzung, wie viele Personen
bei den v. g. Voraussetzungen in der Stadt Wassenberg anspruchsberechtigt sind,
ist nicht möglich. Nach Aussage des Ministeriums und Rückfragen bei anderen teilnehmenden
Kommunen ist nicht mit einer Vielzahl von Meldungen zu rechnen.
So wurden zum Beispiel in Erkelenz
40 Karten und in Übach-Palenberg 18 Karten bei der erstmaligen
Ausgabeveranstaltung ohne Festlegung einer Obergrenze ausgegeben.
Seit der Ratssitzung am 15.12.2011 wurden insgesamt 22 Wassenberger
Firmen, Organisationen und Gruppen angeschrieben, um den für die verdienten
Ehrenamtler sicherlich nicht zu unterschätzenden symbolischen Anerkennungswert
noch durch Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen materiell zu erhöhen.
Auch wurden die Gewerbevereine Wassenberg und Birgelen um Unterstützung
der Aktion bei ihren Mitgliedern aufgefordert.
Geantwortet haben daraufhin bisher schon 8 Gewerbetreibende (Anlage 2).
Betrachtet man andere bisher sich an der Ehrenamtskarte des Landes
beteiligte Kommunen, muss gesagt werden,
dass Wassenberg mit diesen 8 Zusagen örtlicher Unternehmungen sehr gut da
steht.
Nach Meinung der Verwaltung sollte die erste Ausgabe der
Ehrenamtskarten zeitnah mit dem Datum des festgesetzten Tages des Ehrenamtes am
05.12.2012 in einem würdigen Rahmen erfolgen.
Es bietet sich hierfür eine Zusammenarbeit mit dem Stadtportverband
Wassenberg e.V. an. Dieser plant am 30.11.2012 im Forum der
Betty-Reis-Gesamtschule „Europaschule“ Wassenberg die diesjährige
Sportlerehrung. In Absprache mit diesem Verband wäre eine Integration der
Ausgabe der ersten Ehrenamtskarten auch möglich und sinnvoll.
Der vom Land NRW ausgelobte einmalige Zuschuss von 1.500,00 € sollte
auch für diese und evtl. noch weitere Veranstaltungen in den Folgejahren
Verwendung finden.
Die Ausgabe der Ehrenamtskarte wird im Rahmen der vorhandenen
personellen Ressourcen in Verbindung mit dem Stadtsportverband Wassenberg e.V.
ermöglicht.
Kosten für die Karten selbst fallen zunächst nicht an, da das Land
diese in ausreichender Anzahl inklusive der dazu gehörenden
Informationsmaterialien wie z.B. Plakate, Flyer etc., kostenlos zu Verfügung
stellt.
Stadtverordneter Kluth stellt nochmals die Bedeutung der Einführung einer Ehrenamtskarte heraus und bemerkt, dass der Beschlussvorlage die Anlage 2 nicht beigefügt war.
Bürgermeister Winkens sagt zu, diese Anlage dem Protokoll beizufügen (Anlage 8).
Beschluss: (einstimmig)
Die als
Anlage 9 beigefügte Vereinbarung mit dem Land NRW ist abzuschließen. Die
Ehrenamtskarte wird für den Bereich der Stadt Wassenberg mit Wirkung des
01.12.2012 eingeführt.
Ausgegeben
werden soll die Ehrenamtskarte unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
-
Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements,
für das auf Antrag eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden soll, soll
wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr betragen. Das
Engagement muss in der Stadt Wassenberg von Bürgerinnen und Bürgern aus
Wassenberg, bzw. von den in Wassenberger Vereinen, Gruppierungen und
Organisationen ehrenamtlich tätigen Personen erbracht werden. Werden pauschale
Aufwandsentschädigungen für das Engagement gezahlt, gilt dies als
Ausschlusskriterium.
-
Das ehrenamtliche Engagement unter
Berücksichtigung der vorgenannten zeitlichen Voraussetzungen sollte bereits
mindestens 3 Jahre ausgeübt werden.
-
Das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch den
Verein, die Organisation für die das Engagement erbracht wird, zu bestätigen.
-
Die Ehrenamtskarte wird für 3 Jahre ausgestellt.
-
Eine Beschränkung der Anzahl der auszugebenden
Ehrenamtskarten erfolgt nicht.
-
Es sollen lokale Partner gewonnen werden, die
Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarten anbieten.
-
Vergünstigungen in den städt. Einrichtungen, bzw.
von der Stadt unterstützten Einrichtungen (Parkbad, Bücherkiste,
Kultur-Förder-Verein usw.) sollen ermöglicht werden.
-
Die notwendige Vereinbarung mit dem Land NRW soll
vorbereitet werden.
-
Die Ehrenamtskarte soll zum 01.12.2012 eingeführt
werden.
Die
Ausgabe der ersten Ehrenamtskarten soll im Rahmen der am 30.11.2012
vorgesehenen Sportlerehrung des Stadtsportverbandes Wassenberg e.V. und in
Zusammenarbeit mit diesem Verband erfolgen.
Das
Land zahlt nach Abschluss der Vereinbarung eine sog. Anschubfinanzierung
von
1.500,00 €. Dieser Betrag ist für die
Ausgabeveranstaltungen zu verwenden.