Sachverhalt:
Gem.
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
10. Februar 1998 in der zur Zeit geltenden Fassung haben die Gemeinden eine den
örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten,
um Schadensfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen
öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse,
Explosionen u.ä. Vorkommnisse verursacht werden. Es handelt sich hierbei um
eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
§ 22
FSHG verpflichtet die Gemeinden, unter Beteiligung ihrer Feuerwehren, den
Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben.
Nachdem
das Erstlingswerk, bezogen auf den Zeitraum 1998 bis 2003 vom Stadtrat am
10.02.2005 (TOP 9) beschlossen wurde, war die statistische Auswertung für die
Jahre 2004 bis 2008 und ferner die Planung für die Jahre 2010 bis 2013
vorzunehmen.
Der
Entwurf der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt
Wassenberg, erstellt von der Wehrleitung und dem zuständigen Fachbereich, wurde
dem Kreisbrandmeister und der hiesigen Behördenleitung Mitte Dezember 2009 zur
Stellungnahme übersandt. Die abschließende Erörterung mit allen Beteiligten
erfolgte am 13.01.2010.
1.
Wertigkeit des Brandschutzbedarfsplanes
Ein
Brandschutzbedarfsplan nach § 22 FSHG dokumentiert auf der Grundlage des
örtlichen Gefahrenpotentials und durch Beschluss des Gemeinderates das
politisch gewollte und verantwortete Sicherheitsniveau in einer Gemeinde. Die
darin beschlossenen Maßnahmen sind bindend und in der Finanzplanung der
Gemeinde zu berücksichtigen.
Mit
Rückblick auf den Brandschutzbedarfsplan vom 10.02.2005 bleibt leider
festzuhalten, dass von den dort aufgeführten, geplanten 5 Maßnahmen lediglich
3, und diese auch zeitlich verspätet, bisher durchgeführt wurden.
Wenn
nun dieser Entwurf so vom Stadtrat beschlossen wird, ist auch konsequenter
Weise die Finanzierung dieser Maßnahmen im Haushalts- und Finanzplan zu
berücksichtigen:
-
2010 Beschaffung
eines Löschfahrzeuges =
ca.100.000,00 €
-
2011 Beschaffung
eines Einsatzleitwagens ELW 1 =
ca. 65.000,00 €
-
2011 Schaffung
eines Umkleideraumes für die Löschgruppe Effeld
-
2012 Sanierung
der Toilettenanlage im Gerätehaus Orsbeck =
ca.100.000,00 €
-
2012 Ersatzbeschaffung
für das TSF Orsbeck, Baujahr 1982 =
ca.110.000,00 €
-
2013 Ersatzbeschaffung
für das LF 16 Birgelen, Baujahr 1980 =
ca.215.000,00 €
Die Gesamtkosten der v.g. Maßnahmen belaufen sich
auf ca. 590.000,00 €. Als objektbezogene Einnahmen werden die jährliche
Feuerschutzpauschale in Höhe von 37.000,00 € x 4 Jahre (2010 bis 2013) =
148.000,00 €.
Es gilt der ergänzende Hinweis, dass der durch den
Stadtrat verabschiedete Brandschutzbedarfsplan dem Kreis Heinsberg als untere
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen ist.
2. Ist-Struktur; Einrichtung einer
Tagesalarmeinheit
Schwerpunkte der jetzt überarbeiteten
Fortschreibung waren die Berücksichtigung der Einsätze der einzelnen
Löschgruppen und Züge zu den unterschiedlichen Zeiten in den jeweiligen
Ortschaften. Ferner wurde bei diesen Einsätzen in unterschiedliche
Leistungsbereiche unterteilt.
Die jetzt ermittelten Zahlen belegen, dass sich
insbesondere die Personalvorhaltung an Werktagen zwischen 6.00 Uhr und 18.00
Uhr immer schwieriger gestaltet.
Aus diesem Grunde wird durch die Wehrleitung der
Vorschlag unterbreitet, bei der Löschgruppe Wassenberg eine „Tagesalarmeinheit“
zu installieren, die bei jedem Alarmierungseinsatz vorrangig zu beteiligen und
zu integrieren ist.
Die konkrete Auswertung aus dem Statistikzeitraum
der Jahre 2004 bis 2008 macht deutlich, dass der Erreichungsgrad in der
Gesamtbesetzung von 80 % tagsüber derzeit nicht erfüllt werden kann, während
der Erreichungsgrad bei den einzelnen Funktionen voll erfüllt wird.
Die geschilderte Personalsituation belegt das
große Problem der Tagesverfügbarkeit. Die für den Brandschutzbedarfsplan
durchgeführten Befragungen in den einzelnen Löschgruppen belegen die Vielzahl
der tagsüber auswärtig Tätigen. Ferner sagt die anonym durchgeführte Befragung
auch aus, dass viele ehrenamtliche Feuerwehrleute auch Probleme bei ihren
Arbeitgebern haben.
Um sich dieser Problematik gezielt anzunehmen,
kann und muss eine zielbewusste Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Dies aber nicht
nur aus Kreisen der Freiwilligen Feuerwehr, sondern auch ganz bewusst durch die
hochrangigen Führungskräfte der Verwaltung (Bürgermeister und Dezernenten).
Hierbei sind örtliche Gewerbebetriebe konkret anzusprechen, beschäftigte
Feuerwehrleute zum Einsatz fahren zu lassen und auch ausgebildete
Feuerwehrleute anderer Wehren, die jedoch im Stadtgebiet Wassenberg arbeiten,
ebenso für Einsätze im hiesigen Stadtgebiet freizustellen.
Hinsichtlich Nachwuchskräfte ist die Freiwillige
Feuerwehr der Stadt Wassenberg auf einem sehr guten Weg (derzeit weist die
Jugendfeuerwehr einen Bestand von 34 Mitgliedern auf).
3. Schutzzieldefinition
Im bisherigen Brandschutzbedarfsplan diente die
von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der
Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1998 erstellte Empfehlung als
Qualitätskriterium für die Erreichung der Schutzzieldefinition. Hierin wurde
ein Erreichungsgrad von 90 bis 95 % als Zielsetzung für richtig angesehen.
In der jetzt vorgenommenen Abstimmung mit dem
Kreisbrandmeister wurde jedoch auf die im Jahre 2007 von der Fachaufsicht über
die Freiwilligen Feuerwehren innerhalb des Regierungsbezirks Köln
überarbeiteten „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der
Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ verwiesen. Hiernach sollte
der Erreichungsgrad bei mindestens 80 % liegen und ist als politische
Willenserklärung vom Rat zu beschließen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einem
Erreichungsgrad < 80 % die gemäß FSHG erforderliche Leistungsfähigkeit der
Feuerwehr nicht mehr unterstellt werden kann. Insofern wird eine Planung mit
einem Erreichungsgrad < 80 % durch die Aufsichtsbehörde zu bemängeln sein.
4. Fahrzeuge
Im Planungszeitraum der Jahre 2010 bis 2013 sind
im Bereich der Fahrzeuge eine Neuanschaffung (Einsatzleitwagen) sowie 3
Ersatzbeschaffungen (LG Wassenberg, Orsbeck und Birgelen) vorgesehen. Die
Gesamtkosten belaufen sich hierbei auf 490.000,00 €.
Das langfristige Fahrzeugkonzept sieht vor, den
Bestand von 17 auf 16 Fahrzeuge zu reduzieren. Als Zeitraum zur
Ersatzbeschaffung werden ca. 25 Jahre angenommen.
Insbesondere hat der Kreisbrandmeister im Rahmen
der Erörterung am 13.01.2010 ausgeführt, dass der jetzige Fahrzeugbestand das
unterste Limit darstellt, um ein evtl. Gefahrenpotential im Bereich der Stadt
Wassenberg abzudecken.
5. Baumaßnahmen
Im Planungszeitraum sind zusätzlich nachfolgende
Baumaßnahmen vorgesehen:
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2011: Schaffung
eines Umkleideraumes für die Löschgruppe Effeld
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2012: Sanierung
der Toilettenanlage im Gerätehaus Orsbeck
Zur Durchführung der beiden v.g. Maßnahmen werden
ca. 100.000,00 € kalkuliert.
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Neben den v.g. Schwerpunkten wird ergänzend auf
den beigefügten Entwurf der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
verwiesen. Wehrleitung und Verwaltung stehen bei Bedarf ergänzend zu konkreten
Einzelgesprächen, auch in den jeweiligen Ratsfraktionen, zur Verfügung.
Nach einer kurzen Aussprache kommt der Ausschuss überein, den TOP bis
zur Ratssitzung zurückzustellen.