Nachtrag: 13.06.2012
Sitzung: 13.06.2012 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/023/2012
Sachverhalt:
Bereits
für die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 23.11.2011 (TOP 2.) war
eine umfassende Beschlussvorlage erstellt worden.
Da
im Jahre 2012 die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage der Ringstraße
(vom Elsumer Weg bis Mittlerer Weg) durchgeführt werden wird, sollte in dem
durchgeführten Satzungsverfahren rechtlich geklärt werden, ob die derzeit
unbebauten Grundstücke entlang der Ringstraße einer künftigen baulichen Nutzung
zugeführt werden können.
Im
Rahmen des durchgeführten Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit (betroffene
Grundstückseigentümer sowie die Beteiligung der Behörden) wurde abschließend
insbesondere in der Stellungnahme des Kreises Heinsberg -Amt für Wohnen und
Bauen- vom 19.04.2012 dargelegt (Anlage 1), dass in diesem Verfahren aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht weiterhin gegen die Bauleitplanung Bedenken
bestehen. Wie der Kreis Heinsberg bei der Auswertung eines vorgelegten
Geruchsgutachten vom 17.07.2008 ausführt, ist hierbei nicht die zugelassene
Maximalbelegung des landwirtschaftlichen Betriebes Lambertusstraße 130 zugrunde
gelegt worden. Da die Richtwerte nach GIRL
hiernach bereits tangiert werden, kann man davon ausgehen, dass im Zuge
der Ausnutzung des legitimen Entwicklungspotenzial diese Werte überschritten
werden.
Die
Bedenken des Kreises werden auch teilweise durch die Landwirtschaftskammer,
Kreisstelle Heinsberg, getragen.
Ferner
hat der betroffene Landwirt durch seinen Rechtsanwalt dem Satzungsverfahren
widersprochen. Dies wird u.a. damit begründet, dass die Kinder des heutigen
Betriebsinhabers später einmal die Betriebsnachfolge antreten werden.
Aus
den dargelegten Gründen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die drei
betroffenen Grundstücke (Flurkartenauszug Anlage 2) nicht durch ein
Satzungsverfahren dem Innenbereich zuzuordnen, so dass auch zukünftig eine
Bebauungsmöglichkeit für diese drei Grundstücke
ausscheidet.
Beschlussvorschlag an den Rat: (einstimmig)
Das durch Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 13.11.2011
begonnene Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch)
-Abrundungssatzung- für einen Teilbereich an der Ringstraße in der
Ortschaft Birgelen, Gemarkung Birgelen, Flur 9, Flurstück 526 und 1153 tlw.
sowie Flur 11, Flurstück 193, wird eingestellt.