Stadtverordneter Kluth bittet um Mitteilung, was die Äußerung in der Anlage 5, Abs. 2 zur Niederschrift bedeute, dass Knöllchen geschrieben und i. d. R. von den Fahrzeughaltern auch gezahlt werden.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass dies so zu verstehen sei, dass in anderen Fällen Verfahren anhängig seien. Eine entsprechende Erklärung werde der Niederschrift beigefügt (Anlage 1).

Gegen die Abfassung der Ratsniederschrift werden seitens des Rates keine Bedenken erhoben.