Nachtrag: 13.06.2012

Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 18.04.2012 beschlossen, zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan ein 51. Änderungsverfahren durchzuführen.

 

Allgemeines Ziel des Änderungsverfahrens ist die Steuerung einer Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet durch eine Darstellung von Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens hat das Planungsbüro BKR Aachen, Castro & Hinzen in einem ersten Schritt die Weißflächenanalyse durchgeführt und das Ergebnis der Untersuchung im Bericht vom 21.05.2012 dargestellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird an dieser Stelle auf den dieser Vorlage als  Anlage 1 beiliegenden Untersuchungsbericht des Fachbüros BKR Aachen verwiesen.

In der  Sitzung des Fachausschusses wird Herr Dipl.-Ing. Jens Müller das Ergebnis der Untersuchung ausführlich erläutern.

 

Im nächsten Schritt erfolgt dann für den als geeignet vorgeschlagenen Potentialbereich 1 die detaillierte Umweltprüfung, in der insbesondere artenschutzrechtliche Aspekte geprüft werden müssen.

 

 

Herr Dipl.-Ing. Müller vom Büro BKR Aachen, stellt das Ergebnis der Untersuchung des Stadtgebietes auf potenzielle Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen ausführlich vor.

 

Nach den Ausführungen des Herrn Müller, wird die weitere Vorgehensweise von der Verwaltung erläutert und es werden alle Fragen ausführlich beantwortet.


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

 

 


1.        Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung soll die als Potentialbereich 1 (Flächen im Birgeler Wald) im Untersuchungsbericht dargestellte Fläche als Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen nunmehr weitergehend vertiefend untersucht werden (Artenschutzprüfung u. ä.).

 

2.        Das Verfahren für die als Potentialbereich 2 (Fläche zwischen Orsbeck und Myhl) im Untersuchungsbericht dargestellte Fläche soll bis zum Ende des Planfeststellungsverfahrens für die B 221n zurückgestellt werden, da erst mit Abschluss des Verfahrens eine endgültige Abgrenzung einer möglichen Konzentrationszone erfolgen kann.

 

3.        Eine Darstellung der im Untersuchungsbericht als Potentialbereich 4 (Fläche zwischen Effeld und Krafeld) bezeichneten Fläche soll aufgrund der zentralen Lage dieser Fläche zwischen den Ortsteilen Effeld und Ophoven und dem damit einhergehenden Schutz des Landschaftsbildes nicht weiter verfolgt werden.

 

4.        Die im Untersuchungsbericht genannten Bereiche 3, 5, 6 und 7 werden entsprechend der jeweiligen Bewertung im Bericht als ungeeignet eingestuft.