Sitzung: 20.06.2024 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/FB6/034/2024
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW sind Gemeinden zur langfristigen
Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung zur Aufstellung eines
Konzeptes über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung
(Wasserversorgungskonzept) verpflichtet.
Das Konzept war erstmalig in 2018 vorzulegen und ist alle sechs Jahre
fortzuschreiben.
Wie bereits in 2018 hat das Kreiswasserwerk Heinsberg den beiliegenden
Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes für die vier Städte Erkelenz,
Hückelhoven, Wegberg und Wassenberg gemeinsam erstellt.
Nach entsprechender Verabschiedung durch den Stadtrat ist das
fortgeschriebene Wasserversorgungskonzept der Bezirksregierung bis zum
30.06.2024 vorzulegen.
Die Inhalte sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat der Stadt Wassenberg verabschiedet das Wasserversorgungskonzept
gem. § 38 Landeswassergesetz NRW für die Stadt Wassenberg.