hier: Auswertung der Haushaltsreden der Fraktionen, ergänzt um die Übernahme der noch nicht abschließend bearbeiteten Anträge aus dem Vorjahr
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08.12.2015 wurde im Rahmen der Haushaltsausführung 2015 die 3. aktualisierte Fassung in Form eines Sachstandsberichtes zur Mitteilungsvorlage Nr. MV/FB5/001/2015 vom 02.02.2015 übersandt. Die nach diesem Sachstandsbericht noch nicht abschließend bearbeiteten Anträge wurden in die nachstehende Auflistung übernommen und sind somit Bestandteil der weiteren Fortschreibung.
Darüber hinaus wurden zwischenzeitlich die Anträge und Anregungen aus den Haushaltsreden zum Haushalt 2016 aufgenommen und eingefügt; dabei wurden Sachthemen, die sich auf bisher noch unerledigte Anträge beziehen und bereits Bestandteil des Sachstandsberichtes vom 08.12.2015 (3. Aktualisierte Fassung) sind, dort eingefügt; die Einfügungen sind grau hinterlegt.
Die den Stadtverordneten bekannte Vorgehensweise aus dem Vorjahr soll beibehalten werden.
1. Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
·
Antrag
der FDP-Fraktion auf Erarbeitung eines langfristigen Konzeptes für die
Wassenberger Feuerwehr (Vorlage AN/FB 3/034/2011)
·
Antrag
des CDU-Ortsverbandes Myhl betreffend Feuerwehrgerätehaus Myhl (Vorlage AN/FB
2/032/2014)
·
Forderung
CDU-Fraktion bis 30.06.2015, spätestens jedoch bis Erstellung Haushaltsentwurf
2016 (in 09/2015), Vorlage AN/FB
3/039/2014
·
FDP
fordert Gesamtkonzept Feuerwehr und in diesem Zusammenhang im ersten Halbjahr
2015 bereits im Vorfeld eine Erörterung zwischen Verwaltung, Parteien und der
Feuerwehr zwecks Abstimmung eines mittel- und langfristigen Konzeptes unter
Berücksichtigung finanzieller Aspekte
·
Bürgermeister
Winkens beabsichtigt, gesondert noch das Modell der Gemeinde Roerdalen
abzuklären.
·
CDU-Fraktion
erneuert am 10.12.2015 die bereits vorstehend aufgeführte Forderung aus dem
Vorjahr
·
Die
SPD-Fraktion fordert ebenfalls am 10.12.2015 die umgehende Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes (ergänzt um die Variante einer externen Vergabe von
Teilleistungen), AN/FB3/029/2015
Anmerkung:
Die Erstellung einer
Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplanes setzt vorgezogen eine interne
Abstimmung zwischen Verwaltung (Bürgermeister, federführender Fachbereich 3,
beteiligte Fachbereiche 2 und 5) und der Wehrleitung voraus. Im Zuge der
Erstellung der Entwurfsfassung geht es nicht nur um die Bewertung von
Feuerwehrgerätehäusern, sondern insbesondere auch um eine möglichst optimale
Nutzung (dazu zählen ausdrücklich auch die Fahrzeugstandorte unter dem
Gesichtspunkt der Erreichbarkeit u. ä.) der erworbenen bzw. auch die
Überprüfung der zum Erwerb noch anstehenden Fahrzeuge.
Deshalb setzt die
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zudem unter Beachtung
haushaltsrechtlicher Bestimmungen auf jeden Fall eine Analyse des Bestandes,
die Offenlage von Optimierungspotentialen und die Erstellung belastbarer
Wirtschaftlichkeitsberechnungen als Grundlage für Entscheidungen im Falle
anstehender unabweisbarer Maßnahmen voraus.
Nach Erarbeitung eines
abgestimmten Grundlagenkonzeptes ist im zweiten Schritt dann die notwendige
Abstimmung der Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplanes zwischen Politik,
Wehrleitung und Verwaltung vorgesehen.
Stand: 31.08.2015
Die Bearbeitung des
Brandschutzbedarfsplanes hat sich aufgrund der Problematik „Unterbringung der
Flüchtlinge“ zeitlich verzögert. Derzeit werden die notwendigen statistischen
Daten zusammengestellt und es soll nunmehr kontinuierlich an der Fortschreibung
Brandschutzbedarfsplan gearbeitet werden.
Stand: 08.12.2015
Der Stand
31.08.2015 ist unverändert, da die Flüchtlingssituation weiterhin enorme
Personalkapazitäten bindet.
Stand: 31.01.2016 Die Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes nach dem zum
01.01.2016 in Kraft getretenen Gesetz über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), das das bisherige FSHG
abgelöst hat, wurde ausgeschrieben und über das Ergebnis dieser Ausschreibung
wird dem Bauausschuss für die Sitzung am 25.02.2016 ein Vergabevorschlag
vorgelegt. Allerdings setzt auch die externe Vergabe der Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes eine erhebliche Zuarbeit von Wehrleitung und
Verwaltung sowie notwendige Abstimmungen unterschiedlicher Verfahrensschritte
voraus. Die bei einigen Kommunen eingeholten Informationen zum zeitlichen
Ablauf bei einer externen Vergabe der Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes belegen übereinstimmend, dass auch im Falle der
Zuziehung eines externen Dienstleisters ein Zeitaufwand von 6 – 9 Monaten
kalkuliert werden muss. Unabhängig von der erfolgten Ausschreibung wurden
innerhalb der Verwaltung verschiedenen Bereichen bereits konkrete
Aufgabenstellungen zugeordnet, die bereits parallel bearbeitet werden können.
Nach einem Vergabezuschlag wird anschließend zeitnah die weitere
Vorgehensweise unter Berücksichtigung der bereits in 2015 erarbeiteten
Datengrundlagen mit dem Auftragnehmer abgestimmt und ein entsprechender
Zeitplan sowie eine Aufgabenverteilung vorgenommen. An dieser Stelle erfolgt auch nochmals die Klarstellung, dass das
operative Geschäft der Feuerwehr der Stadt Wassenberg durch die zeitlich
verzögert erfolgende formale Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
nicht beeinträchtigt ist, zumal für die technische Ausstattung der Feuerwehr
ein Investitionsplan über das Jahr 2013 hinaus bis einschließlich 2018
vorliegt und die darin enthaltenen Maßnahmen auch umgesetzt wurden. |
2. Überarbeitung Schülerbeförderungskonzept
·
Forderung
der CDU, Überarbeitung bis 31.03.2015 (Vorlage AN/FB 1/040/2014)
·
weitere
Forderung der CDU, jährliche Fortschreibung des Schülerbeförderungskonzeptes
Anmerkung:
In einem ersten Schritt ist beabsichtigt, im Monat Februar 2015 ein Gespräch
mit dem Vertragsunternehmen zu führen mit dem Ziel, bis zum Beginn des
Schuljahres 2015/2016 Einsparungen (ohne
Reduzierung bestehender Standards) in einem nennenswerten Umfang zu
erzielen. Angestrebt wird über ein Ergebnis in einer Sitzung in der
Ausschusswoche im April 2015 bzw. in der Ratssitzung 21.05.2015 berichten zu
können.
Stand: 10.05.2015 Die
ersten Gespräche mit dem Vertragsunternehmen haben stattgefunden. |
Stand: 31.08.2015
Nachdem das neue Schuljahr
begonnen hat, werden z. Z. die
Schülerströme auf den einzelnen Fahrstrecken erfasst und bewertet. In der
zweiten Septemberhälfte 2015 ist ein weiteres Gespräch mit dem
Vertragsunternehmen beabsichtigt, mit dem Ziel, die sich in den ersten
Gesprächen abzeichnenden Optimierungen hinsichtlich einer nachhaltigen
Machbarkeit belastbar zu prüfen.
Stand: 08.12.2015
Der zuständige Fachbereich
hat kontinuierlich die umfangreiche Schülerbeförderungskon-zeption bearbeitet,
notwendige Abstimmungsgespräche geführt und im Januar 2016 folgt ein erneutes
Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragsparteien; über das Ergebnis wird
anschließend berichtet.
Stand: 31.01.2016 Am 14.01.2016 erfolgte auf
der Grundlage einer vom zuständigen Fachbereich vorgenommenen Auswertung
umfangreicher Datensätze ein Folgegespräch mit dem beauftragten Unternehmer.
Dieses Gesprächsergebnis enthält nunmehr eine Aufgabenstellung für den
Unternehmer. Die Erledigung dieser Aufgabenstellung ist ebenfalls
arbeitsintensiv und vor diesem Hintergrund wird ein weiteres
Abstimmungsgespräch ca. Ende Februar 2016 stattfinden. |
3. Erstellung eines bedarfsgerechten und zukunftsweisenden
Sportstättenkonzeptes
·
CDU
fordert erforderliche Leitpläne (gemeint ist eine Anpassung der Bauleitplanung)
bis Ende 2016 (Vorlage AN/FB 6/041/2014)
·
SPD
beantragt Erstellung eines Sportstättenkonzeptes für die Stadt Wassenberg
(Vorlage AN/FB 6/045/2014)
·
FDP
fordert den Entwurf eines künftigen Nutzungskonzeptes der Sportstätten noch im
ersten Halbjahr 2015, um zumindest planungsrechtliche Schritte vor Änderung der
Landesentwicklungsplanung einleiten zu können (Vorlage AN/STK/035/2012)
·
Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen fordert Bedarfsanalyse der Sportstätten
·
FDP
erwartet im Zusammenhang mit der Überprüfung und Konzentration auch
Qualitätssteigerungen (z. B. Kunstrasenplatz)
·
Weitere
Forderung der FPD in diesem Zusammenhang, alle vorhandenen Sportstätten
einschl. der dortigen Immobilien sowie die Kinderspielplätze zwecks
Bedarfsanalyse zu betrachten.
·
FDP
sieht ebenfalls die Synergieeffekte im Zuge der Erstellung eines
Sportstättenkonzeptes und wünscht sich hierzu auch den Dialog zwischen Politik
und betroffenen Vereinen und Gruppen.
·
Die
FDP-Fraktion erwartet in 2016 die planungsrechtliche Entwicklung des Konzeptes.
Anmerkung:
Ziel der Aufgabenstellung ist es für das Stadtgebiet in einem ersten
Schritt den Flächenbedarf zur Realisierung einer modernen und kompakten
Freiluftsportstätte, die heutige Standards an Sportanlagen für den Vereins- und
Schulsport erfüllt und die Sportarten innerhalb des Stadtgebietes abdeckt, zu
ermitteln. Zu diesem Verfahrensschritt zählen gleichzeitig eine Kostenprognose,
das Aufzeigen von Refinanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise aus einer
Vermarktung freiwerdenden Anlagevermögens bzw. auch die Prüfung alternativer
Umsetzungs-, Bewirtschaftungs- und Betreibermodelle. Abgerundet werden soll
dieser Verfahrensschritt mit einer Anhörung von Schulen und den Vereinen aus
den einzelnen Sportarten.
Anschließend werden die
federführend Zuständigen (Fachbereich 6 und Stadtbetrieb) und die beteiligten
Fachbereiche 2 und 5 dem zuständigen Fachausschuss zur Erörterung das Konzept
vorlegen mit dem Ziel, dass die
notwendigen Flächennutzungsplanänderungen noch vor Ablauf des Jahres 2015
eingeleitet werden können.
Nach Durchführung eines
Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist die konkrete Umsetzung des Konzeptes
der zweite Verfahrensschritt in einem
mittelfristigen Planungszeitraum.
Die Nutzung bzw. eine u. U.
auch gebotene Optimierung einer Nutzung bestehender Sporthallen einschl. einer
Ermittlung des Kostenanteils für die außerschulischen Nutzungen ist eine
gesonderte Aufgabenstellung.
Über das Ergebnis und einen
ggf. notwendigen Anpassungsbedarf wird der federführend zuständige Fachbereich
2, ggf. mit Beteiligung der Fachbereiche 6 und 5 zu gegebener Zeit berichten.
Da aus heutiger Sicht alle
Schulstandorte im Bestand nicht gefährdet sind, begrenzt sich die
Aufgabenstellung auf die vorstehenden Ausführungen, da die Sporthallen an jedem
Schulstandort zwangsläufig erhalten bleiben.
Stand: 10.05.2015 Konzeptionelle
Überlegungen zu einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt sind
Tagesordnungspunkt in der Ratssitzung am 21.05.2015 |
Stand: 31.08.2015
Die Konzeption wurde
hinsichtlich der planungsrechtlichen Machbarkeit in einem Vorgespräch mit den
Vertretern der Bezirksregierung erörtert. Auf der Grundlage dieses Gesprächs
hat die Verwaltung einen Antrag auf Erteilung der landesplanerischen
Anpassungsbestätigung erarbeitet und der Bezirksregierung auf dem Dienstweg
zugeleitet. Aufgrund der Vorarbeiten erwartet die Verwaltung ein Ergebnis zu
dieser Anfrage bis Ende November 2015. Damit ist sichergestellt, dass der
entsprechende Antrag vor Änderung des Landesentwicklungsplanes eingereicht
wurde.
Auf der Grundlage des vor
Jahresende erwarteten Ergebnisses werden dann Fachausschuss und Rat die weitere
Vorgehensweise festlegen können.
Stand: 08.12.2015
Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung
hat ergeben, dass der dort vorliegende Antrag auf Erteilung der
landesplanerischen Anpassungsbestätigung noch von den zu beteiligenden
Dezernaten geprüft werde und die in Aussicht gestellte Genehmigung frühestens
Mitte Februar 2016 der Stadt zugehen wird.
Stand: 31.01.2016 Die beantragte
landesplanerische Anpassungsbestätigung liegt noch nicht vor. |
4. Nassabgrabung
·
CDU
fordert die Wiederaufnahme von Verhandlungen mit der Kirchengemeinde i. S. d.
haushaltsrechtlichen Vorgabe lt. Vorbericht (Vorlage AN/FB 6/043/2014)
·
Die
Fraktion „DIE LINKE“ stellt die gleiche Forderung.
·
Die
Fraktion „DIE LINKE“ hat am 10.12.2015 erneut zielgerichtete Verhandlungen mit
der Kirchengemeinde gefordert.
Anmerkung:
Die Verwaltung wird im ersten Halbjahr 2015 das Gespräch mit der Kath.
Kirchengemeinde St. Marien suchen. Bei diesem Gespräch gilt es, alle
Beteiligten, Kirchenvorstand mit allen Mitgliedern, Vertreter Bistum,
Abgrabungsunternehmer und Stadt unter Leitung des Bürgermeisters „an einen
Tisch zu bringen“, damit zum einen alle einen einheitlichen Kenntnisstand
erlangen und zum anderen einseitigen und zudem unzutreffenden Informationen –
wie in der Vergangenheit erfolgt – die Grundlage entzogen wird.
Stand: 31.08.2015
Das beabsichtigte Gespräch
wurde noch nicht terminiert, da zunächst das Ergebnis der zu vorstehender
Ziffer 3 beantragten landesplanerischen Anpassungsbestätigung abgewartet werden
soll, da sich hieraus nach derzeitiger Einschätzung weiterer Gesprächsbedarf
zumindest mit der Kirchengemeinde ergeben wird.
Stand: 08.12.2015
Die Kath. Kirchengemeinde
St. Marien Wassenberg wurde zwischenzeitlich um einen Gesprächstermin gebeten.
Da erst vor zwei Wochen ca. 2/3 der Mitglieder des Kirchenvorstandes neu
gewählt wurden, wird der Gesprächstermin voraussichtlich erst im Januar 2016
stattfinden können.
Stand: 31.01.2016 In einem Gespräch am
08.12.2015 hat es seitens der Kirchengemeinde St. Marien Wassenberg einige
Nachfragen gegeben, die in der Zuständigkeit des Kreises beantwortet werden
mussten. Diese Antworten wurden am 07.01.2016 der Kirchengemeinde zugeleitet
mit der Bitte um Nennung des Zeitraumes, in dem der Gesprächstermin mit dem
Kirchenvorstand stattfinden wird. Mit Schreiben vom
21.01.2016 hat die Kath. Kirchengemeinde St. Marien angekündigt, dass nach
der Kirchenvorstandssitzung am 08.03.2016 der Stadt Terminvorschläge mitgeteilt
werden und seitens der Kirchengemeinde vorgesehen sei, im März -spätestens im
April- ein gemeinsames Gespräch in der Angelegenheit zu führen. |
5. Erstellung eines Katasters über veräußerbare oder anderweitig
verwertbare Gebäude, Grundstücke und sonstige Vermögensgegenstände
·
CDU
fordert dieses Kataster bis Ende 2015 (Vorlage AN/FB 6/042/2014)
·
SPD hat
eine gleichlautende, jedoch nicht mit Fristsetzung verbundene Forderung
Anmerkung:
Durch den hierzu federführend zuständigen Fachbereich 6 werden auch
unter Hinzuziehung von Informationen des Stadtbetriebes die notwendigen
Vorarbeiten bis 30.09.2015 zur Erstellung eines Grobentwurfes erfolgen
(beschränkt auf Grundstücke); die Thematik Gebäude bedarf einer gesonderten
Überprüfung in Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen 2, 1 und 5.
Stand: 31.08.2015
Nach derzeitiger
Einschätzung wird die Vorlage einer ersten Fassung bis zu den
Haushaltsberatungen der Fraktionen angestrebt.
Stand: 08.12.2015
Wegen vorrangig zu
erledigender Terminarbeiten und zusätzlich zu bewältigender Aufgaben wurde die
Fertigstellung dieser Arbeiten auf Ende März 2016 verschoben. Dies ist aus
Sicht der Verwaltung zudem unproblematisch, da Ergebnisse über die weitere
Vorgehensweise zur Festlegung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens und
dessen Vermarktung ohnehin erst
innerhalb des Jahres 2016 angestrebt wurden.
Stand:
31.01.2016 Wie bereits zum
Berichtstag 08.12.2015 mitgeteilt, wurden diese Arbeiten wegen der
Nachrangigkeit auf Ende März 2016 verschoben. |
6. Bergfried
·
FDP
fordert Nutzungskonzept, u. a. über einen „runden Tisch“
·
Die
SPD-Fraktion verlangt ein generelles Nutzungskonzept, bei dem tagsüber ein
geregelter Zugang für Bürger und Touristen möglich sein muss und unterstützt
gleichzeitig die Ankündigung des Bürgermeisters zur Einrichtung eines „runden
Tisches Nutzungskonzept Bergfried“.
·
Fraktion
Bündnis90/Die Grünen sehen Bergfried als geeignete Stätte im Zusammenhang mit
der Forderung zur Bündelung kultureller Aktivitäten.
·
Die
Forderung zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes hat die FDP-Fraktion am
10.12.2015 wiederholt.
Anmerkung:
Der zur Aufgabenerledigung federführend zuständige Fachbereich 4 hat
bereits mit den ersten Gesprächen zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes begonnen
(Auftaktgespräch im Ratssaal am 29.01.2015) und zudem Förderungsmöglichkeiten
zu einer behindertengerechten Erschließung des Bergfriedes ausgelotet. Über die
weiteren Ergebnisse wird der Fachbereich 4 zu gegebener Zeit berichten.
Stand: 08.12.2015
Zu diesem Punkt gibt es z.
Z. keinen weiteren Sachstandsbericht.
Stand: 31.01.2016 Der zuständige Fachbereich
Stadtmarketing, Tourismus und Kultur teilt folgenden Sachstand mit: Am
15.10.2015 hat der Geschäftsführer des Grenspark Maas-Schwalm-Nette, Herr Leo
Reyrink, im Rahmen einer persönlichen Vorsprache dem Bürgermeister und Vertretern
der Fachbereiche 2 und 4 verkündet,
dass die Arbeiten zur Aufwertung des Bergfrieds mittels Liften und Aufzügen
begonnen werden können, da von der Bewilligung des Förderantrages ausgegangen
werden kann. Der
Bewilligungsbescheid selbst liegt der Verwaltung seit dem 10.11.2015 nunmehr
auch vor. Seit
dem 15.10.2015 liegen dem Fachbereich 2 auch alle bisherigen Unterlagen des
FB 4 vor, die baulichen Maßnahmen am Bergfried umzusetzen. Über
den Fortgang der Arbeiten wird zukünftig über den Fachbereich 2 zu berichten
sein. Das
von der SPD-Fraktion geforderte Nutzungskonzept, bei dem tagsüber ein geregelter
Zugang für Bürger und Touristen möglich sein muss, wird seit Öffnung des
Bergfriedes im September 2014 in dem Umfang erfüllt, dass a) der Schlüssel beim Burgrestaurant
gegen Nachweis oder Hinterlegung eines Ausweises erhältlich ist b) die Gästeführungen und Führungen
des Heimatvereines die Besichtigung des Bergfriedes ermöglichen bzw.
einschließen c) der Heimatverein seit Beginn 2015
regelmäßige Öffnungszeiten des Bergfriedes vorhält und d) der Bergfried zu Zeiten von
Ausstellungen ebenfalls geöffnet ist. Weitergehende
Öffnungszeiten (z.B. täglich von ….. bis …..Uhr) bedürfen eines entsprechenden
Personal(mehr)aufwandes. Die Entscheidung hierüber ist über den Bürgermeister
und/oder Rat zu treffen. Für
die Ausstattung, Gestaltung und Einrichtung des Bergfriedes zur Steigerung
der Attraktivität und touristischer Angebote hat der Fachbereich 4 im April
2015 einen Antrag auf Zuwendung von Mitteln der Regionalen Kulturförderung
beim LVR eingereicht. Der Antrag zielte auf eine Beihilfe ab, sodass kein
Eigenanteil zu leisten ist. Die
positive Stellungnahme des Kreises Heinsberg zu diesem Antrag wurde dem LVR
ebenfalls vorgelegt. .
Mit
Datum vom 06.01.2016 teilt der LVR der Stadt Wassenberg mit, dass eine Förderung
„Vermittlung der historischen Bedeutung der Burg Wassenberg(im Bergfried)“ in
Höhe von 10.000,--Euro auf der Grundlage des eingereichten Projektantrages gewährt
wird. Mit
Abschluss der Arbeiten am Bergfried (Treppenlift, Hublift, Aufzug) in naher Zukunft
ist aus Sicht des Fachbereiches Stadtmarketing, Tourismus und Kultur der Pkt. 6 „Bergfried“ innerhalb
des Sachstandberichtes als erledigt anzusehen. |
7. Stadtkernsanierung
·
Antrag
der CDU-Fraktion zu einem Sachstandsbericht – Förderung Gewerbeansiedlung
Innenstand, Leerstandsmanagement und Einrichtung eines Gewerbemonitoring
(Vorlage AN/FB 6/027/2013)
·
CDU
weist auf diese Aufgabenstellung hin
·
SPD-Fraktion
sieht in der Stadtkernsanierung den Aufgabenschwerpunkt der nächsten Jahre
(Forderung zu einem runden Tisch aus Wirtschaft, Politik und Bürger zur
Entwicklung von Zukunftskonzepten, Koordination nur zentral und kontinuierlich
durch Verwaltung, Kreativität und Ideenreichtum seien gefragt ebenso wie die
Schaffung vernünftiger Rahmenbedingungen, Förderprogramme und Fördertöpfe
ausschöpfen).
·
Weitere
Forderung der SPD in diesem Zusammenhang, eine Leitbildentwicklung (ein
Handlungskonzept) für eine Gesamtkonzeption der Stadt Wassenberg (Vorlage AN/FB
6/044/2014)
·
Fraktion
DIE LINKE fordert eine Konzeption, in welche auch die Ideen, Wünsche und
Vorschläge der Bürger einfließen sollen.
·
Die
Bündelung und Vermarktung von touristischen Angeboten sei schwach und das
Kulturangebot ausbaufähig, wenn man wieder Leben in die Stadt bringen wolle
(Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).
·
Die
CDU-Fraktion hat am 10.12.2015 die „Vorantreibung“ der Gestaltung des
Innenstadtbereichs (dabei auch als Folgemaßnahme im Zuge des Baues der B 221 n
die Ortskernsanierung Myhl nennend) gefordert.
·
Die
SPD-Fraktion hat am 10.12.2015 gefordert, dass „die
Wirtschaftsförderungsinitiative Innenstadt“ Fahrt aufnehmen müsse.
·
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 10.12.2015 die Weiterentwicklung der
Innenstadt (und Stadtteilentwicklungen) u. a. mit Einbeziehung externen
Sachverstands gefordert.
Anmerkung:
Die Aufgabenstellung zur Stadtkernsanierung ist bekanntermaßen
vielschichtig. Dieses Thema wird die Stadt als Aufgabenschwerpunkt über einen
mehrjährigen Zeitraum begleiten. Die bereits im Vorjahr begonnene Studienarbeit
„Entwicklung Kernstadt Wassenberg“ ist z. Z. noch in Arbeit und Professor
Castro wird das Ergebnis voraussichtlich in der zweiten
Planungsausschusssitzung in 04/2015 vorstellen. Unabhängig davon sollte mit Vorlage
der verbindlichen Zusage zum Bau der B 221n in 2015 verwaltungsintern eine
Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich aus Mitarbeitern der federführend
zuständigen Fachbereiche 4 und 6 zusammensetzt und im Bedarfsfall durch die
Fachbereiche 5 bzw. den Stadtbetrieb bei konkreten Einzelmaßnahmen Zuarbeit
einfordern kann (Vorgehensweise analog zur Realisierung des Waldseeprojektes
kann als Beispiel dienen).
Aufgrund der Aufgabenstellung gilt es auch durch Hinzunahme externer
Leistungen unverzüglich u. a. die Planungen zum Rückbau der Graf-Gerhard-Str.,
zur Ertüchtigung der Gassen und Hinterhöfe mit Nutzungsüberlegungen
(beispielsweise Einrichten von kleinteiligen Werkstattflächen für Künstler u.
a.) sowie sonstige Stadtkernflächen, des Vorplatzes der Kreissparkasse u. ä.
aufzugreifen (in diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass die
Kanalerneuerung auf der Graf-Gerhard-Str. dringlich ist und eine Bauzeit von
einem Jahr erfordert). Darüber hinaus sind die bereits in Vorjahren angedachten
Einzelmaßnahmen sowie künftige konkret ausgearbeitete neue Maßnahmen
rechtzeitig in einen Förderantrag eingearbeitet werden mit dem Ziel, dass
bereits während der Bauzeit der B 221n mit konkreten Maßnahmen zu einer
konkreten Umgestaltung des Stadtkerns und Aufzeigen auch alternativer Nutzungen
begonnen werden kann.
Als Teil der Aufgabenstellung gilt es parallel auch weitere konkrete
Maßnahmen auszuarbeiten, dazu zählen Entwicklungspotentiale für Leerstände
(evtl. auch über die Ansiedlung einer kulturellen Szene) und deren individuelle
Fördermöglichkeiten ebenso auszuloten wie eine Stärkung der Belange der
Gastronomie oder eine Öffnung für andere Interessen mit regelmäßigen
Veranstaltungen im öffentlichen Raum.
Letztlich müssen alle Überlegungen und Maßnahmen in ein schlüssiges Konzept
passen.
Stand: 10.05.2015 Die
Studienarbeit „Entwicklung Kernstadt Wassenberg“ wird durch Herrn Professor
Castro in der Planungsausschusssitzung am 19.05.2015 vorgestellt. Stand: 31.08.2015 Nachdem nunmehr die Mittel
zum Bau der B 221 n bewilligt sind, werden derzeit von der Verwaltung Plan-
und Datengrundlagen zur Innenstadt erarbeitet. Ziel ist es, analog zur
Realisierung des Projektes Effelder Waldsee im Rahmen einer vom Bürgermeister
geleiteten Arbeitsgruppe zielgerichtet die Möglichkeiten auszuloten; dies
schließt extern zu erbringende notwendige Teilleistungen ausdrücklich ein. Parallel
wird in der Verwaltung der Förderantrag zum Umbau der Graf-Gerhard-Str.
erarbeitet und noch in 2015 eingereicht. Bei der Stellung dieses
Förderantrages bedarf es noch nicht der genauen Details dieses
Straßenausbaues, sondern lediglich der wesentlichen Eckpunkte. Auch
hier ist es Ziel der Verwaltung, bis Ende 2016 das entsprechende Baukonzept
über Ausschuss und Rat beschließen zu lassen und im Zuge der anstehenden (bei
frühzeitiger Förderzusage für die Straßenbaumaßnahme der Graf-Gerhard-Str.)
auch vorziehbaren Kanalerneuerungsmaßnahme den Straßenausbau zeitgleich mit
umzusetzen und auf diesem Weg möglichst bereits vor endgültiger
Fertigstellung der B 221 über ein im Innenstadtbereich gelegenes rückgebautes
Straßenteilstück der Graf-Gerhard-Str. zu verfügen. Stand: 08.12.2015 Zwischenzeitlich
wurden mit dem zuständigen Dezernat der Bezirksregierung Gespräche zu den
Fördermöglichkeiten der Graf-Gerhard-Str. aufgenommen. Dieses Thema soll Ende
März 2016 im Rahmen einer vorhergehenden Ortsbesichtigung ergebnismäßig
abgeschlossen werden. Zudem sind in diesem Zusammenhang noch Gespräche mit
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur vorzeitigen Inanspruchnahme durch die
Stadt erforderlich. Weiterhin wurden die ersten Gespräche mit Eigentümern von
Objekten aufgenommen. Abschließend erfolgt der Hinweis, dass am 14.01.2016
den Stadtverordneten bzw. Mitgliedern des Planungsausschusses im Rahmen einer
Info-Veranstaltung junge Studenten ihre Sichtweise auf die Innenstadt
erläutern. |
Stand: 31.01.2016 Über den aktuellen
Sachstand, verbunden mit einer Erläuterung der unterschiedlichen
Aufgabenstellungen und den anstehenden weiteren Abstimmungsgesprächen (u. a.
mit Bezirksregierung und Landesbetrieb) und den Details für das in
Einzelgesprächen mit Grundstückseigentümern zu vervollständige
Gebäudekataster der Innenstadt sowie den aus strategischen Gründen gebotenen
Erwerb eines zentral gelegenen denkmalgeschützten Objektes hat der
Bürgermeister die Stadtverordneten und Mitglieder des Planungsausschusses
anlässlich der Info-Veranstaltung am 14.01.2016 informiert. Weiterhin teilt der
Fachbereich Stadtmarketing, Tourismus und Kultur ergänzend mit, dass der
unter diesem Punkt von
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN
erhobene Vorwurf, „die Bündelung und
Vermarktung von touristischen Angeboten sei schwach und das Kulturangebot
ausbaufähig, wenn man wieder Leben in die Stadt bringen wolle“ korrespondiert
mit den Forderungen aus Pkt. 10 des
Sachstandberichtes nach Angeboten und Aktivitäten auf diesem Sektor. Zur Forderung nach Bündelung und
Vermarktung von touristischen und kulturellen Angeboten: Die Stadt Wassenberg ist Mitglied
und Kooperationspartner in folgenden Gremien: - VVV Midden-Limburg - Heinsberger Tourist Service - Arbeitsgruppe Marketing
Wassenberg-Roerdalen und - Arbeitsgruppe Steuerung
Wassenberg-Roerdalen im Rahmen des gemeinsamen Tourismuskonzeptes - Unternehmervereinigung Gastvrij
Roerdalen-Wassenberg - Arbeitsgemeinschaft Grenzland Sport - Mitglied euregio Rhein-Maas-Nord,
Arbeitsgruppe Marketing euregio - Mitglied euregio Maas-Rhein - Regio Aachen – Kulturkonferenz,
Arbeitsgruppe Kultur Regio Aachen - Kreis Heinsberg – Kreiskulturkonferenz - Mitglied EGHN (Europäisches
Gartennetzwerk); - Kasteel Aerwinkel (EGHN Mitglied)
Netzwerktreffen - KunstRoert (grenzüberschreitendes
Kunstnetzwerk) - Arbeitsgemeinschaft Reisemobilfreundlicher
Niederrhein, Niederrhein Tourismus - Museumsnetzwerk Niederrhein - Europaaktive Kommune – Netzwerktreffen - „Nationalparkregion Meinweg“ – Kooperation
mit Roerdalen & Wegberg - Naturpark Schwalm-Nette - Grenspark Maas-Schwalm-Nette - Niederrhein Tourismus / 2 Land Reisen In diesen Gremien und Verbänden
werden touristische und kulturelle Angebote gegenseitig eingebracht,
gebündelt und vermarktet (Printmedien, digitales Netzwerk, Messen,
Ausstellungen etc.). Daneben ist Wassenberg aufgrund
des hohen Zuspruches als fester Standort für den Niederrheinischen
Radwandertag und das Limburg-Festival „gesetzt“, was auch auf die ständige
Einbringung städtischer Leistungen zurückzuführen ist, die andere Kommunen in
dem Umfang nicht aufbringen. Weiterhin bietet die Stadt
bewährte und auch neue „Events“, die angenommen und stetig erweitert werden,
wie beispielsweise · Pflanzenmarkt · Offene
Gartenpforte · Gästeführungen
in Zusammenarbeit mit oder durch den Heimatverein und dem Verein Westblicke
e.V. · Kunst-
und Kulturtag Zum kulturellen Angebot wird auf
die Aktivitäten des Kulturfördervereins der Stadt Wassenberg hingewiesen, bei
dem die Stadt als Kooperationspartner ständig mit vertreten ist: ·
Konzerte ·
Vortragsreihen, Theater ·
Rock-Pop-Oldie-Night ·
NEW-Musiksommer Anmerkung: Der Wunsch der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen nach einem neu zu schaffenden Kulturverein liefe dem
Grunde nach auf eine Auflösung des derzeitigen Kulturfördervereins hinaus. Flankiert wird das innerstädtische
Angebot von Initiativen des Gewerbevereins im Verbund mit Vereinen und
Unternehmen: ·
Mittelalterliches Spectaculum ·
Oktoberfest ·
Weinfest ·
Weihnachstmarkt Der von der Fraktion gewünschte
Etat für Kunst und Kultur wurde im Haushalt 2016 eingerichtet. Die Forderung, dass kulturelle
Angebot insbesondere für Jugendliche zu verbessern, wird von der Fraktion
nicht näher konkretisiert. Ein Angebot ist jedoch bereits
vorhanden: Das städtische Jugendzentrum
Wassenberg (JuZe) an der Pontorsonallee bietet Freizeit- und Kulturangebote speziell für
die Zielgruppe der Jugendlichen; die vom Kulturförderverein und der Stadt
angebotenen Programme und Veranstaltungen stehen auch Jugendlichen offen. Darüber hinaus steht
beispielsweise das kulturelle Angebot „Musik“ auch den Jugendlichen in hohem
Maße in den Musikvereinen Myhl, Birgelen, Orsbeck und Effeld offen. Die Vermarktung des
Birgeler-Urwald-Weges ist nach hiesigen Erfahrungen bereits sehr gut, da der
Naturpark Schwalm-Nette die Nachfrage dort nach diesem Premiumwanderweg (von insgesamt 9 im Naturpark) als überdurchschnittlich
hoch bestätigt und sich zahlreiche Anfragen bei der Stadt nach
Premiumwanderwegen fast ausschließlich auf diesen Premiumwanderweg beziehen. Die Forderung der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, den Kanutourismus von Orsbeck bis Roermond zur Attraktivitätssteigerung
auszubauen, scheitert an den tatsächlichen Bedingungen und Hindernissen des
Flußlaufes. Solange die mit „Lebensgefahr „ gekennzeichneten Sturzwehre auf
dem Abschnitt von Orsbeck bis zur Landesgrenze nach NL nicht durch
Renaturierungsmaßnahmen des WVER beseitigt werden, bleibt es bei einer
Nutzbarkeit der Rur für Kanutouristen nur bis zum Anlegepunkt Orsbeck. |
8. Zukunftskonzept Gebäudemanagement
·
Die FPD
fordert unter Hinweis auf vorjährige Forderungen und den Bericht der
Gemeindeprüfungsanstalt aus 2012 eine eingehende Überprüfung (Verzicht auf
Neubauten, ggf. wirtschaftlich verträgliche Umbauten, Gewährleistung von Multifunktionalität),
Vorlage AN/FB 2/034/2014.
·
Fraktion
DIE LINKE unterstützt diese Forderung
·
Bündnis
90/Die Grünen fordert Bedarfsanalyse für Schulgebäude und sonstige städtische
Gebäude
·
Die
Gemeindeprüfungsanstalt stellt heraus, dass der Schülerrückgang im
Grundschulbereich nach Lösungen verlangt, um den Haushalt zu entlasten.
Anmerkung:
Zusätzlich zu den politischen Anträgen sind bei dieser Aufgabenstellung
auch die Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt zu berücksichtigen, z. B. dass der Hausmeisterdienst hinsichtlich der
offensichtlich unterschiedlichen Auslastung einer eingehenden Analyse und
Neuordnung bedarf (beispielsweise Hausmeisterpool), da er noch nicht zeitgemäß
strukturiert sei; Analyse und Neuordnung des Hausmeisterdienstes sei mit dem
Ziel der Effektivitätssteigerung und Aufwandsverringerung vorzunehmen.
Von den federführend zuständigen Fachbereichen 1 und 2 (der Fachbereich
5 kann allenfalls zuarbeiten) sind bei den anstehenden Überlegungen auch die
Ausführungen auf Seite 38 des Vorberichtes zum Haushaltsentwurf 2015 zur
Begrenzung des Gebäudebestandes auf den zur Aufgabenerfüllung notwendigen
Umfang zu berücksichtigen.
Stand: 31.08.2015
Derzeit erfolgen im Zuge der
Festlegung bauordnungsrechtlich festgestellter Mängel Bestandsaufnahmen in
allen Gebäuden der Grundschulen.
Stand: 08.12.2015
Nachdem zwischenzeitlich
alle Bewertungen vorgenommen wurden, wird im I. Halbjahr 2016 unter
Berücksichtigung der Vorgabe, alle vier Grundschulstandorte im Stadtgebiet zu
erhalten, eine flächenmäßige Zuordnung der benötigten Schulklassen und des in
allen Grundschulen mit hoher Frequentierung (teilweise über 90 v. H.,
Landesdurchschnitt um die 50 v. H.) eingerichteten OGS-Betriebs erstellt. Da
der OGS-Betrieb in dieser Größenordnung zusätzliche Räume bindet und im Rahmen
der Beseitigung der bauordnungsrechtlichen Mängel zum einen Klassen- bzw.
Mehrzweckräume nicht mehr in den Schulbetrieb eingebunden werden dürfen und zum
anderen zur Erfüllung brandschutztechnischer Auflagen eingezogene Raumteiler
entfernt und somit in der Vergangenheit entstandene zusätzliche Räume wieder zu
einer Raumeinheit zurückgebaut werden müssen, wird sich der von der
Gemeindeprüfungsanstalt beschriebene Flächenüberhang deutlich reduzieren und
damit auch das prognostizierte Einsparpotential. In diesem Zusammenhang gilt es
herauszustellen, dass nach Beseitigung der bauordnungsrechtlichen Mängel in
keiner der vier Schulen Sanierungsbedarf besteht und zumindest in drei
Grundschulen noch ausreichend Raumbedarf für die Einrichtung von Sonderklassen
(z. B. Beschulung von Flüchtlingskindern) und/oder für eine erhöhte
Mehrzügigkeit einzelner Jahrgänge verbleibt.
Mit der Erstellung des
notwendigen Berichtes an die Gemeindeprüfungsanstalt in 2016 ist dieser Punkt
anschließend abgeschlossen.
Stand: 31.01.2016 Der Bericht an die
Gemeindeprüfungsanstalt wird im 2. Halbjahr 2016 gefertigt und über eine der
beiden in diesem Zeitraum stattfindenden Rechnungsprüfungsausschusssitzungen
dem Stadtrat zur Kenntnis zugeleitet. |
9. Breitbandinitiative der Bundesregierung
·
Die SPD
fordert zu prüfen, ob die Ankündigung der flächendeckenden Breitbandinitiative
der Bundesregierung für die Stadt eine Möglichkeit bietet, dem derzeit
stockenden Ausbau in unserer Stadt wieder Schwung zu verleihen .
Anmerkung:
Das Konzept der Bundesregierung ist noch nicht verabschiedet, so dass
auch derzeit die Kriterien nicht bekannt sind; federführend für diese Aufgabe sollte der Fachbereich 6 sein und über
den zuständigen Ausschuss berichten, sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen.
Stand: 08.12.2015
Auch wenn die
Verteilungskriterien Bund/Land derzeit noch offen sind, wurden bereits
Gespräche mit der Telekom geführt (das Prüfergebnis zu der von der Telekom
mitgenommenen Aufgabenstellung steht noch aus). Auch mit der Deutschen
Glasfaser werden weitere Gespräche zur Realisierung zur Verbesserung der
Versorgung im Stadtgebiet geführt.
Stand: 31.01.2016 Auch zu diesem Punkt hat
der Bürgermeister in der Info-Veranstaltung am 14.01.2016 die
Stadtverordneten und die sachkundigen Bürger über verschiedene Initiativen
und anstehende Gespräche, insbesondere mit dem Geschäftsführer der Deutschen
Glasfaser, informiert. Auch wird die Verwaltung bei der Telekom das noch
ausstehende Prüfergebnis einfordern. Ein weiteres Gespräch mit der Deutschen
Glasfaser fand am 28.01.2016 statt. Im Ergebnis hat die Deutsche Glasfaser
einige Prüfaufträge, darunter auch zu den noch fehlenden Bereichen in den
Stadtteilen Orsbeck und Birgelen mitgenommen. In diesem Gespräch wurden auch
noch einige ergänzende Varianten besprochen und die Deutsche Glasfaser hat
Ergebnisse dazu für Ende Februar/Mitte März 2016 zugesagt. Die Versorgung des
Stadtgebietes mit „schnellem Internet“ steht in der Prioritätenliste der von
der Verwaltung zu erledigenden Aufgaben oben. |
10. Stadtmarketing/Kultur (Übernahme
der vorjährigen Ziffer 12)
·
Forderungen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
-
Kanutourismus
von Orsbeck bis Roermond zur Attraktivitätssteigerung ausbauen
-
Potential
wie beispielsweise Birgeler Urwald-Wanderweg muss deutlich besser vermarktet
werden
-
Kulturelles
Angebot, insbesondere für Jugendliche zu verbessern
-
Es
gelte weitere und qualitativ ansprechende Kulturangebote zu unterbreiten
(Voraussetzung sei eine Bündelung der derzeitigen kulturellen Aktivitäten und
eine Zusammenführung der verschiedenen Vereine und Kulturschaffenden,
beispielsweise in einem neu zu schaffenden Kulturverein oder in einem
vergleichbaren Gremium); als Veranstaltungsorte seien die Begegnungsstätte und
der Bergfried für Kleinkunst, Musik und Ausstellungen geeignet.
-
Ein
Etat für Kunst und Kultur sei einzurichten; dazu gehöre zunächst eine übersichtliche
Kostenaufstellung der Ausgaben für kulturelle Zwecke, welche die Stadt in Form
von Personal und Zuwendungen an Vereine hat
Dieser
Punkt wurde bereits schriftlich erledigt.
Anmerkung:
Für die Erledigung der Aufgabenstellung ist in der Verwaltung
federführend zuständig der Fachbereich 4. Im Zuge dieser Aufgabenerledigung
sind gleichzeitig auch die Aufwendungen aus der Nutzung, Betreuung,
Bewirtschaftung und Unterhaltung von bereitgestellten Einrichtungen zu
ermitteln.
Stand: 08.12.2015
Es gibt keinen
neuen Sachstandsbericht.
Stand: 31.01.2016 Die zu diesem Punkt
notwendigen Ausführungen sind bereits Bestandteil der Ausführungen des
zuständigen Fachbereichs für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur unter
vorstehender Ziffer 7. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird
verzichtet, jedoch erfolgt der Hinweis, dass mit den Ausführungen unter
Ziffer 7 die Forderungspunkte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu
Kanu-Tourismus von Orsbeck bis Roermond, Potential Birgeler Urwald-Wanderweg,
kulturelles Angebot für Jugendliche u. ä. abschließend beantwortet wurden. |
11. Mangel an Sozialwohnungen (Übernahme der vorjährigen
Ziffer 18)
Die Fraktion „DIE LINKE“ beklagt den Mangel an Sozialwohnungen und
bezeichnet die Situation in Wassenberg ebenfalls als ernst. Die Fraktion „DIE
LINKE“ möchte dieses Thema nochmals aufgreifen und hinterfragt statistische
Angaben für Wassenberg.
Die Fraktion „Die Linke“ beantragt in der
Sitzung am 10.12.2015, dass die Stadt zum Bau mehrgeschossiger Wohnhäuser mit
Sozialwohnungen zu angemessenen Bodenpreisen Bauflächen für zunächst 100
Wohneinheiten bereitstellen soll.
Anmerkung:
Aus Sicht der Verwaltung in Kenntnis der Bautätigkeit – auch in diesem
Bereich – in Wassenberg erscheint zumindest auf den ersten Blick Wassenberg
ausreichend versorgt.
Da der Bau von Sozialwohnungen öffentlich gefördert wird, wird zu einer
abschließenden Antwort der zuständige Fachbereich 6 entsprechende Informationen
über die Zahl geförderter Wohnungen in Wassenberg abfragen und das Ergebnis zu
gegebener Zeit mitteilen.
Stand: 08.12.2015
In der Stadt
Wassenberg wurden im Zeitraum Mitte 2013 – 30.09.2015 ca. 230 öffentlich
geförderte Mietwohnungen geschaffen, zu denen die Stadt Bedarfsbestätigungen im
Vorfeld erteilt hat. Bei diesen Wohnungen handelt es sich im Regelfall um
Mietwohnungen zwischen 44 qm – 68 qm, barrierefrei erreichbar.
Mit dieser Antwort
ist der vorstehende Punkt aus der Auflistung abschließend bearbeitet.
Stand: 31.01.2016 Der Bedarf der
ausgegebenen Wohnberechtigungsscheine beim Kreis steht in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Zahl der in Wassenberg geschaffenen Sozialwohnungen, d.
h. die überproportionale Nachfrage nach Wohnberechtigungsscheinen hängt ganz
konkret mit der Zahl der im Stadtgebiet geschaffenen Wohnungen zusammen. Zu
der Zahl der Wohnungen wurde bereits unter dem Stand 08.12.2015 berichtet;
ergänzend kann an dieser Stelle mitgeteilt werden, dass auch bereits für 2016
rd. 30 Bedarfsbestätigungen zum Bau von geförderten Mietwohnungen zwischen 44
qm und 68 qm, barrierefrei erreichbar, durch die Stadt ausgestellt wurden. Weiterhin erfolgt der Hinweis,
dass für derartige Mehrfamilienhäuser regelmäßig Bedarfsbestätigungen
ausgestellt werden (private Investoren) und auch in Baugebieten Flächen
bereitgestellt werden. Die Bodenpreise sind ohnehin angemessen, da ansonsten
eine Förderung nicht erfolgen kann. Mit dieser Ergänzung ist
der vorstehende Punkt aus der Auflistung abschließend beantwortet. |
12. Antrag der SPD-Fraktion betreffend Aufnahme des Parkplatzes „Am
Neumarkt“ in
ein Parkleitsystem (Vorlage
AN/FB 3/033/2013) (Übernahme der vorjährigen Ziffer
Nr. 22)
Bei der Erstellung des
Parkleitsystems wurde dieser Antrag inhaltlich berücksichtigt. Die Umsetzung
des Parkleitsystems erfolgt im Frühjahr 2015.
Stand: 10.05.2015 Zur Zeit werden noch zwei
Ergänzungen eingearbeitet und die Abstimmung mit den Fachbehörden soll Ende
06.2015 abgeschlossen sein. |
Stand: 31.08.2015
Nach derzeitigem
Stand soll die Maßnahme bis Ende 10.2015 umgesetzt werden.
Stand: 08.12.2015
Der zuständige
Fachbereich 6 teilt mit, dass die Auftragserteilung noch in 12.2015 erfolgt und
die Umsetzung je nach Witterung Ende Februar 2016 geplant ist.
Stand: 31.01.2016 Die Auftragserteilung ist
zwischenzeitlich erfolgt und die Umsetzung wird je nach Witterung Ende
Februar 2016 erfolgen. |
13. Antrag des
CDU-Ortsverbandes Wassenberg zur Verkehrssituation an der
Querungshilfe auf der Erkelenzer Straße
(Vorlage AN/FB 3/022/2014)
(Übernahme der vorjährigen
Ziffer 25)
Der Antrag wird vom Fachbereich
Ordnung und Soziales bearbeitet und dem
Fachausschuss zur Beratung
zugeleitet, sobald die notwendigen Abstimmungen mit dem
Landesbetrieb NRW als
überörtlichen Straßenbaulastträger und dem
Straßenverkehrsamt des Kreises
Heinsberg erfolgt sind.
Stand: 10.05.2015 Ein erstes
Abstimmungsgespräch hat stattgefunden. Die Fortsetzung erfolgt erst auf der
Grundlage notwendiger Verkehrszählungen. Stand: 08.12.2015 Die
Verkehrszählung ist durch den Straßenbaulastträger Land NRW durchzuführen.
Dem Fachbereich Ordnung und Soziales liegt bis heute noch kein Ergebnis vor.
|
14. Finanzierung der
Flüchtlingskosten
·
Forderung der CDU-Fraktion in der Sitzung am
10.12.2015, dass die Handlungsfähigkeit der Kommune nicht durch eine
unzureichende Finanzierung der Flüchtlingskosten eingeschränkt werden darf,
AN/FB3/031/2015
·
Die SPD-Fraktion fordert in der Sitzung am
10.12.2015, dass das Kostenrisiko zur Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge
durch eine zeitnah notwendige auskömmliche finanzielle Ausgestaltung begrenzt
werden muss.
·
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündigen in der
Sitzung am 10.12.2015 an, dass Wassenberg pro Flüchtling in 2015 7.578,00 Euro
zur Verfügung stehen werde und in 2016 sich die Pauschale auf 10.000,00 Euro
pro Flüchtling erhöhe; zusätzlich fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen –
AN/FB3/032/2015 -
-
zur Bewältigung dieser Aufgaben mehr Personal
einzusetzen,
-
die Gesundheitskarte einzuführen,
-
nennt den angestrebten Ertrag aus der Nassabgrabung
-
eine von der Verwaltung angestrebte Auffrischung
des Haushalts mit dem
Vorwand eines
vermeintlichen Defizits bei den Flüchtlingskosten.
·
Die Fraktion „Die Linke“ beantragt
-
einen eigenständigen Fachbereich
„Flüchtlingsangelegenheiten“
-
einen Informationsbericht am Ende des I. Quartals
zur Flüchtlingssituation in
Wassenberg,
-
hat Fragen zur Pauschale des Bundes und der
Jahrespauschale von 10.000,00
Euro durch das Land
und stellt die Frage, wie die Arbeitsbeschaffung für
Flüchtlinge im Kreis
Heinsberg und Wassenberg organisiert ist und ob es dafür
z. B. Jobbörsen gebe.
Zu der
Gesamtthematik bedarf es der nachfolgenden Klarstellungen, da es sich bei der derzeitigen
Finanzierung der Flüchtlingskosten um eine „Mogelpackung“,
insbesondere für kleinere kreisangehörige Kommunen, handelt, die im konkreten
Fall die finanzielle Handlungsfähigkeit
der Stadt Wassenberg drastisch einschränken wird, mit daraus entstehenden erheblichen nachteiligen finanziellen
Auswirkungen auf die Bürgerschaft und städtische Einrichtungen, sofern nicht umgehend
das Land NRW -und hier konkret in Person des zuständigen Innenministers- die Finanzierung auf eine sachgerechte Basis umstellt.
Zum
besseren Verständnis der sich besorgniserregend abzeichnenden Entwicklung der
Haushaltssituation der Stadt Wassenberg durch die unzureichende und
insbesondere ungerechte Finanzierung der
Flüchtlingskosten durch das Land NRW werden nachfolgende Passagen aus dem
Bericht der Stadt vom 08.01.2016 an den Städte- und Gemeindebund einschl.
eingearbeiteter Antworten auf gestellte Fragen wiedergegeben.
Haushaltsjahr
2015
Die Stadt Wassenberg (Verteilerschlüssel 0,10123981) hat im Jahre 2015 Geldleistungen nach dem FlüAG (Bund, Land) von insgesamt rd. 0,823 Mio. Euro erhalten. Die Aufwendungen für die zugewiesenen Asylbewerber in 2015 belaufen sich auf rd. 2,3 Mio. Euro (u. a. für unmittelbare Geldleistungen an die Asylbewerber, Unterbringungskosten, Betreuungsaufwand, Übernahme der Krankheitsleistungen u. ä.). Den ausgewiesenen Fehlbetrag von rd. 1,47 Mio. Euro (darin enthalten sind noch nicht die zusätzlichen Belastungen aus den Mehrbedarfen bei der Allgemeinen Kreisumlage und bei der Jugendamtsumlage) muss die Stadt Wassenberg aus eigenen Mitteln aufbringen. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Betrag in der Größenordnung von mehr als 50 v. H. des Gesamtaufkommens der Grundsteuer B zusätzlich zum Ausgleich der ungedeckten Asylbewerberkosten des Jahres 2015 benötigt wird. Die Stadt kann diesen Betrag zumindest bis Ende 2016 aus Steuermehreinnahmen des Jahres 2015 finanzieren, danach muss wegen der Anrechnung der Steuermehreinnahmen im Finanzausgleich 2017 (mit der Anrechnung reduzieren sich die für 2017 eingeplanten Schlüsselzuweisungen um rd. 1,0 Mio. Euro) der betragliche Ausgleich über zusätzliche Erträge oder notfalls über Kassenkredite erfolgen.
Dies ist die rein haushaltswirtschaftliche Darstellung, ganz abgesehen davon, dass unsere Unterbringungskapazitäten, die personellen und sächlichen Möglichkeiten mehr als erschöpft sind und wir pflichtige Aufgaben bereits nicht mehr in dem gebotenen Umfang erfüllen können, denn zum Jahresende 2015 lebten insgesamt 312 Asylbewerber in städtischen Unterkünften, davon verfügten insgesamt 14 Personen über Duldungen. Die Stadt Wassenberg erhält seit mehr als 12 Monaten als kleine kreisangehörige Kommune nur Asylbewerberzugänge; in diesem Zeitraum wurden weder Verfahren abgeschlossen noch Asylbewerber abgeschoben (erst mit Jahresbeginn 2016 lagen Anerkennungen für insgesamt 12 Personen vor).
Der Versuch, Asylbewerberzuweisungen an die Kommune zu stoppen, wurde stets mit dem Hinweis begegnet, wonach die Zuweisung von Flüchtlingen auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erfolge. Danach sind die Gemeinden verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Bezirksregierung Arnsberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zuteilung aufgrund eines allgemeinen Verteilungsschlüssels erfolge, welcher alle Kommunen bemessen nach ihrer Leistungsfähigkeit gleichsam berücksichtigen würde.
Tatsache ist jedoch, dass gerade die für die Verteilung
zuständige Bezirksregierung Arnsberg, die diese Formulierung uns mitteilt, war
es, die in 2015 die ländlichen Kommunen, zuletzt mit Zuweisungen an drei Tagen
in der Woche, ständig überforderte und im Gegenzug die großen Städte in NRW mit
Quoten teilweise unter 60 % begünstigte und damit die Situation noch
unerträglicher machte; jedes Vertrauen in eine sachgerechte Zuweisung durch die
zuständige Bezirksregierung geht dabei verständlicherweise verloren. Der Innenminister hat diese Vorgehensweise
der Bezirksregierung Arnsberg ausdrücklich geduldet; entsprechend gebotene
Anordnungen zu einer Gleichbehandlung der Kommunen entsprechend Quote und
Zuweisungsbetrag hat der Innenminister gegenüber der Bezirksregierung nicht
erteilt.
Und in dieser bereits für uns unhaltbaren Situation, bei der das Land voraussetzt, dass die Kommunen ausreichenden Wohnraum vorhalten oder jederzeit neuen Wohnraum schaffen bzw. generieren zu können, erfahren wir dann von den betraglichen Verwerfungen in den großen Städten, die die Zuweisungsquoten in 2015 weit unterschritten haben. Dabei handelt es sich um die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Wuppertal, Köln u. a. Hierbei ist insbesondere die Stadt Duisburg mit einer erfüllten Zuweisungsquote von 59,09 %, die Stadt Köln mit einer Zuweisungsquote von 60,97 % oder die Stadt Düsseldorf mit einer Zuweisungsquote von 67,62 % als Negativbeispiel zu nennen. Es kann nicht sein, dass die restlichen Städte und Gemeinden, insbesondere die kleinen Kommunen bereits über 100 % erfüllen und die niedrigen Zuweisungsquoten in den großen Städten akzeptiert werden sollen. Diese ungleiche Lastenverteilung innerhalb des Landes NRW scheint augenscheinlich politisch gewollt und kann auch unter Berücksichtigung der aktuellen Berichte in den Medien als zusätzliche Haushaltskonsolidierung bezeichnet werden, denn im Ergebnis verzeichnen die großen Städte wegen der geringen Zuweisungsquote (bei einer gleichzeitig erhaltenen vollen Geldleistung nach dem FlüAG) Ertragsüberschüsse in 2015, teilweise im mittleren zweistelligen Millionenbereich, und parallel müssen die kleinen kreisangehörigen Kommunen mit voller Sollerfüllung bei gleichzeitig unzureichenden Finanzierungsmitteln freiwillige Leistungen kürzen und Steuern anheben, wenn sie keine anderen Deckungsmöglichkeiten haben.
Nachdem die Landesregierung bereits sehenden Auges jährlich den großen Städten im Finanzausgleich rd. 500 Mio. Euro ohne gebotene Anrechnung (wegen der fehlenden Bereitschaft die fiktiven Hebesätze weiter zu spreizen) belässt, erfolgt nunmehr bei den Geldleistungen nach dem FlüAG eine erneut sachfremde Umverteilung von Finanzmitteln zu Lasten des ländlichen Raumes.
Unabhängig von der Tatsache, dass
eine zu niedrige Asylbewerberzahl den Berechnungen zugrunde gelegt wird – darauf wird unter 2016 noch gesondert
eingegangen – ist entscheidend für die finanzielle Benachteiligung der
kreisangehörigen Kommunen die Tatsache, dass das Land NRW die Finanzzuweisung
mit den darin auch enthaltenen Bundesmitteln den Kommunen völlig losgelöst von
der tatsächlich einer Kommune zugewiesenen Asylbewerberzahl gewährt, und zwar
betraglich ermittelt aus der Formel, 90 % Einwohner und 10 % Fläche. Nur diese
unhaltbare Vorgehensweise ermöglichte zum einen die vorstehend beschriebenen
Verwerfungen und bringt die kleinen Kommunen in haushaltswirtschaftliche
Notsituationen mit zusätzlich auszugleichenden siebenstelligen Defiziten allein
in 2015. Der nicht nachvollziehbare Verzicht auf die einzig richtig gebotene
Gewährung einer Kopfpauschale je zugewiesenem Asylbewerber führt noch zu einem
weiteren inakzeptablen Negativbeispiel, nämlich auch Kommunen, in denen sich
eine Landeseinrichtung befindet (derartige Landeseinrichtungen werden in voller
Höhe vom Land finanziert, den Kommunen entstehen keine Aufwendungen) und denen
die Asylbewerberzahl der Landeseinrichtung auf die rechnerisch ermittelte
eigene Quote angerechnet werden, erhalten ebenfalls die vollen Finanzierungszuweisungen (wegen der fehlenden Abhängigkeit
von der konkret zugewiesenen Asylbewerberzahl) mit der Folge, dass es Kommunen
gibt, denen aufgrund der großen Landeseinrichtung keine Asylbewerber zugewiesen
werden und die deshalb auch keine eigenen Aufwendungen haben und dennoch eine Zuweisung
in Millionenhöhe beziehen; von diesen inakzeptablen Verwerfungen profitieren
auch einige kleinere Kommunen mit Landeseinrichtungen.
Nach Bekanntwerden dieser Verwerfungen, es ist die Rede von rd. 167 Mio. Euro Überschüssen bei den großen kreisfreien Städten und rd. 99 Mio. Euro Unterdeckungen in den kleineren kreisangehörigen Kommunen, beeilte sich der Innenminister unverzüglich über die Medien klarzustellen, dass es unter den Kommunen keinen Ausgleich geben werde, z. B. durch Rückforderungen bei den „verdienenden“ großen Städten und Nachzahlungen an die kleineren Kommunen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Gleichzeitig stellte der Innenminister darüber hinaus klar, dass diese Art der Finanzierung der Flüchtlingskosten der Kommunen auch in 2016 in der beschriebenen unhaltbaren Form und damit weiterhin losgelöst von der tatsächlich je Kommune zugewiesenen Asylbewerberzahl erfolgen werde. Zur Begründung für die Beibehaltung des bisherigen und nachvollziehbar ungeeigneten Finanzierungssystems auch in 2016 (fehlende IT-Voraussetzungen) müssen als von der Landesregierung ausdrücklich vorgeschoben eingestuft werden, denn es ließen sich nahezu personenscharf und problemlos auf der Grundlage der Verteilerstatistik der Bezirksregierung Arnsberg kopfbezogen und nicht nach einem Schlüssel Einwohner/Fläche sachgerecht die betraglichen Zuweisungen festsetzen.
Aus diesem Grund und gerade in Kenntnis der Verwerfungen aus 2015, die sich nun in 2016 fortsetzen werden, muss sich der Innenminister des Landes NRW durch sein tatsächliches Handeln (darunter fallen auch fehlende Anordnungen an die Bezirksregierung Arnsberg) den Vorwurf gefallen lassen, dass er ganz bewusst durch die fehlende gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge im Lande und den damit einhergehenden betraglichen Verwerfungen eine Ungleichbehandlung der Kommunen billigend in Kauf nimmt. Selbst wenn die fehlenden IT-Voraussetzungen ein Hemmnis sein sollten, hätte der Innenminister in Kenntnis der Verwerfungen aus 2015 die Zahlungen in 2016 als Abschlagszahlungen deklarieren und auf der Grundlage der dann in 2016 geschaffenen IT-Voraussetzungen in 2017 die Spitzabrechnung des Jahres 2016 vornehmen können. Der durch den Innenminister erfolgte Hinweis auf zwei mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Revisionsklauseln sollen vermutlich zunächst beruhigen. Da diese allerdings keine Auswirkungen auf die Zahlung in 2015 mehr haben werden, ist eine Kulanzregelung für die von Mehrbelastungen betroffenen kleineren Kommunen dem Grunde nach nur über eine politische Entscheidung herbeizuführen; allerdings aufgrund der Finanzen des Landes NRW faktisch ausgeschlossen.
Haushaltsjahr 2016
Die Stadt Wassenberg muss für 2016, da der Innenminister die Berechnung und Verteilung der FlüAG-Mittel auf der Grundlage des bisherigen unhaltbaren und mit den beschriebenen Verwerfungen behafteten FlüAG-Systems belässt, mit zusätzlichen gravierenden nachteiligen Haushaltsbelastungen rechnen. Beim FlüAG wird als Prognose zum Stichtag 01.01.2016 als Grundlage die Zahl von 181.134 Flüchtlingen in NRW zugrunde gelegt (bereits zum damaligen Zeitpunkt waren den Kommunen in NRW – und zwar ohne Berücksichtigung der Plätze in Landeseinrichtungen – rd. 236.000 Flüchtlinge zum Jahresende prognostizierte Personen zugewiesen). Die Antwort auf die sich zwangsläufig ergebende Frage, warum wurde diese Zahl wissentlich so niedrig angesetzt, hat seine Ausgangslage beim Bund und wurde vom Land vermutlich zur Schonung des Landeshaushalts dankenswerter Weise übernommen.
Ausgangslage ist zunächst der Bund, der in den Verhandlungen
mit den Ländern als Geschäftsgrundlage darauf bestanden hat, dass die Prognose
für die Asylbewerberzahl sowohl für 2015 als auch 2016 auf für beide Jahre insgesamt konstant nur 800.000 Flüchtlinge
festgesetzt wird. Hintergrund dieser Festlegung war ausschließlich die
Tatsache, dass der Bund nicht mehr Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt 2015
bereitstellen wollte. Das bedeutet, der Bund hat bereits zu einem Zeitpunkt als
in 2015 die Zahl von mind. 1,0 Mio. Flüchtlinge bekannt war, die Zahl
bundesweit dennoch auf 800.000 Flüchtlinge begrenzt und zwar nicht nur für 2015, sondern diese Zahl beinhaltete auch bereits
die Flüchtlingszahl 2016. Eine völlig illusorische Festlegung, da zum einen
der weitere Flüchtlingszustrom absehbar war und zum anderen zu diesem Zeitpunkt
bereits mehr als 400.000 Anträge sich unbearbeitet stapelten und weitere einige
100.000 Flüchtlinge den Antrag noch nicht einmal stellen konnten (aktuell geht
selbst das zuständige Bundesamt von über 700.000 unbearbeiteten Anträgen aus).
Gleichzeitig ging der Bund hin und beschränkte die Bereitschaft zur Gewährung
einer Flüchtlingspauschale von in den Medien immer wieder herausgestellten mtl.
670,00 Euro/Flüchtling allerdings nur auf einen Zeitraum von fünf Monaten und
nur ausgehend von 800.000 Flüchtlingen (diese völlig realitätsfernen Annahmen
sind dem Grunde nach der Bevölkerung nicht bekannt, da diese wichtigen Details
– haushaltsschonend für den Bund – über die Medien nicht publiziert wurden).
Diese Bund-/Länderfestlegungen nahm das Land NRW dankend an
und machte die vom Bund als Geschäftsgrundlage festgeschriebene Zahl von
800.000 Flüchtlingen (insgesamt für die Jahre 2015 und 2016) als Grundlage der
NRW-Flüchtlingzahl von 181.134 Personen (exakt der rechnerische Anteil des
Landes NRW am Bundesanteil von 800.000 Personen). Dann ging das Land NRW hin
und verkündete medienwirksam, man werde den Kommunen 10.000,00 Euro je
Flüchtling in 2016 zur Verfügung stellen (nirgendwo
in der politischen Berichterstattung wurde darauf hingewiesen, dass es sich
dabei nur einen Multiplikator zur Ermittlung eines Haushaltsansatzes handelte).
Die Zahl von 181.134 Flüchtlinge wurde unter Hinzuziehung einer Zahl geduldeter
Asylbewerber von insgesamt 13.200 Personen aufgestockt und die neue
Ausgangszahl von 194.754 Personen ergab dann unter Anwendung des rechnerischen
Einheitssatzes von 10.000,00 Euro den Haushaltsansatz von rd. 1,948 Mrd. Euro
für das Jahr 2016. Aus diesem
Haushaltsansatz erhalten dann die Kommunen in 2016 eine Pauschale nach dem
FlüAG, und zwar erneut -völlig unabhängig von
der tatsächlichen Zuweisungszahl an
Asylbewerber- nach der bereits vorstehend beschriebenen völlig
ungeeigneten Verteilungsformel (90 % nach Einwohner und 10 % nach Fläche); in
diesem Zusammenhang bleibt lediglich der kleine
Hoffnungsschimmer zu der vom Städte- und Gemeindebund mit der Landesregierung
vereinbarten Revisionsklausel, denn auch für den Städte- und Gemeindebund ist
unstrittig, dass sich die NRW-Zahl bereits zwischen 220.000 und 235.000
Flüchtlinge zum Stichtag 01.01.2016 bewegen wird.
Was die aktuelle Rechtslage für die Stadt Wassenberg in 2016 bedeutet, belegen die nachstehenden Ausführungen.
Da die Stadt Wassenberg mit einem Verteilerschlüssel von 0,10123981 geführt wird, bedeutet dies, dass der Stadt dem Grunde nach zum Stichtag 01.01.2016 rein rechnerisch nur aufgerundet 198 Personen hätten zugewiesen werden dürfen (ausgehend von der vom Land unterstellten Zahl von 181.134 Flüchtlingen). Tatsächlich sind aber zum Stichtag 01.01.2016 (bzw. am Ende der ersten Januarwoche) bereits rd. 330 Personen zugewiesen, ganz abgesehen von weiteren Zugängen (bei gleichzeitig fehlenden Abgängen) wie beispielsweise bereits vorliegende Folgeankündigungen belegen.
Weiterhin bedeutet dies, dass die Stadt Wassenberg in 2016 bei Anwendung des vorgenannten Verteilerschlüssels (Formel 90 % Einwohner und 10 % Fläche), also weiterhin und damit absolut unhaltbar unabhängig von der tatsächlichen Zahl zugewiesener Asylbewerber – nur dies wäre der einzig richtige Verteilungsmaßstab – aus der Haushaltsposition des Landes von 1,948 Mrd. Euro eine Zuweisung in Höhe von insgesamt rd. 1,972 Mio. Euro erhalten wird.
Unterstellt, die Stadt Wassenberg würde alle weiteren Zuweisungen durch gleichzeitige Abgänge kompensieren können (ist natürlich völlig illusorisch wie die aktuelle Praxis bereits in den ersten Januarwochen zeigt), dann würde selbst bei dieser günstigsten Prognose der Stadt je Asylbewerber nur eine Jahrespauschale von 5.976,00 Euro verbleiben. Unterstellt, die Zahl der zugewiesenen Asylbewerber würde sich tatsächlich nicht erhöhen und auf durchgängig 330 Personen stagnieren, dann entstehen der Stadt Aufwendungen von rd. 3,1 Mio. Euro (zzgl. der noch anfallenden mittelbaren Belastungen aus dem Mehrbedarfen bei der Allgemeinen Kreisumlage und der Jugendamtsumlage); mithin ein Defizit von rd. 1,15 Mio. Euro. Würde der Stadt die von der Landesregierung medienwirksam angekündigte Kopfpauschale von 10.000,00 Euro pro Asylbewerber auch tatsächlich gewährt, also im vorliegenden Fall rd. 3,0 Mio. Euro würde das Defizit (auch unter Einrechnung des Umlagenmehrbedarfs des Kreises) als zumindest haushaltsverträglich eingestuft. Verhindert wird dies jedoch durch den sachwidrigen Verteilungsmaßstab des Landes NRW mit einer Begünstigung der großen kreisfreien Städte (angesichts der bekannten Verwerfungen aus 2015 kann das Festhalten an diesem Verteilungsmaßstab nur als vermutlich politisch gewollt bezeichnet werden); es ist inakzeptabel, dass zur Bewältigung der gleichen Aufgabe die eine Kommune lediglich über 5.000,00 Euro/Asylbewerber und Jahr verfügt und Defizite über beispielsweise Steuererhöhungen und drastische Kürzungen freiwilliger Leistungen bzw. Aufnahme zusätzlicher Kassenkredite ausgleichen muss, während andere Kommunen aufgrund des ministeriellen Verteilungsmaßstabes und gleichzeitiger Zulassung unerfüllter Quoten, beispielsweise über 9.000,00 Euro oder 15.000,00 Euro/Asylbewerber und Jahr verfügen können.
Beteiligung des
Städte- und Gemeindebundes
Nach Bekanntwerden der Verwerfungen und des Festhaltens des Innenministers an dem sachwidrigen Verteilungsmaßstab auch in 2016 haben die Beschwerden kleinerer Kommunen, darunter auch die Stadt Wassenberg mit Schriftsatz vom 08.01.2016, dazu geführt, dass der Städte- und Gemeindebund den Innenminister mit Schreiben vom 12.01.2016 aufgefordert hat, die tatsächliche Zuweisungspraxis durch die Bezirksregierung Arnsberg umgehend zu ändern, da eine solche unterschiedliche Zuweisungspraxis nicht haltbar sei, zumal durch die fehlende gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge im Lande gleichzeitig die Verteilung der Finanzmittel die bekanntgewordenen Verwerfungen verursache. Der Städte- und Gemeindebund hat in diesem Schreiben klargestellt, dass sich der Verband für den Fall, dass die Zuweisungsquote nicht kurzfristig bis Ende Januar 2016 angeglichen wird, gezwungen sehe, wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage die Vereinbarung vom 16.12.2015 aufzukündigen.
Mit Schreiben vom 22.01.2016 hat der Städte- und Gemeindebund berichtet, dass die unterschiedliche Zuweisungsquoten-Erfüllung im Lande nochmals Gegenstand eines Gesprächs der kommunalen Spitzenverbände mit Staatssekretär Nebe im MIK am 21.01.2016 gewesen sei. Staatssekretär Nebe habe daraufhin zugesagt, die Zuweisungspraxis so zu verändern, dass beginnend ab letzter Januarwoche bis auf Weiteres Zuweisungen nur in neun kreisfreie Städte erfolgen werden, die ihre Zuweisungsquoten mit großem Abstand nicht erfüllt haben. Dies bedeute im Ergebnis, dass im Februar die kreisangehörigen Städte und Gemeinde von Zuweisungen entlastet werden.
Über die weitere Entwicklung wird im Rahmen der Fortschreibung dieses Berichtes informiert.
Handlungsbedarf
1. Zur Finanzierung des Defizits des abgelaufenen Rechnungsjahres 2015 von rd. 1,5 Mio. Euro muss die Stadt bis Ende 2016 einen betraglichen Ausgleich zumindest in einer Größenordnung von rd. 1,0 Mio. Euro erzielen (ausreichend wäre hierzu auch die Einbuchung einer zeitnah fälligen Forderung, wie beispielsweise der angestrebte Erlös aus der Nassabgrabung). Lässt sich ein betraglicher Ausgleich in dieser Höhe nicht rechtzeitig realisieren, ist das Defizit über drastische Kürzungen freiwilliger Leistungen und/oder Steuererhöhungen über einen mehrjährigen Zeitraum auszugleichen (in diesem Zusammenhang gilt es dann allerdings auch die Ursachen dafür offenzulegen). Bis Ende 2016 kann die Stadt das Defizit aus 2015 aus erzielten Steuermehreinnahmen finanzieren. Diese Steuermehreinnahmen werden allerdings im Finanzausgleich 2017 bei der Steuerkraft der Stadt berücksichtigt mit der Folge, dass sich die Schlüsselzuweisungen in 2017 entgegen der derzeitigen Planung um rd. 1,0 Mio. Euro reduzieren werden. Sollte die Gegenfinanzierung zu diesem Zeitpunkt nicht stehen, wird die Stadt zur Vermeidung bzw. zumindest Begrenzung notwendiger Kassenkreditaufnahmen zusätzlich gezwungen sein, restriktiv nicht betriebsnotwendiges Vermögen (dazu zählen ausdrücklich auch Objekte) veräußern müssen.
2. Für 2016 besteht dringlicher Handlungsbedarf durch die politischen Verantwortlichen sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene, konkret
· gilt es realistische Asylbewerberzahlen noch im I. Quartal 2016 festzulegen und die Bundes- und Landesmittel entsprechend aufzustocken (der Bund ist letztlich auch verantwortlich für die unzureichende Bearbeitung der Antragsverfahren).
· Die Landesregierung muss sicherstellen, dass es für die tatsächliche Asylbewerberzahl einer Kommune eine einheitliche Kopfpauschale nach dem FlüAG gibt und die beschriebenen betraglichen Verwerfungen ausgeräumt werden (dieser Forderung würde die Landesregierung entsprechen, wenn sie – wie medienwirksam vermittelt – den Kommunen auch tatsächlich je zugewiesenen Asylbewerber eine Pauschale von 10.000,00 Euro zukommen lässt).
· Die Verfahren beim zuständigen Bundesamt müssen drastisch beschleunigt werden und abgelehnte Asylbewerber zügig zurückgeführt werden (in diesem Punkt sollte es möglichst bundeseinheitliche Regelungen zur Rückführung geben und die Kommunen einen Anspruch auf den Vollzug haben).
· Die Dauer von Asylverfahren anders als vom Bund mit fünf Monaten illusorisch eingeschätzt, deutlich länger dauern (Verfahren für Marokkaner dauern derzeit nach Aussage der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin vom 18.01.2016 rd. 20 Monate), deshalb gilt es auch hier realistische Verfahrensdauern bei der Bemessung der Höhe der Bundesmittel anzusetzen und nicht den Kommunen die finanzielle Last einer völlig unterschätzten Asylpolitik aufzubürden.
· Die seit Wochen stockende Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahmen nach dem Asylpaket II sind kurzfristig über Bundestag und Zustimmung Bundesrat in Kraft zu setzen.
· In NRW ist nach Vorlage des Bundesratsbeschlusses zur Ausdehnung der Liste der sicheren Länder sicherzustellen, dass Asylbewerber aus diesen Ländern beispielsweise Marokkaner und Algerier auch tatsächlich bis zum Abschluss der Verfahren ausnahmslos in Landeseinrichtungen verbleiben.
Ergänzende Hinweise:
1.
Abschließend
erfolgt noch der Hinweis, dass für die Frage der Fraktion „DIE LINKE“ nach
Arbeitsbeschaffung und Jobbörse ausnahmslos die Bundesagentur für Arbeit,
konkret das Jobcenter Hückelhoven, zuständig ist. Die Bundesarbeitsministerin
hat dazu entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen, die von den Jobcentern,
die auch über die entsprechenden Fachleute verfügen, umgesetzt werden.
Allerdings ist der Arbeitsmarkt für einen Asylbewerber erst dann zugänglich, wenn
sein Asylantrag abschließend, und zwar positiv, beschieden ist. Die lange
Verfahrensdauer ist ein zentraler Mangel im Gesamtsystem und angesichts der
bekannten Zahl unbearbeiteter Anträge (rd. 770.000) und des weiteren Zustroms
von Flüchtlingen entgegen aller Ankündigungen auch nicht kurzfristig
abstellbar.
2.
Die Fortschreibung dieses Berichtes und der
Controllingbericht zum Ende des jeweiligen Quartals liefern den aktuellen
Informationsstand zur Flüchtlingssituation und aus diesem Grund ist ein zusätzlicher
Bericht des Fachbereiches Ordnung und Soziales entbehrlich (dieser Fachbereich
liefert ohnehin Teilangaben zur Fortschreibung dieser Mitteilungsvorlage bzw.
ergänzend zum jeweiligen Controllingbericht).
3.
Auch der Antrag zur Einrichtung eines eigenständigen
Fachbereichs „Flüchtlingsangelegenheiten“ ist aufgrund der Erörterungen im
Personalausschuss und dem ergänzenden Hinweis auf die dem Bürgermeister
zustehende alleinige Organisationshoheit bereits erledigt.
15. Bereitstellung von W-LAN
·
Die CDU-Fraktion erteilt der Verwaltung am
10.12.2015 den Prüfauftrag zur Einrichtung von sog. Hot-Spots als Open W-LAN an
touristischen Schwerpunkten im Stadtgebiet (Machbarkeit und Kosten),
AN/FB1/030/2015
·
Die SPD-Fraktion regt in der Sitzung am 10.12.2015
die Bereitstellung eines kostenlosen innerstädtischen W-LANs an.
Anmerkung:
In einem
ersten Schritt beabsichtigt die Stadt, den Roßtorplatz mit öffentlichem W-LAN
zu versorgen. Der zuständige Fachbereich prüft derzeit die aktuell dafür in
Frage kommenden drei verschiedenen Betriebsmöglichkeiten. Über das Ergebnis
wird zu gegebener Zeit berichtet.
16. Demografischer Wandel
·
Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung am 10.12.2015
die Bearbeitung des Antrags zum demografischen Wandel eingefordert
(AN/FB4/017/2015).
Anmerkung:
Der
Bürgermeister hat entsprechend der Ankündigung in der Sitzung am 10.12.2015 den
zu diesem Punkt vom Kreis erstellten Bericht den Fraktionen zukommen lassen.
17. Gewerbeansiedlung JAGO
im interkommunalen Gewerbegebiet
Hückelhoven/Wassenberg
·
Anfrage der Fraktion „Die Linke“ in der Sitzung am
10.12.2015, warum der Rat zum Verkauf des Baulands nicht in die
Entscheidungsfindung einbezogen worden sei.
Anmerkung:
Bei der
Veräußerung des Baulands zu dieser Gewerbeansiedlung handelt es sich zwar um
Teilflächen auf Wassenberger Stadtgebiet, die allerdings nicht im Eigentum der
Stadt waren und somit ergab sich zwangsläufig keine Beteiligung des Rates. Mit der Antwort ist dieser Punkt erledigt.