Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Die Stadt Wassenberg beabsichtigt zukünftig, das Gewerbegebiet Forst in nördlicher Richtung zu erweitern, um der örtlichen Nachfrage nach Gewerbeflächen Rechnung zu tragen.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, wird die Fläche nördliche des Gewerbegebietes Forst als Gewerbefläche ausgewiesen und somit die Grundvoraussetzung für eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes geschaffen.

Des Weiteren ist noch eine Arrondierung des vorhandenen Gewerbegebietes zwischen „Rurtalstraße“ und „Forster Weg“ vorgesehen.

Das Ziel der Vorkaufsrechtssatzung besteht darin, über den gemeindlichen Grunderwerb

die Realisierung der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme zu sichern, zu erleichtern

und zu beschleunigen. Für das Satzungsgebiet beabsichtigt die Stadt Wassenberg, die

Flächen später neu zu ordnen, insbesondere um die Erschließung des geplanten Gebietes zu

sichern und für eine gewerbliche Nutzung geeignete Grundstücke zu schaffen.

Die Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB würde die Stadt in die Lage versetzen, künftig beim Verkauf von Grundstücken im Satzungsbereich, ein Vorkaufsrecht auszuüben, um so Entwicklungen, die dem o.g. Zweck widersprechen, vorzubeugen.


Beschluss: (einstimmig)


Der Rat beschließt die Satzung über das gemeindliche Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für die Erweiterung des Gewerbegebietes Forst.