Sitzung: 20.06.2024 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/FB5/033/2024
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW
Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg,
kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten
aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist
nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 %
an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 %
an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden
prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen
Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der
Beteiligung an einer Gesellschaft.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu
entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Die NEW Smart City GmbH ist eine 100%ige Tochter der NEW AG.
Für das strategische Geschäftsfeld „Quartierlösungen“ ist es
erforderlich, dass die NEW-Gruppe eine Gesellschaft hat, in der kleinere
Projekte zur Energieversorgung von Quartieren gebündelt werden. Damit wird der
gleiche Gedanke verfolgt, der ursprünglich unterhalb der Stadtentfalter Holding
GmbH in Zusammenarbeit mit der Avacon Nature GmbH geplant war.
Dies musste aber verworfen werden, weil die Zusammenarbeit mit der der
Avacon Nature GmbH nicht zustande kam. Erstes Projekt ist ein in der Gemeinde
Gangelt stattfindendes Projekt zur Nachfragebündelung für die Umsetzung eines
Nahwärmenetzes bei einem Schulzentrum.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die NEW Smart City GmbH, die
Gründung der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH als 100 %ige Tochter der NEW Smart
City GmbH. Diese soll mit einem Stammkapital von 25.000 € ausgestattet werden.
Der Gesellschaftsvertrag und der Unternehmensgegenstand der NEW
Stadtentfalter Quartiere GmbH wird bis auf die Örtlichkeit nahezu identisch
sein mit denen der Stadtentfalter Jüchen GmbH. Unternehmensgegenstand wäre
demnach „… die Lieferung von Wärme, Kälte und Energie sowie der Bau und Betrieb
konventioneller und regenerativer Strom-, Wärme-, und Kälteerzeugungs- und
verteilungsanlagen und hiermit im Zusammenhang stehender Infrastrukturanlagen
im Rahmen von Immobilienprojekten und Betrieb von Versorgungs- und
Kommunikationsinfrastruktur.“
Die zukünftige Geschäftstätigkeit der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH
wird auf dieser Basis erfolgen. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages der NEW
Stadtentfalter Quartiere GmbH ist als Anlage beigefügt.
Die künftige Gesellschaftsstruktur der NEW Smart City GmbH stellt sich
dann wie folgt dar, wobei die Beteiligung an der Hub2Go GmbH aufgeben werden
soll.
Die als Anlage beigefügte Marktanalyse der Gesellschaft wurde im Rahmen
des Branchendialogs der IHK, der Kreishandwerkerschaft sowie der Gewerkschaft
Verdi zur Stellungnahme bis zum 12.04.2024 übermittelt. Die Stellungnahme der
IHK Mittlerer Niederrhein vom 08.04.2024 und der Kreishandwerkerschaft
Mönchengladbach vom 10.04.2024 bzw. 25.04.2024 sind der Beratungsvorlage
ebenfalls als Anlagen zur Kenntnis beigefügt. Die Gewerkschaft ver.di hat lt.
ihrer Kurzmitteilung vom 11.04.2024 keine Einwände gegen die geplante
Beteiligung.
Mittel- bis langfristig wird von der NEW durch die Beteiligung mit
Gewinnen bei der NEW Smart City GmbH gerechnet. Diese können über die
Beteiligungskette der Kreiswerke Heinsberg GmbH zugutekommen. Die Höhe dieser
Effekte lässt sich derzeit nicht beziffern.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit a GO NRW bedarf es hinsichtlich der Beteiligung
der NEW Smart City GmbH an der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH der vorherigen
Zustimmung des Stadtrates.
Stadtverordneter Lang merkt
an, dass die hier genannte Gesellschaft „NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH“ die
Dienstleistung der Quartierlösungen, auch im Hinblick der Kommunalen
Wärmeplanung, anbietet und fragt nach dem Stand der Vergabe der Gaskonzession. Sofern
diese nun abgeschlossen sei, möchte er seine Anregung, die Stadtentfalter GmbH
zur Vorstellung etwaiger Quartierslösungen zur Wärmeversorgung einzuladen, noch
einmal aufgreifen.
Bürgermeister erläutert,
dass die Analysen für die kommunale Wärmeplanung fertiggestellt seien und die
abgeschlossenen Erhebungen im Rahmen der Wärmeplanung in der nächsten Sitzung
des Ausschusses für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten am 04.09.2024
vorgestellt werden. Zum Stand der Vergabe der Gaskonzession wird sich Bürgermeister
Maurer im nichtöffentlichen Teil dieser Ratssitzung äußern.
Bürgermeister Maurer nimmt
Bezug zu TOP 10 des öffentlichen Teils und beantwortet die Frage des
Stadtverordneten Lang betreffend Stand der Vergabe der Gaskonzession wie folgt:
Die EWV und NEW haben sich
umfassend im Hinblick auf anhängige Konzessionsstreitigkeiten geeinigt, sodass
die Vergabe der Gaskonzession an die NEW Netz GmbH erfolgen kann. Vor dem
Hintergrund des damit beigelegten Rechtsstreits ist es nunmehr auch möglich,
die Stadtentfalter GmbH – eine Tochter der NEW AG – zu etwaigen
Quartierslösungen im Fachausschuss (oder alternativ in einem nicht formellen
Rahmen) vortragen zu lassen. Näheres hierzu soll interfraktionell abgestimmt
werden.
Beschluss: (einstimmig)
- Der Gründung der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH als
Tochtergesellschaft der NEW Smart City GmbH gemäß dem als Anlage 1
beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.
- Der Vertreter der Stadt Wassenberg in den Gremien der Kreiswerke
GmbH und des NEW-Konzerns wird ermächtigt, der Gründung zuzustimmen.