Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadt­entwicklungs­gesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

Kreis Heinsberg                rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen                        rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven                         rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg                         rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg                               rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz                                   rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt                         rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant                         rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht  rd.  0,27 %

Stadt Wegberg                 rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten          rd.  0,02 %

zusammen                                        rd.  8,95 %

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer Gesellschaft.

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

Die NEW Smart City GmbH ist eine 100%ige Tochter der NEW AG.

Für das strategische Geschäftsfeld „Quartierlösungen“ ist es erforderlich, dass die NEW-Gruppe eine Gesellschaft hat, in der kleinere Projekte zur Energieversorgung von Quartieren gebündelt werden. Damit wird der gleiche Gedanke verfolgt, der ursprünglich unterhalb der Stadtentfalter Holding GmbH in Zusammenarbeit mit der Avacon Nature GmbH geplant war.

Dies musste aber verworfen werden, weil die Zusammenarbeit mit der der Avacon Nature GmbH nicht zustande kam. Erstes Projekt ist ein in der Gemeinde Gangelt stattfindendes Projekt zur Nachfragebündelung für die Umsetzung eines Nahwärmenetzes bei einem Schulzentrum.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die NEW Smart City GmbH, die Gründung der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH als 100 %ige Tochter der NEW Smart City GmbH. Diese soll mit einem Stammkapital von 25.000 € ausgestattet werden.

Der Gesellschaftsvertrag und der Unternehmensgegenstand der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH wird bis auf die Örtlichkeit nahezu identisch sein mit denen der Stadtentfalter Jüchen GmbH. Unternehmensgegenstand wäre demnach „… die Lieferung von Wärme, Kälte und Energie sowie der Bau und Betrieb konventioneller und regenerativer Strom-, Wärme-, und Kälteerzeugungs- und verteilungsanlagen und hiermit im Zusammenhang stehender Infrastrukturanlagen im Rahmen von Immobilienprojekten und Betrieb von Versorgungs- und Kommunikationsinfrastruktur.“

Die zukünftige Geschäftstätigkeit der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH wird auf dieser Basis erfolgen. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH ist als Anlage beigefügt.

Die künftige Gesellschaftsstruktur der NEW Smart City GmbH stellt sich dann wie folgt dar, wobei die Beteiligung an der Hub2Go GmbH aufgeben werden soll.

NEWAbb10

Die als Anlage beigefügte Marktanalyse der Gesellschaft wurde im Rahmen des Branchendialogs der IHK, der Kreishandwerkerschaft sowie der Gewerkschaft Verdi zur Stellungnahme bis zum 12.04.2024 übermittelt. Die Stellungnahme der IHK Mittlerer Niederrhein vom 08.04.2024 und der Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach vom 10.04.2024 bzw. 25.04.2024 sind der Beratungsvorlage ebenfalls als Anlagen zur Kenntnis beigefügt. Die Gewerkschaft ver.di hat lt. ihrer Kurzmitteilung vom 11.04.2024 keine Einwände gegen die geplante Beteiligung.

Mittel- bis langfristig wird von der NEW durch die Beteiligung mit Gewinnen bei der NEW Smart City GmbH gerechnet. Diese können über die Beteiligungskette der Kreiswerke Heinsberg GmbH zugutekommen. Die Höhe dieser Effekte lässt sich derzeit nicht beziffern.

Gemäß § 108 Abs. 6 lit a GO NRW bedarf es hinsichtlich der Beteiligung der NEW Smart City GmbH an der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH der vorherigen Zustimmung des Stadtrates.

Stadtverordneter Lang merkt an, dass die hier genannte Gesellschaft „NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH“ die Dienstleistung der Quartierlösungen, auch im Hinblick der Kommunalen Wärmeplanung, anbietet und fragt nach dem Stand der Vergabe der Gaskonzession. Sofern diese nun abgeschlossen sei, möchte er seine Anregung, die Stadtentfalter GmbH zur Vorstellung etwaiger Quartierslösungen zur Wärmeversorgung einzuladen, noch einmal aufgreifen.

Bürgermeister erläutert, dass die Analysen für die kommunale Wärmeplanung fertiggestellt seien und die abgeschlossenen Erhebungen im Rahmen der Wärmeplanung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten am 04.09.2024 vorgestellt werden. Zum Stand der Vergabe der Gaskonzession wird sich Bürgermeister Maurer im nichtöffentlichen Teil dieser Ratssitzung äußern.

Bürgermeister Maurer nimmt Bezug zu TOP 10 des öffentlichen Teils und beantwortet die Frage des Stadtverordneten Lang betreffend Stand der Vergabe der Gaskonzession wie folgt:

Die EWV und NEW haben sich umfassend im Hinblick auf anhängige Konzessionsstreitigkeiten geeinigt, sodass die Vergabe der Gaskonzession an die NEW Netz GmbH erfolgen kann. Vor dem Hintergrund des damit beigelegten Rechtsstreits ist es nunmehr auch möglich, die Stadtentfalter GmbH – eine Tochter der NEW AG – zu etwaigen Quartierslösungen im Fachausschuss (oder alternativ in einem nicht formellen Rahmen) vortragen zu lassen. Näheres hierzu soll interfraktionell abgestimmt werden.


Beschluss: (einstimmig)


 

  1. Der Gründung der NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH als Tochtergesellschaft der NEW Smart City GmbH gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.

  1. Der Vertreter der Stadt Wassenberg in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns wird ermächtigt, der Gründung zuzustimmen.