Nachtrag: 13.06.2012
Sitzung: 13.06.2012 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/024/2012
Sachverhalt:
Mit
Anschreiben vom 02. Mai 2012 über das Büro Cordes-Cohnen Architekten hat ein
Vorhabenträger beantragt, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für eine Teilfläche auf dem Grundstück Gemarkung Birgelen, Flur
13, Flurstück 59, vorzunehmen.
Anschreiben,
Antrag, Lageplan sowie Planungsabsicht sind aus den beigefügten Anlagen 1 – 4 ersichtlich.
Da
in Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg für die beabsichtigten
drei Wohngebäude keine Einzelgenehmigungen erteilt werden, kann die Umsetzung
dieses Vorhabens nur über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen.
Abschließend
wird darauf verwiesen, dass der Bauherr in einer entsprechenden Vereinbarung
erklärt hat, alle Kosten im o.g. Verfahren zu übernehmen; dies auch dann, wenn
das Verfahren nicht zum angestrebten Erfolg führen sollte.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungs-planes für eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur
13, Flurstück 59 wird entsprochen und die gesetzlich vorgeschriebenen
Verfahrensschritte gemäß BauGB sind durchzuführen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 81 „Nautikstraße“.