Nachtrag: 13.06.2012

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Anschreiben vom 02. Mai 2012 über das Büro Cordes-Cohnen Architekten hat ein Vorhabenträger beantragt, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Teilfläche auf dem Grundstück Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstück 59, vorzunehmen.

 

Anschreiben, Antrag, Lageplan sowie Planungsabsicht sind aus den beigefügten Anlagen  1 – 4 ersichtlich.

 

Da in Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg für die beabsichtigten drei Wohngebäude keine Einzelgenehmigungen erteilt werden, kann die Umsetzung dieses Vorhabens nur über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen.

 

Abschließend wird darauf verwiesen, dass der Bauherr in einer entsprechenden Vereinbarung erklärt hat, alle Kosten im o.g. Verfahren zu übernehmen; dies auch dann, wenn das Verfahren nicht zum angestrebten Erfolg führen sollte.


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

 


Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-planes für eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstück 59 wird entsprochen und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte gemäß BauGB sind durchzuführen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 81 „Nautikstraße“.