Nachtrag: 13.06.2012
Sitzung: 13.06.2012 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/020/2012
Sachverhalt:
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 18.04.2012
beschlossen, zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan ein 51. Änderungsverfahren
durchzuführen.
Allgemeines
Ziel des Änderungsverfahrens ist die Steuerung einer Errichtung von
Windenergieanlagen im Stadtgebiet durch eine Darstellung von
Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan.
Im
Rahmen dieses Verfahrens hat das Planungsbüro BKR Aachen, Castro & Hinzen
in einem ersten Schritt die Weißflächenanalyse durchgeführt und das Ergebnis
der Untersuchung im Bericht vom 21.05.2012 dargestellt. Zur Vermeidung von
Wiederholungen wird an dieser Stelle auf den dieser Vorlage als Anlage 1 beiliegenden Untersuchungsbericht
des Fachbüros BKR Aachen verwiesen.
In
der Sitzung des Fachausschusses wird
Herr Dipl.-Ing. Jens Müller das Ergebnis der Untersuchung ausführlich
erläutern.
Im
nächsten Schritt erfolgt dann für den als geeignet vorgeschlagenen
Potentialbereich 1 die detaillierte Umweltprüfung, in der insbesondere
artenschutzrechtliche Aspekte geprüft werden müssen.
Herr Dipl.-Ing. Müller vom Büro BKR Aachen, stellt das
Ergebnis der Untersuchung des Stadtgebietes auf potenzielle
Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen ausführlich vor.
Nach den Ausführungen des Herrn Müller, wird die weitere
Vorgehensweise von der Verwaltung erläutert und es werden alle Fragen
ausführlich beantwortet.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
1.
Im
Zuge der Flächennutzungsplanänderung soll die als Potentialbereich 1 (Flächen
im Birgeler Wald) im Untersuchungsbericht dargestellte Fläche als
Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen nunmehr weitergehend vertiefend
untersucht werden (Artenschutzprüfung u. ä.).
2.
Das
Verfahren für die als Potentialbereich 2 (Fläche zwischen Orsbeck und Myhl) im
Untersuchungsbericht dargestellte Fläche soll bis zum Ende des
Planfeststellungsverfahrens für die B 221n zurückgestellt werden, da erst mit
Abschluss des Verfahrens eine endgültige Abgrenzung einer möglichen
Konzentrationszone erfolgen kann.
3.
Eine
Darstellung der im Untersuchungsbericht als Potentialbereich 4 (Fläche zwischen
Effeld und Krafeld) bezeichneten Fläche soll aufgrund der zentralen Lage dieser
Fläche zwischen den Ortsteilen Effeld und Ophoven und dem damit einhergehenden
Schutz des Landschaftsbildes nicht weiter verfolgt werden.
4.
Die
im Untersuchungsbericht genannten Bereiche 3, 5, 6 und 7 werden entsprechend
der jeweiligen Bewertung im Bericht als ungeeignet eingestuft.