Sitzung: 20.06.2024 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/FB6/038/2024
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Stadt Wassenberg
beabsichtigt zukünftig, das Gewerbegebiet Forst in nördlicher Richtung zu
erweitern, um der örtlichen Nachfrage nach Gewerbeflächen Rechnung zu tragen.
Im Rahmen der Neuaufstellung
des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, wird die Fläche nördliche des
Gewerbegebietes Forst als Gewerbefläche ausgewiesen und somit die
Grundvoraussetzung für eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes
geschaffen.
Des Weiteren ist noch
eine Arrondierung des vorhandenen Gewerbegebietes zwischen „Rurtalstraße“ und
„Forster Weg“ vorgesehen.
Das Ziel der
Vorkaufsrechtssatzung besteht darin, über den gemeindlichen Grunderwerb
die Realisierung der
beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme zu sichern, zu erleichtern
und zu beschleunigen. Für
das Satzungsgebiet beabsichtigt die Stadt Wassenberg, die
Flächen später neu zu
ordnen, insbesondere um die Erschließung des geplanten Gebietes zu
sichern und für eine
gewerbliche Nutzung geeignete Grundstücke zu schaffen.
Die Vorkaufsrechtssatzung
nach § 25 BauGB würde die Stadt in die Lage versetzen, künftig beim Verkauf von
Grundstücken im Satzungsbereich, ein Vorkaufsrecht auszuüben, um so
Entwicklungen, die dem o.g. Zweck widersprechen, vorzubeugen.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat beschließt die Satzung über das gemeindliche Vorkaufsrecht
gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für die Erweiterung des Gewerbegebietes Forst.