Betreff
Haushaltswirtschaft 2016;
hier: Auswertung der Haushaltsreden der Fraktionen, ergänzt um die Übernahme der noch nicht abschließend bearbeiteten Anträge aus dem Vorjahr
Vorlage
MV/FB5/001/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 08.12.2015 wurde im Rahmen der Haushaltsausführung 2015 die 3. aktualisierte Fassung in Form eines Sachstandsberichtes zur Mitteilungsvorlage Nr. MV/FB5/001/2015 vom 02.02.2015 übersandt. Die nach diesem Sachstandsbericht noch nicht abschließend bearbeiteten Anträge wurden in die nachstehende Auflistung übernommen und sind somit Bestandteil der weiteren Fortschreibung.

 

Darüber hinaus wurden zwischenzeitlich die Anträge und Anregungen aus den Haushaltsreden zum Haushalt 2016 aufgenommen und eingefügt; dabei wurden Sachthemen, die sich auf bisher noch unerledigte Anträge beziehen und bereits Bestandteil des Sachstandsberichtes vom 08.12.2015 (3. Aktualisierte Fassung) sind, dort eingefügt; die Einfügungen sind grau hinterlegt.

 

Die den Stadtverordneten bekannte Vorgehensweise aus dem Vorjahr soll beibehalten werden.

 

 

1.   Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan

 

·      Antrag der FDP-Fraktion auf Erarbeitung eines langfristigen Konzeptes für die Wassenberger Feuerwehr (Vorlage AN/FB 3/034/2011)

 

·      Antrag des CDU-Ortsverbandes Myhl betreffend Feuerwehrgerätehaus Myhl (Vorlage AN/FB 2/032/2014)

 

·      Forderung CDU-Fraktion bis 30.06.2015, spätestens jedoch bis Erstellung Haushaltsentwurf 2016 (in 09/2015), Vorlage AN/FB 3/039/2014

 

·      FDP fordert Gesamtkonzept Feuerwehr und in diesem Zusammenhang im ersten Halbjahr 2015 bereits im Vorfeld eine Erörterung zwischen Verwaltung, Parteien und der Feuerwehr zwecks Abstimmung eines mittel- und langfristigen Konzeptes unter Berücksichtigung finanzieller Aspekte

 

·      Bürgermeister Winkens beabsichtigt, gesondert noch das Modell der Gemeinde Roerdalen abzuklären.

 

·      CDU-Fraktion erneuert am 10.12.2015 die bereits vorstehend aufgeführte Forderung aus dem Vorjahr

 

·      Die SPD-Fraktion fordert ebenfalls am 10.12.2015 die umgehende Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes (ergänzt um die Variante einer externen Vergabe von Teilleistungen), AN/FB3/029/2015

 

 

Anmerkung:

Die Erstellung einer Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplanes setzt vorgezogen eine interne Abstimmung zwischen Verwaltung (Bürgermeister, federführender Fachbereich 3, beteiligte Fachbereiche 2 und 5) und der Wehrleitung voraus. Im Zuge der Erstellung der Entwurfsfassung geht es nicht nur um die Bewertung von Feuerwehrgerätehäusern, sondern insbesondere auch um eine möglichst optimale Nutzung (dazu zählen ausdrücklich auch die Fahrzeugstandorte unter dem Gesichtspunkt der Erreichbarkeit u. ä.) der erworbenen bzw. auch die Überprüfung der zum Erwerb noch anstehenden Fahrzeuge.

 

Deshalb setzt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zudem unter Beachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen auf jeden Fall eine Analyse des Bestandes, die Offenlage von Optimierungspotentialen und die Erstellung belastbarer Wirtschaftlichkeitsberechnungen als Grundlage für Entscheidungen im Falle anstehender unabweisbarer Maßnahmen voraus.

 

 

Nach Erarbeitung eines abgestimmten Grundlagenkonzeptes ist im zweiten Schritt dann die notwendige Abstimmung der Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplanes zwischen Politik, Wehrleitung und Verwaltung vorgesehen.

 

 

Stand: 31.08.2015

Die Bearbeitung des Brandschutzbedarfsplanes hat sich aufgrund der Problematik „Unterbringung der Flüchtlinge“ zeitlich verzögert. Derzeit werden die notwendigen statistischen Daten zusammengestellt und es soll nunmehr kontinuierlich an der Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan gearbeitet werden.

 

Stand: 08.12.2015

Der Stand 31.08.2015 ist unverändert, da die Flüchtlingssituation weiterhin enorme Personalkapazitäten bindet.

 

 

Stand: 31.01.2016

Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes nach dem zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), das das bisherige FSHG abgelöst hat, wurde ausgeschrieben und über das Ergebnis dieser Ausschreibung wird dem Bauausschuss für die Sitzung am 25.02.2016 ein Vergabevorschlag vorgelegt. Allerdings setzt auch die externe Vergabe der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes eine erhebliche Zuarbeit von Wehrleitung und Verwaltung sowie notwendige Abstimmungen unterschiedlicher Verfahrensschritte voraus. Die bei einigen Kommunen eingeholten Informationen zum zeitlichen Ablauf bei einer externen Vergabe der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes belegen übereinstimmend, dass auch im Falle der Zuziehung eines externen Dienstleisters ein Zeitaufwand von 6 – 9 Monaten kalkuliert werden muss. Unabhängig von der erfolgten Ausschreibung wurden innerhalb der Verwaltung verschiedenen Bereichen bereits konkrete Aufgabenstellungen zugeordnet, die bereits parallel bearbeitet werden können. Nach einem Vergabezuschlag wird anschließend zeitnah die weitere Vorgehensweise unter Berücksichtigung der bereits in 2015 erarbeiteten Datengrundlagen mit dem Auftragnehmer abgestimmt und ein entsprechender Zeitplan sowie eine Aufgabenverteilung vorgenommen.

 

An dieser Stelle erfolgt auch nochmals die Klarstellung, dass das operative Geschäft der Feuerwehr der Stadt Wassenberg durch die zeitlich verzögert erfolgende formale Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes nicht beeinträchtigt ist, zumal für die technische Ausstattung der Feuerwehr ein Investitionsplan über das Jahr 2013 hinaus bis einschließlich 2018 vorliegt und die darin enthaltenen Maßnahmen auch umgesetzt wurden.

 

 

 

2.   Überarbeitung Schülerbeförderungskonzept

 

·      Forderung der CDU, Überarbeitung bis 31.03.2015 (Vorlage AN/FB 1/040/2014)

 

·      weitere Forderung der CDU, jährliche Fortschreibung des Schülerbeförderungskonzeptes

 

Anmerkung:

In einem ersten Schritt ist beabsichtigt, im Monat Februar 2015 ein Gespräch mit dem Vertragsunternehmen zu führen mit dem Ziel, bis zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 Einsparungen (ohne Reduzierung bestehender Standards) in einem nennenswerten Umfang zu erzielen. Angestrebt wird über ein Ergebnis in einer Sitzung in der Ausschusswoche im April 2015 bzw. in der Ratssitzung 21.05.2015 berichten zu können.

 

 

Stand: 10.05.2015

Die ersten Gespräche mit dem Vertragsunternehmen haben stattgefunden.

 

Stand: 31.08.2015

Nachdem das neue Schuljahr begonnen hat,  werden z. Z. die Schülerströme auf den einzelnen Fahrstrecken erfasst und bewertet. In der zweiten Septemberhälfte 2015 ist ein weiteres Gespräch mit dem Vertragsunternehmen beabsichtigt, mit dem Ziel, die sich in den ersten Gesprächen abzeichnenden Optimierungen hinsichtlich einer nachhaltigen Machbarkeit belastbar zu prüfen.

 

Stand: 08.12.2015

Der zuständige Fachbereich hat kontinuierlich die umfangreiche Schülerbeförderungskon-zeption bearbeitet, notwendige Abstimmungsgespräche geführt und im Januar 2016 folgt ein erneutes Abstimmungsgespräch zwischen den Vertragsparteien; über das Ergebnis wird anschließend berichtet.

 

 

Stand: 31.01.2016

Am 14.01.2016 erfolgte auf der Grundlage einer vom zuständigen Fachbereich vorgenommenen Auswertung umfangreicher Datensätze ein Folgegespräch mit dem beauftragten Unternehmer. Dieses Gesprächsergebnis enthält nunmehr eine Aufgabenstellung für den Unternehmer. Die Erledigung dieser Aufgabenstellung ist ebenfalls arbeitsintensiv und vor diesem Hintergrund wird ein weiteres Abstimmungsgespräch ca. Ende Februar 2016 stattfinden.

 

 

 

3.   Erstellung eines bedarfsgerechten und zukunftsweisenden Sportstättenkonzeptes

 

·      CDU fordert erforderliche Leitpläne (gemeint ist eine Anpassung der Bauleitplanung) bis Ende 2016 (Vorlage AN/FB 6/041/2014)

 

·      SPD beantragt Erstellung eines Sportstättenkonzeptes für die Stadt Wassenberg (Vorlage AN/FB 6/045/2014)

·      FDP fordert den Entwurf eines künftigen Nutzungskonzeptes der Sportstätten noch im ersten Halbjahr 2015, um zumindest planungsrechtliche Schritte vor Änderung der Landesentwicklungsplanung einleiten zu können (Vorlage AN/STK/035/2012)

 

·      Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Bedarfsanalyse der Sportstätten

 

·      FDP erwartet im Zusammenhang mit der Überprüfung und Konzentration auch Qualitätssteigerungen (z. B. Kunstrasenplatz)

 

·      Weitere Forderung der FPD in diesem Zusammenhang, alle vorhandenen Sportstätten einschl. der dortigen Immobilien sowie die Kinderspielplätze zwecks Bedarfsanalyse zu betrachten.

 

·      FDP sieht ebenfalls die Synergieeffekte im Zuge der Erstellung eines Sportstättenkonzeptes und wünscht sich hierzu auch den Dialog zwischen Politik und betroffenen Vereinen und Gruppen.

 

·      Die FDP-Fraktion erwartet in 2016 die planungsrechtliche Entwicklung des Konzeptes.

 

 

Anmerkung:

Ziel der Aufgabenstellung ist es für das Stadtgebiet in einem ersten Schritt den Flächenbedarf zur Realisierung einer modernen und kompakten Freiluftsportstätte, die heutige Standards an Sportanlagen für den Vereins- und Schulsport erfüllt und die Sportarten innerhalb des Stadtgebietes abdeckt, zu ermitteln. Zu diesem Verfahrensschritt zählen gleichzeitig eine Kostenprognose, das Aufzeigen von Refinanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise aus einer Vermarktung freiwerdenden Anlagevermögens bzw. auch die Prüfung alternativer Umsetzungs-, Bewirtschaftungs- und Betreibermodelle. Abgerundet werden soll dieser Verfahrensschritt mit einer Anhörung von Schulen und den Vereinen aus den einzelnen Sportarten.

 

Anschließend werden die federführend Zuständigen (Fachbereich 6 und Stadtbetrieb) und die beteiligten Fachbereiche 2 und 5 dem zuständigen Fachausschuss zur Erörterung das Konzept vorlegen mit dem Ziel, dass die notwendigen Flächennutzungsplanänderungen noch vor Ablauf des Jahres 2015 eingeleitet werden können.

 

Nach Durchführung eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist die konkrete Umsetzung des Konzeptes der zweite Verfahrensschritt in einem mittelfristigen Planungszeitraum.

 

Die Nutzung bzw. eine u. U. auch gebotene Optimierung einer Nutzung bestehender Sporthallen einschl. einer Ermittlung des Kostenanteils für die außerschulischen Nutzungen ist eine gesonderte Aufgabenstellung.

 

Über das Ergebnis und einen ggf. notwendigen Anpassungsbedarf wird der federführend zuständige Fachbereich 2, ggf. mit Beteiligung der Fachbereiche 6 und 5 zu gegebener Zeit berichten.

Da aus heutiger Sicht alle Schulstandorte im Bestand nicht gefährdet sind, begrenzt sich die Aufgabenstellung auf die vorstehenden Ausführungen, da die Sporthallen an jedem Schulstandort zwangsläufig erhalten bleiben.


 

 

Stand: 10.05.2015

Konzeptionelle Überlegungen zu einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt sind Tagesordnungspunkt in der Ratssitzung am 21.05.2015

 

Stand: 31.08.2015

Die Konzeption wurde hinsichtlich der planungsrechtlichen Machbarkeit in einem Vorgespräch mit den Vertretern der Bezirksregierung erörtert. Auf der Grundlage dieses Gesprächs hat die Verwaltung einen Antrag auf Erteilung der landesplanerischen Anpassungsbestätigung erarbeitet und der Bezirksregierung auf dem Dienstweg zugeleitet. Aufgrund der Vorarbeiten erwartet die Verwaltung ein Ergebnis zu dieser Anfrage bis Ende November 2015. Damit ist sichergestellt, dass der entsprechende Antrag vor Änderung des Landesentwicklungsplanes eingereicht wurde.

Auf der Grundlage des vor Jahresende erwarteten Ergebnisses werden dann Fachausschuss und Rat die weitere Vorgehensweise festlegen können.

 

Stand: 08.12.2015

Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung hat ergeben, dass der dort vorliegende Antrag auf Erteilung der landesplanerischen Anpassungsbestätigung noch von den zu beteiligenden Dezernaten geprüft werde und die in Aussicht gestellte Genehmigung frühestens Mitte Februar 2016 der Stadt zugehen wird. 

 

 

Stand: 31.01.2016

Die beantragte landesplanerische Anpassungsbestätigung liegt noch nicht vor.

 

 

 

 

4.   Nassabgrabung

 

·      CDU fordert die Wiederaufnahme von Verhandlungen mit der Kirchengemeinde i. S. d. haushaltsrechtlichen Vorgabe lt. Vorbericht (Vorlage AN/FB 6/043/2014)

 

·      Die Fraktion „DIE LINKE“ stellt die gleiche Forderung.

 

·      Die Fraktion „DIE LINKE“ hat am 10.12.2015 erneut zielgerichtete Verhandlungen mit der Kirchengemeinde gefordert.

 

 

Anmerkung:

Die Verwaltung wird im ersten Halbjahr 2015 das Gespräch mit der Kath. Kirchengemeinde St. Marien suchen. Bei diesem Gespräch gilt es, alle Beteiligten, Kirchenvorstand mit allen Mitgliedern, Vertreter Bistum, Abgrabungsunternehmer und Stadt unter Leitung des Bürgermeisters „an einen Tisch zu bringen“, damit zum einen alle einen einheitlichen Kenntnisstand erlangen und zum anderen einseitigen und zudem unzutreffenden Informationen – wie in der Vergangenheit erfolgt – die Grundlage entzogen wird.

 

 

Stand: 31.08.2015

Das beabsichtigte Gespräch wurde noch nicht terminiert, da zunächst das Ergebnis der zu vorstehender Ziffer 3 beantragten landesplanerischen Anpassungsbestätigung abgewartet werden soll, da sich hieraus nach derzeitiger Einschätzung weiterer Gesprächsbedarf zumindest mit der Kirchengemeinde ergeben wird.

 

Stand: 08.12.2015

Die Kath. Kirchengemeinde St. Marien Wassenberg wurde zwischenzeitlich um einen Gesprächstermin gebeten. Da erst vor zwei Wochen ca. 2/3 der Mitglieder des Kirchenvorstandes neu gewählt wurden, wird der Gesprächstermin voraussichtlich erst im Januar 2016 stattfinden können.

 

 

Stand: 31.01.2016

In einem Gespräch am 08.12.2015 hat es seitens der Kirchengemeinde St. Marien Wassenberg einige Nachfragen gegeben, die in der Zuständigkeit des Kreises beantwortet werden mussten. Diese Antworten wurden am 07.01.2016 der Kirchengemeinde zugeleitet mit der Bitte um Nennung des Zeitraumes, in dem der Gesprächstermin mit dem Kirchenvorstand stattfinden wird.

 

Mit Schreiben vom 21.01.2016 hat die Kath. Kirchengemeinde St. Marien angekündigt, dass nach der Kirchenvorstandssitzung am 08.03.2016 der Stadt Terminvorschläge mitgeteilt werden und seitens der Kirchengemeinde vorgesehen sei, im März -spätestens im April- ein gemeinsames Gespräch in der Angelegenheit zu führen.

 

 

 

5.   Erstellung eines Katasters über veräußerbare oder anderweitig verwertbare Gebäude, Grundstücke und sonstige Vermögensgegenstände

 

·      CDU fordert dieses Kataster bis Ende 2015 (Vorlage AN/FB 6/042/2014)

 

·      SPD hat eine gleichlautende, jedoch nicht mit Fristsetzung verbundene Forderung

 

 

Anmerkung:

Durch den hierzu federführend zuständigen Fachbereich 6 werden auch unter Hinzuziehung von Informationen des Stadtbetriebes die notwendigen Vorarbeiten bis 30.09.2015 zur Erstellung eines Grobentwurfes erfolgen (beschränkt auf Grundstücke); die Thematik Gebäude bedarf einer gesonderten Überprüfung in Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen 2, 1 und 5.

 

 

Stand: 31.08.2015

Nach derzeitiger Einschätzung wird die Vorlage einer ersten Fassung bis zu den Haushaltsberatungen der Fraktionen angestrebt.

 

Stand: 08.12.2015

Wegen vorrangig zu erledigender Terminarbeiten und zusätzlich zu bewältigender Aufgaben wurde die Fertigstellung dieser Arbeiten auf Ende März 2016 verschoben. Dies ist aus Sicht der Verwaltung zudem unproblematisch, da Ergebnisse über die weitere Vorgehensweise zur Festlegung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens und dessen Vermarktung  ohnehin erst innerhalb des Jahres 2016 angestrebt wurden.

 

 

 Stand: 31.01.2016

Wie bereits zum Berichtstag 08.12.2015 mitgeteilt, wurden diese Arbeiten wegen der Nachrangigkeit auf Ende März 2016 verschoben.

 

 

 

6.   Bergfried

 

·      FDP fordert Nutzungskonzept, u. a. über einen „runden Tisch“

·      Die SPD-Fraktion verlangt ein generelles Nutzungskonzept, bei dem tagsüber ein geregelter Zugang für Bürger und Touristen möglich sein muss und unterstützt gleichzeitig die Ankündigung des Bürgermeisters zur Einrichtung eines „runden Tisches Nutzungskonzept Bergfried“.

 

·      Fraktion Bündnis90/Die Grünen sehen Bergfried als geeignete Stätte im Zusammenhang mit der Forderung zur Bündelung kultureller Aktivitäten.

 

·      Die Forderung zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes hat die FDP-Fraktion am 10.12.2015 wiederholt.

 

 

Anmerkung:

Der zur Aufgabenerledigung federführend zuständige Fachbereich 4 hat bereits mit den ersten Gesprächen zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes begonnen (Auftaktgespräch im Ratssaal am 29.01.2015) und zudem Förderungsmöglichkeiten zu einer behindertengerechten Erschließung des Bergfriedes ausgelotet. Über die weiteren Ergebnisse wird der Fachbereich 4 zu gegebener Zeit berichten.

 

 

Stand: 08.12.2015

Zu diesem Punkt gibt es z. Z. keinen weiteren Sachstandsbericht.

 

 

Stand: 31.01.2016

Der zuständige Fachbereich Stadtmarketing, Tourismus und Kultur teilt folgenden Sachstand mit:

 

Am 15.10.2015 hat der Geschäftsführer des Grenspark Maas-Schwalm-Nette, Herr

Leo Reyrink, im Rahmen einer persönlichen Vorsprache dem Bürgermeister und Vertretern der Fachbereiche 2 und 4  verkündet, dass die Arbeiten zur Aufwertung des Bergfrieds mittels Liften und Aufzügen begonnen werden können, da von der Bewilligung des Förderantrages ausgegangen werden kann.

 

Der Bewilligungsbescheid selbst liegt der Verwaltung seit dem 10.11.2015 nunmehr auch vor.

Seit dem 15.10.2015 liegen dem Fachbereich 2 auch alle bisherigen Unterlagen des FB 4 vor, die baulichen Maßnahmen am Bergfried umzusetzen.

Über den Fortgang der Arbeiten wird zukünftig über den Fachbereich 2 zu berichten sein.

 

Das von der SPD-Fraktion geforderte Nutzungskonzept, bei dem tagsüber ein geregelter Zugang für Bürger und Touristen möglich sein muss, wird seit Öffnung des Bergfriedes im September 2014 in dem Umfang erfüllt, dass

a)      der Schlüssel beim Burgrestaurant gegen Nachweis oder Hinterlegung eines Ausweises erhältlich ist

b)      die Gästeführungen und Führungen des Heimatvereines die Besichtigung des Bergfriedes ermöglichen bzw. einschließen

c)      der Heimatverein seit Beginn 2015 regelmäßige Öffnungszeiten des Bergfriedes vorhält und

d)      der Bergfried zu Zeiten von Ausstellungen ebenfalls geöffnet ist.

 

Weitergehende Öffnungszeiten (z.B. täglich von ….. bis …..Uhr) bedürfen eines entsprechenden Personal(mehr)aufwandes. Die Entscheidung hierüber ist über den Bürgermeister und/oder Rat zu treffen.

 

Für die Ausstattung, Gestaltung und Einrichtung des Bergfriedes zur Steigerung der Attraktivität und touristischer Angebote hat der Fachbereich 4 im April 2015 einen Antrag auf Zuwendung von Mitteln der Regionalen Kulturförderung beim LVR eingereicht. Der Antrag zielte auf eine Beihilfe ab, sodass kein Eigenanteil zu leisten ist.

Die positive Stellungnahme des Kreises Heinsberg zu diesem Antrag wurde dem LVR ebenfalls vorgelegt.

.

Mit Datum vom 06.01.2016 teilt der LVR der Stadt Wassenberg mit, dass eine Förderung „Vermittlung der historischen Bedeutung der Burg Wassenberg(im Bergfried)“ in Höhe von 10.000,--Euro auf der Grundlage des eingereichten Projektantrages gewährt wird.

 

Mit Abschluss der Arbeiten am Bergfried (Treppenlift, Hublift, Aufzug) in naher Zukunft ist aus Sicht des Fachbereiches Stadtmarketing, Tourismus und Kultur der Pkt. 6 „Bergfried“ innerhalb des Sachstandberichtes als erledigt anzusehen.

 

 

 

 

7.   Stadtkernsanierung

 

·      Antrag der CDU-Fraktion zu einem Sachstandsbericht – Förderung Gewerbeansiedlung Innenstand, Leerstandsmanagement und Einrichtung eines Gewerbemonitoring (Vorlage AN/FB 6/027/2013)

 

·      CDU weist auf diese Aufgabenstellung hin

 

·      SPD-Fraktion sieht in der Stadtkernsanierung den Aufgabenschwerpunkt der nächsten Jahre (Forderung zu einem runden Tisch aus Wirtschaft, Politik und Bürger zur Entwicklung von Zukunftskonzepten, Koordination nur zentral und kontinuierlich durch Verwaltung, Kreativität und Ideenreichtum seien gefragt ebenso wie die Schaffung vernünftiger Rahmenbedingungen, Förderprogramme und Fördertöpfe ausschöpfen).

 

·      Weitere Forderung der SPD in diesem Zusammenhang, eine Leitbildentwicklung (ein Handlungskonzept) für eine Gesamtkonzeption der Stadt Wassenberg (Vorlage AN/FB 6/044/2014)

 

·      Fraktion DIE LINKE fordert eine Konzeption, in welche auch die Ideen, Wünsche und Vorschläge der Bürger einfließen sollen.

 

·        Die Bündelung und Vermarktung von touristischen Angeboten sei schwach und das Kulturangebot ausbaufähig, wenn man wieder Leben in die Stadt bringen wolle (Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).

 

·        Die CDU-Fraktion hat am 10.12.2015 die „Vorantreibung“ der Gestaltung des Innenstadtbereichs (dabei auch als Folgemaßnahme im Zuge des Baues der B 221 n die Ortskernsanierung Myhl nennend) gefordert.

 

·        Die SPD-Fraktion hat am 10.12.2015 gefordert, dass „die Wirtschaftsförderungsinitiative Innenstadt“ Fahrt aufnehmen müsse.

 

·        Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 10.12.2015 die Weiterentwicklung der Innenstadt (und Stadtteilentwicklungen) u. a. mit Einbeziehung externen Sachverstands gefordert.

 

 

Anmerkung:

Die Aufgabenstellung zur Stadtkernsanierung ist bekanntermaßen vielschichtig. Dieses Thema wird die Stadt als Aufgabenschwerpunkt über einen mehrjährigen Zeitraum begleiten. Die bereits im Vorjahr begonnene Studienarbeit „Entwicklung Kernstadt Wassenberg“ ist z. Z. noch in Arbeit und Professor Castro wird das Ergebnis voraussichtlich in der zweiten Planungsausschusssitzung in 04/2015 vorstellen. Unabhängig davon sollte mit Vorlage der verbindlichen Zusage zum Bau der B 221n in 2015 verwaltungsintern eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich aus Mitarbeitern der federführend zuständigen Fachbereiche 4 und 6 zusammensetzt und im Bedarfsfall durch die Fachbereiche 5 bzw. den Stadtbetrieb bei konkreten Einzelmaßnahmen Zuarbeit einfordern kann (Vorgehensweise analog zur Realisierung des Waldseeprojektes kann als Beispiel dienen).

 

Aufgrund der Aufgabenstellung gilt es auch durch Hinzunahme externer Leistungen unverzüglich u. a. die Planungen zum Rückbau der Graf-Gerhard-Str., zur Ertüchtigung der Gassen und Hinterhöfe mit Nutzungsüberlegungen (beispielsweise Einrichten von kleinteiligen Werkstattflächen für Künstler u. a.) sowie sonstige Stadtkernflächen, des Vorplatzes der Kreissparkasse u. ä. aufzugreifen (in diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass die Kanalerneuerung auf der Graf-Gerhard-Str. dringlich ist und eine Bauzeit von einem Jahr erfordert). Darüber hinaus sind die bereits in Vorjahren angedachten Einzelmaßnahmen sowie künftige konkret ausgearbeitete neue Maßnahmen rechtzeitig in einen Förderantrag eingearbeitet werden mit dem Ziel, dass bereits während der Bauzeit der B 221n mit konkreten Maßnahmen zu einer konkreten Umgestaltung des Stadtkerns und Aufzeigen auch alternativer Nutzungen begonnen werden kann.

Als Teil der Aufgabenstellung gilt es parallel auch weitere konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, dazu zählen Entwicklungspotentiale für Leerstände (evtl. auch über die Ansiedlung einer kulturellen Szene) und deren individuelle Fördermöglichkeiten ebenso auszuloten wie eine Stärkung der Belange der Gastronomie oder eine Öffnung für andere Interessen mit regelmäßigen Veranstaltungen im öffentlichen Raum.

 

Letztlich müssen alle Überlegungen und Maßnahmen in ein schlüssiges Konzept passen.

 

 

Stand: 10.05.2015

Die Studienarbeit „Entwicklung Kernstadt Wassenberg“ wird durch Herrn Professor Castro in der Planungsausschusssitzung am 19.05.2015 vorgestellt.

 

Stand: 31.08.2015

Nachdem nunmehr die Mittel zum Bau der B 221 n bewilligt sind, werden derzeit von der Verwaltung Plan- und Datengrundlagen zur Innenstadt erarbeitet. Ziel ist es, analog zur Realisierung des Projektes Effelder Waldsee im Rahmen einer vom Bürgermeister geleiteten Arbeitsgruppe zielgerichtet die Möglichkeiten auszuloten; dies schließt extern zu erbringende notwendige Teilleistungen ausdrücklich ein.

 

Parallel wird in der Verwaltung der Förderantrag zum Umbau der Graf-Gerhard-Str. erarbeitet und noch in 2015 eingereicht. Bei der Stellung dieses Förderantrages bedarf es noch nicht der genauen Details dieses Straßenausbaues, sondern lediglich der wesentlichen Eckpunkte.

Auch hier ist es Ziel der Verwaltung, bis Ende 2016 das entsprechende Baukonzept über Ausschuss und Rat beschließen zu lassen und im Zuge der anstehenden (bei frühzeitiger Förderzusage für die Straßenbaumaßnahme der Graf-Gerhard-Str.) auch vorziehbaren Kanalerneuerungsmaßnahme den Straßenausbau zeitgleich mit umzusetzen und auf diesem Weg möglichst bereits vor endgültiger Fertigstellung der B 221 über ein im Innenstadtbereich gelegenes rückgebautes Straßenteilstück der Graf-Gerhard-Str. zu verfügen.

 

Stand: 08.12.2015

Zwischenzeitlich wurden mit dem zuständigen Dezernat der Bezirksregierung Gespräche zu den Fördermöglichkeiten der Graf-Gerhard-Str. aufgenommen. Dieses Thema soll Ende März 2016 im Rahmen einer vorhergehenden Ortsbesichtigung ergebnismäßig abgeschlossen werden. Zudem sind in diesem Zusammenhang noch Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur vorzeitigen Inanspruchnahme durch die Stadt erforderlich. Weiterhin wurden die ersten Gespräche mit Eigentümern von Objekten aufgenommen. Abschließend erfolgt der Hinweis, dass am 14.01.2016 den Stadtverordneten bzw. Mitgliedern des Planungsausschusses im Rahmen einer Info-Veranstaltung junge Studenten ihre Sichtweise auf die Innenstadt erläutern.

 

 

Stand: 31.01.2016

Über den aktuellen Sachstand, verbunden mit einer Erläuterung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen und den anstehenden weiteren Abstimmungsgesprächen (u. a. mit Bezirksregierung und Landesbetrieb) und den Details für das in Einzelgesprächen mit Grundstückseigentümern zu vervollständige Gebäudekataster der Innenstadt sowie den aus strategischen Gründen gebotenen Erwerb eines zentral gelegenen denkmalgeschützten Objektes hat der Bürgermeister die Stadtverordneten und Mitglieder des Planungsausschusses anlässlich der Info-Veranstaltung am 14.01.2016 informiert.

 

Weiterhin teilt der Fachbereich Stadtmarketing, Tourismus und Kultur ergänzend mit, dass der unter diesem Punkt von der Fraktion  Bündnis90/DIE GRÜNEN erhobene Vorwurf, „die Bündelung und Vermarktung von touristischen Angeboten sei schwach und das Kulturangebot ausbaufähig, wenn man wieder Leben in die Stadt bringen wolle“ korrespondiert mit den Forderungen aus  Pkt. 10 des Sachstandberichtes nach Angeboten und Aktivitäten auf diesem Sektor.

 

Zur Forderung nach Bündelung und Vermarktung von touristischen und kulturellen Angeboten:

 

Die Stadt Wassenberg ist Mitglied und Kooperationspartner in folgenden Gremien:

 

-       VVV Midden-Limburg

-       Heinsberger Tourist Service

-       Arbeitsgruppe Marketing Wassenberg-Roerdalen und

-       Arbeitsgruppe Steuerung Wassenberg-Roerdalen im Rahmen des gemeinsamen Tourismuskonzeptes

-       Unternehmervereinigung Gastvrij Roerdalen-Wassenberg

-       Arbeitsgemeinschaft Grenzland Sport

-       Mitglied euregio Rhein-Maas-Nord, Arbeitsgruppe Marketing euregio

-       Mitglied euregio Maas-Rhein

-       Regio Aachen – Kulturkonferenz, Arbeitsgruppe Kultur Regio Aachen

-       Kreis Heinsberg – Kreiskulturkonferenz

-       Mitglied EGHN (Europäisches Gartennetzwerk);

-       Kasteel Aerwinkel (EGHN Mitglied) Netzwerktreffen

-       KunstRoert (grenzüberschreitendes Kunstnetzwerk)

-       Arbeitsgemeinschaft Reisemobilfreundlicher Niederrhein, Niederrhein Tourismus

-       Museumsnetzwerk Niederrhein

-       Europaaktive Kommune – Netzwerktreffen

-       „Nationalparkregion Meinweg“ – Kooperation mit Roerdalen & Wegberg

-       Naturpark Schwalm-Nette

-       Grenspark Maas-Schwalm-Nette

-       Niederrhein Tourismus / 2 Land Reisen

 

In diesen Gremien und Verbänden werden touristische und kulturelle Angebote gegenseitig eingebracht, gebündelt und vermarktet (Printmedien, digitales Netzwerk, Messen, Ausstellungen etc.).

 

Daneben ist Wassenberg aufgrund des hohen Zuspruches als fester Standort für den Niederrheinischen Radwandertag und das Limburg-Festival „gesetzt“, was auch auf die ständige Einbringung städtischer Leistungen zurückzuführen ist, die andere Kommunen in dem Umfang nicht aufbringen.

 

Weiterhin bietet die Stadt bewährte und auch neue „Events“, die angenommen und stetig erweitert werden, wie beispielsweise

 

·      Pflanzenmarkt

·      Offene Gartenpforte

·     Gästeführungen in Zusammenarbeit mit oder durch den Heimatverein und dem Verein Westblicke e.V.

·      Kunst- und Kulturtag

 

 

Zum kulturellen Angebot wird auf die Aktivitäten des Kulturfördervereins der Stadt Wassenberg hingewiesen, bei dem die Stadt als Kooperationspartner ständig mit vertreten ist:

·        Konzerte

·        Vortragsreihen, Theater

·        Rock-Pop-Oldie-Night

·        NEW-Musiksommer

 

Anmerkung: Der Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem neu zu schaffenden Kulturverein liefe dem Grunde nach auf eine Auflösung des derzeitigen Kulturfördervereins hinaus.

 

Flankiert wird das innerstädtische Angebot von Initiativen des Gewerbevereins im Verbund mit Vereinen und Unternehmen:

 

·        Mittelalterliches Spectaculum

·        Oktoberfest

·        Weinfest

·        Weihnachstmarkt

 

 

Der von der Fraktion gewünschte Etat für Kunst und Kultur wurde im Haushalt 2016 eingerichtet.

 

Die Forderung, dass kulturelle Angebot insbesondere für Jugendliche zu verbessern, wird von der Fraktion nicht näher konkretisiert.

Ein Angebot ist jedoch bereits vorhanden:

Das städtische Jugendzentrum Wassenberg (JuZe) an der Pontorsonallee bietet  Freizeit- und Kulturangebote speziell für die Zielgruppe der Jugendlichen; die vom Kulturförderverein und der Stadt angebotenen Programme und Veranstaltungen stehen auch Jugendlichen offen.

Darüber hinaus steht beispielsweise das kulturelle Angebot „Musik“ auch den Jugendlichen in hohem Maße in den Musikvereinen Myhl, Birgelen, Orsbeck und Effeld offen.

 

Die Vermarktung des Birgeler-Urwald-Weges ist nach hiesigen Erfahrungen bereits sehr gut, da der Naturpark Schwalm-Nette die Nachfrage dort nach diesem Premiumwanderweg  (von insgesamt 9 im Naturpark) als überdurchschnittlich hoch bestätigt und sich zahlreiche Anfragen bei der Stadt nach Premiumwanderwegen fast ausschließlich auf diesen Premiumwanderweg beziehen.

 

Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Kanutourismus von Orsbeck bis Roermond zur Attraktivitätssteigerung auszubauen, scheitert an den tatsächlichen Bedingungen und Hindernissen des Flußlaufes. Solange die mit „Lebensgefahr „ gekennzeichneten Sturzwehre auf dem Abschnitt von Orsbeck bis zur Landesgrenze nach NL nicht durch Renaturierungsmaßnahmen des WVER beseitigt werden, bleibt es bei einer Nutzbarkeit der Rur für Kanutouristen nur bis zum Anlegepunkt Orsbeck.

 

 

 

 

8.   Zukunftskonzept Gebäudemanagement

 

·      Die FPD fordert unter Hinweis auf vorjährige Forderungen und den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt aus 2012 eine eingehende Überprüfung (Verzicht auf Neubauten, ggf. wirtschaftlich verträgliche Umbauten, Gewährleistung von Multifunktionalität), Vorlage AN/FB 2/034/2014.

 

·      Fraktion DIE LINKE unterstützt diese Forderung

 

·      Bündnis 90/Die Grünen fordert Bedarfsanalyse für Schulgebäude und sonstige städtische Gebäude

 

·      Die Gemeindeprüfungsanstalt stellt heraus, dass der Schülerrückgang im Grundschulbereich nach Lösungen verlangt, um den Haushalt zu entlasten.

 

Anmerkung:

Zusätzlich zu den politischen Anträgen sind bei dieser Aufgabenstellung auch die Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt zu berücksichtigen, z. B.  dass der Hausmeisterdienst hinsichtlich der offensichtlich unterschiedlichen Auslastung einer eingehenden Analyse und Neuordnung bedarf (beispielsweise Hausmeisterpool), da er noch nicht zeitgemäß strukturiert sei; Analyse und Neuordnung des Hausmeisterdienstes sei mit dem Ziel der Effektivitätssteigerung und Aufwandsverringerung vorzunehmen.

 

Von den federführend zuständigen Fachbereichen 1 und 2 (der Fachbereich 5 kann allenfalls zuarbeiten) sind bei den anstehenden Überlegungen auch die Ausführungen auf Seite 38 des Vorberichtes zum Haushaltsentwurf 2015 zur Begrenzung des Gebäudebestandes auf den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Umfang zu berücksichtigen.

 

 

Stand: 31.08.2015

Derzeit erfolgen im Zuge der Festlegung bauordnungsrechtlich festgestellter Mängel Bestandsaufnahmen in allen Gebäuden der Grundschulen.

 

Stand: 08.12.2015

Nachdem zwischenzeitlich alle Bewertungen vorgenommen wurden, wird im I. Halbjahr 2016 unter Berücksichtigung der Vorgabe, alle vier Grundschulstandorte im Stadtgebiet zu erhalten, eine flächenmäßige Zuordnung der benötigten Schulklassen und des in allen Grundschulen mit hoher Frequentierung (teilweise über 90 v. H., Landesdurchschnitt um die 50 v. H.) eingerichteten OGS-Betriebs erstellt. Da der OGS-Betrieb in dieser Größenordnung zusätzliche Räume bindet und im Rahmen der Beseitigung der bauordnungsrechtlichen Mängel zum einen Klassen- bzw. Mehrzweckräume nicht mehr in den Schulbetrieb eingebunden werden dürfen und zum anderen zur Erfüllung brandschutztechnischer Auflagen eingezogene Raumteiler entfernt und somit in der Vergangenheit entstandene zusätzliche Räume wieder zu einer Raumeinheit zurückgebaut werden müssen, wird sich der von der Gemeindeprüfungsanstalt beschriebene Flächenüberhang deutlich reduzieren und damit auch das prognostizierte Einsparpotential. In diesem Zusammenhang gilt es herauszustellen, dass nach Beseitigung der bauordnungsrechtlichen Mängel in keiner der vier Schulen Sanierungsbedarf besteht und zumindest in drei Grundschulen noch ausreichend Raumbedarf für die Einrichtung von Sonderklassen (z. B. Beschulung von Flüchtlingskindern) und/oder für eine erhöhte Mehrzügigkeit einzelner Jahrgänge verbleibt.

 

Mit der Erstellung des notwendigen Berichtes an die Gemeindeprüfungsanstalt in 2016 ist dieser Punkt anschließend abgeschlossen.

 

 

Stand: 31.01.2016

Der Bericht an die Gemeindeprüfungsanstalt wird im 2. Halbjahr 2016 gefertigt und über eine der beiden in diesem Zeitraum stattfindenden Rechnungsprüfungsausschusssitzungen dem Stadtrat zur Kenntnis zugeleitet.

 

 

 

9.   Breitbandinitiative der Bundesregierung

 

·      Die SPD fordert zu prüfen, ob die Ankündigung der flächendeckenden Breitbandinitiative der Bundesregierung für die Stadt eine Möglichkeit bietet, dem derzeit stockenden Ausbau in unserer Stadt wieder Schwung zu verleihen .

 

Anmerkung:

Das Konzept der Bundesregierung ist noch nicht verabschiedet, so dass auch derzeit die Kriterien nicht bekannt sind; federführend für diese Aufgabe sollte der Fachbereich 6 sein und über den zuständigen Ausschuss berichten, sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen.

 

Stand: 08.12.2015

Auch wenn die Verteilungskriterien Bund/Land derzeit noch offen sind, wurden bereits Gespräche mit der Telekom geführt (das Prüfergebnis zu der von der Telekom mitgenommenen Aufgabenstellung steht noch aus). Auch mit der Deutschen Glasfaser werden weitere Gespräche zur Realisierung zur Verbesserung der Versorgung im Stadtgebiet geführt.

 

 

Stand: 31.01.2016

Auch zu diesem Punkt hat der Bürgermeister in der Info-Veranstaltung am 14.01.2016 die Stadtverordneten und die sachkundigen Bürger über verschiedene Initiativen und anstehende Gespräche, insbesondere mit dem Geschäftsführer der Deutschen Glasfaser, informiert. Auch wird die Verwaltung bei der Telekom das noch ausstehende Prüfergebnis einfordern. Ein weiteres Gespräch mit der Deutschen Glasfaser fand am 28.01.2016 statt. Im Ergebnis hat die Deutsche Glasfaser einige Prüfaufträge, darunter auch zu den noch fehlenden Bereichen in den Stadtteilen Orsbeck und Birgelen mitgenommen. In diesem Gespräch wurden auch noch einige ergänzende Varianten besprochen und die Deutsche Glasfaser hat Ergebnisse dazu für Ende Februar/Mitte März 2016 zugesagt. 

 

Die Versorgung des Stadtgebietes mit „schnellem Internet“ steht in der Prioritätenliste der von der Verwaltung zu erledigenden Aufgaben oben.

 

 

 

10. Stadtmarketing/Kultur (Übernahme der vorjährigen Ziffer 12)

 

·      Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

-       Kanutourismus von Orsbeck bis Roermond zur Attraktivitätssteigerung ausbauen

 

-       Potential wie beispielsweise Birgeler Urwald-Wanderweg muss deutlich besser vermarktet werden

 

-       Kulturelles Angebot, insbesondere für Jugendliche zu verbessern

 

-       Es gelte weitere und qualitativ ansprechende Kulturangebote zu unterbreiten (Voraussetzung sei eine Bündelung der derzeitigen kulturellen Aktivitäten und eine Zusammenführung der verschiedenen Vereine und Kulturschaffenden, beispielsweise in einem neu zu schaffenden Kulturverein oder in einem vergleichbaren Gremium); als Veranstaltungsorte seien die Begegnungsstätte und der Bergfried für Kleinkunst, Musik und Ausstellungen geeignet.

 

-       Ein Etat für Kunst und Kultur sei einzurichten; dazu gehöre zunächst eine übersichtliche Kostenaufstellung der Ausgaben für kulturelle Zwecke, welche die Stadt in Form von Personal und Zuwendungen an Vereine hat

Dieser Punkt wurde bereits schriftlich erledigt.

 

Anmerkung:

Für die Erledigung der Aufgabenstellung ist in der Verwaltung federführend zuständig der Fachbereich 4. Im Zuge dieser Aufgabenerledigung sind gleichzeitig auch die Aufwendungen aus der Nutzung, Betreuung, Bewirtschaftung und Unterhaltung von bereitgestellten Einrichtungen zu ermitteln.

 

Stand: 08.12.2015

Es gibt keinen neuen Sachstandsbericht.

 

 

Stand: 31.01.2016

Die zu diesem Punkt notwendigen Ausführungen sind bereits Bestandteil der Ausführungen des zuständigen Fachbereichs für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur unter vorstehender Ziffer 7. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird verzichtet, jedoch erfolgt der Hinweis, dass mit den Ausführungen unter Ziffer 7 die Forderungspunkte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Kanu-Tourismus von Orsbeck bis Roermond, Potential Birgeler Urwald-Wanderweg, kulturelles Angebot für Jugendliche u. ä. abschließend beantwortet wurden.

 

 

 

11. Mangel an Sozialwohnungen (Übernahme der vorjährigen Ziffer 18)

 

Die Fraktion „DIE LINKE“ beklagt den Mangel an Sozialwohnungen und bezeichnet die Situation in Wassenberg ebenfalls als ernst. Die Fraktion „DIE LINKE“ möchte dieses Thema nochmals aufgreifen und hinterfragt statistische Angaben für Wassenberg.

 

Die Fraktion „Die Linke“ beantragt in der Sitzung am 10.12.2015, dass die Stadt zum Bau mehrgeschossiger Wohnhäuser mit Sozialwohnungen zu angemessenen Bodenpreisen Bauflächen für zunächst 100 Wohneinheiten bereitstellen soll.

 

 

Anmerkung:

Aus Sicht der Verwaltung in Kenntnis der Bautätigkeit – auch in diesem Bereich – in Wassenberg erscheint zumindest auf den ersten Blick Wassenberg ausreichend versorgt.

Da der Bau von Sozialwohnungen öffentlich gefördert wird, wird zu einer abschließenden Antwort der zuständige Fachbereich 6 entsprechende Informationen über die Zahl geförderter Wohnungen in Wassenberg abfragen und das Ergebnis zu gegebener Zeit mitteilen.

 

Stand: 08.12.2015

In der Stadt Wassenberg wurden im Zeitraum Mitte 2013 – 30.09.2015 ca. 230 öffentlich geförderte Mietwohnungen geschaffen, zu denen die Stadt Bedarfsbestätigungen im Vorfeld erteilt hat. Bei diesen Wohnungen handelt es sich im Regelfall um Mietwohnungen zwischen 44 qm – 68 qm, barrierefrei erreichbar.

Mit dieser Antwort ist der vorstehende Punkt aus der Auflistung abschließend bearbeitet.

 

 


Stand: 31.01.2016

Der Bedarf der ausgegebenen Wohnberechtigungsscheine beim Kreis steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Zahl der in Wassenberg geschaffenen Sozialwohnungen, d. h. die überproportionale Nachfrage nach Wohnberechtigungsscheinen hängt ganz konkret mit der Zahl der im Stadtgebiet geschaffenen Wohnungen zusammen. Zu der Zahl der Wohnungen wurde bereits unter dem Stand 08.12.2015 berichtet; ergänzend kann an dieser Stelle mitgeteilt werden, dass auch bereits für 2016 rd. 30 Bedarfsbestätigungen zum Bau von geförderten Mietwohnungen zwischen 44 qm und 68 qm, barrierefrei erreichbar, durch die Stadt ausgestellt wurden.

 

Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass für derartige Mehrfamilienhäuser regelmäßig Bedarfsbestätigungen ausgestellt werden (private Investoren) und auch in Baugebieten Flächen bereitgestellt werden. Die Bodenpreise sind ohnehin angemessen, da ansonsten eine Förderung nicht erfolgen kann.

 

Mit dieser Ergänzung ist der vorstehende Punkt aus der Auflistung abschließend beantwortet.

 

 

 

12. Antrag der SPD-Fraktion betreffend Aufnahme des Parkplatzes „Am Neumarkt“ in  

       ein Parkleitsystem (Vorlage AN/FB 3/033/2013) (Übernahme der vorjährigen Ziffer   

       Nr. 22)

 

Bei der Erstellung des Parkleitsystems wurde dieser Antrag inhaltlich berücksichtigt. Die Umsetzung des Parkleitsystems erfolgt im Frühjahr 2015.

 

 

Stand: 10.05.2015

Zur Zeit werden noch zwei Ergänzungen eingearbeitet und die Abstimmung mit den Fachbehörden soll Ende 06.2015 abgeschlossen sein.

 

Stand: 31.08.2015

Nach derzeitigem Stand soll die Maßnahme bis Ende 10.2015 umgesetzt werden.

 

Stand: 08.12.2015

Der zuständige Fachbereich 6 teilt mit, dass die Auftragserteilung noch in 12.2015 erfolgt und die Umsetzung je nach Witterung Ende Februar 2016 geplant ist.

 

 

Stand: 31.01.2016

Die Auftragserteilung ist zwischenzeitlich erfolgt und die Umsetzung wird je nach Witterung Ende Februar 2016 erfolgen.

 

 

 

13. Antrag des CDU-Ortsverbandes Wassenberg zur Verkehrssituation an der

       Querungshilfe auf der Erkelenzer Straße (Vorlage AN/FB 3/022/2014)

  (Übernahme der vorjährigen Ziffer 25)

 

 Der Antrag wird vom Fachbereich Ordnung und Soziales bearbeitet und dem   

 Fachausschuss zur Beratung zugeleitet, sobald die notwendigen Abstimmungen mit dem

 Landesbetrieb NRW als überörtlichen Straßenbaulastträger und dem

 Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg erfolgt sind.

 

 


 

Stand: 10.05.2015

Ein erstes Abstimmungsgespräch hat stattgefunden. Die Fortsetzung erfolgt erst auf der Grundlage notwendiger Verkehrszählungen.

 

Stand: 08.12.2015

Die Verkehrszählung ist durch den Straßenbaulastträger Land NRW durchzuführen. Dem Fachbereich Ordnung und Soziales liegt bis heute noch kein Ergebnis vor.

 

 

Stand: 31.01.2016

Es gibt keinen neuen Sachstandsbericht.

 

 

 

14. Finanzierung der Flüchtlingskosten

 

·      Forderung der CDU-Fraktion in der Sitzung am 10.12.2015, dass die Handlungsfähigkeit der Kommune nicht durch eine unzureichende Finanzierung der Flüchtlingskosten eingeschränkt werden darf, AN/FB3/031/2015

 

·      Die SPD-Fraktion fordert in der Sitzung am 10.12.2015, dass das Kostenrisiko zur Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge durch eine zeitnah notwendige auskömmliche finanzielle Ausgestaltung begrenzt werden muss.

 

·      Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündigen in der Sitzung am 10.12.2015 an, dass Wassenberg pro Flüchtling in 2015 7.578,00 Euro zur Verfügung stehen werde und in 2016 sich die Pauschale auf 10.000,00 Euro pro Flüchtling erhöhe; zusätzlich fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – AN/FB3/032/2015 -

 

-               zur Bewältigung dieser Aufgaben mehr Personal einzusetzen,

-               die Gesundheitskarte einzuführen,

-               nennt den angestrebten Ertrag aus der Nassabgrabung

-               eine von der Verwaltung angestrebte Auffrischung des Haushalts mit dem   

             Vorwand eines vermeintlichen Defizits bei den Flüchtlingskosten.

 

·      Die Fraktion „Die Linke“ beantragt

-               einen eigenständigen Fachbereich „Flüchtlingsangelegenheiten“

-               einen Informationsbericht am Ende des I. Quartals zur Flüchtlingssituation in

            Wassenberg,

-               hat Fragen zur Pauschale des Bundes und der Jahrespauschale von 10.000,00  

            Euro durch das Land und stellt die Frage, wie die Arbeitsbeschaffung für                      

            Flüchtlinge im Kreis Heinsberg und Wassenberg organisiert ist und ob es dafür

            z. B. Jobbörsen gebe.

 

 

Zu der Gesamtthematik bedarf es der nachfolgenden Klarstellungen, da es sich bei der derzeitigen Finanzierung der Flüchtlingskosten um eine „Mogelpackung“, insbesondere für kleinere kreisangehörige Kommunen, handelt, die im konkreten Fall die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Wassenberg drastisch einschränken wird, mit daraus entstehenden erheblichen nachteiligen finanziellen Auswirkungen auf die Bürgerschaft und städtische Einrichtungen, sofern nicht umgehend das Land NRW -und hier konkret in Person des zuständigen Innenministers- die Finanzierung auf eine sachgerechte Basis umstellt.

Zum besseren Verständnis der sich besorgniserregend abzeichnenden Entwicklung der Haushaltssituation der Stadt Wassenberg durch die unzureichende und insbesondere ungerechte Finanzierung der Flüchtlingskosten durch das Land NRW werden nachfolgende Passagen aus dem Bericht der Stadt vom 08.01.2016 an den Städte- und Gemeindebund einschl. eingearbeiteter Antworten auf gestellte Fragen wiedergegeben.

 

 

Haushaltsjahr 2015

 

Die Stadt Wassenberg (Verteilerschlüssel 0,10123981) hat im Jahre 2015 Geldleistungen nach dem FlüAG (Bund, Land) von insgesamt rd. 0,823 Mio. Euro erhalten. Die Aufwendungen für die zugewiesenen Asylbewerber in 2015 belaufen sich auf rd. 2,3 Mio. Euro (u. a. für unmittelbare Geldleistungen an die Asylbewerber, Unterbringungskosten, Betreuungsaufwand, Übernahme der Krankheitsleistungen u. ä.). Den ausgewiesenen Fehlbetrag von rd. 1,47 Mio. Euro (darin enthalten sind noch nicht die zusätzlichen Belastungen aus den Mehrbedarfen bei der Allgemeinen Kreisumlage und bei der Jugendamtsumlage) muss die Stadt Wassenberg aus eigenen Mitteln aufbringen. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein Betrag in der Größenordnung von mehr als 50 v. H. des Gesamtaufkommens der Grundsteuer B zusätzlich zum Ausgleich der ungedeckten Asylbewerberkosten des Jahres 2015 benötigt wird. Die Stadt kann diesen Betrag zumindest bis Ende 2016 aus Steuermehreinnahmen des Jahres 2015 finanzieren, danach muss wegen der Anrechnung der Steuermehreinnahmen im Finanzausgleich 2017 (mit der Anrechnung reduzieren sich die für 2017 eingeplanten Schlüsselzuweisungen um rd. 1,0 Mio. Euro) der betragliche Ausgleich über zusätzliche Erträge oder notfalls über Kassenkredite erfolgen.

 

Dies ist die rein haushaltswirtschaftliche Darstellung, ganz abgesehen davon, dass unsere Unterbringungskapazitäten, die personellen und sächlichen Möglichkeiten mehr als erschöpft sind und wir pflichtige Aufgaben bereits nicht mehr in dem gebotenen Umfang erfüllen können, denn zum Jahresende 2015 lebten insgesamt 312 Asylbewerber in städtischen Unterkünften, davon verfügten insgesamt 14 Personen über Duldungen. Die Stadt Wassenberg erhält seit mehr als 12 Monaten als kleine kreisangehörige Kommune nur Asylbewerberzugänge; in diesem Zeitraum wurden weder Verfahren abgeschlossen noch Asylbewerber abgeschoben (erst mit Jahresbeginn 2016 lagen Anerkennungen für insgesamt 12 Personen vor).

 

Der Versuch, Asylbewerberzuweisungen an die Kommune zu stoppen, wurde stets mit dem Hinweis begegnet, wonach die Zuweisung von Flüchtlingen auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erfolge. Danach sind die Gemeinden verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Bezirksregierung Arnsberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zuteilung aufgrund eines allgemeinen Verteilungsschlüssels erfolge, welcher alle Kommunen bemessen nach ihrer Leistungsfähigkeit gleichsam berücksichtigen würde.

 

Tatsache ist jedoch, dass gerade die für die Verteilung zuständige Bezirksregierung Arnsberg, die diese Formulierung uns mitteilt, war es, die in 2015 die ländlichen Kommunen, zuletzt mit Zuweisungen an drei Tagen in der Woche, ständig überforderte und im Gegenzug die großen Städte in NRW mit Quoten teilweise unter 60 % begünstigte und damit die Situation noch unerträglicher machte; jedes Vertrauen in eine sachgerechte Zuweisung durch die zuständige Bezirksregierung geht dabei verständlicherweise verloren. Der Innenminister hat diese Vorgehensweise der Bezirksregierung Arnsberg ausdrücklich geduldet; entsprechend gebotene Anordnungen zu einer Gleichbehandlung der Kommunen entsprechend Quote und Zuweisungsbetrag hat der Innenminister gegenüber der Bezirksregierung nicht erteilt.

 

Und in dieser bereits für uns unhaltbaren Situation, bei der das Land voraussetzt, dass die Kommunen ausreichenden Wohnraum vorhalten oder jederzeit neuen Wohnraum schaffen bzw. generieren zu können, erfahren wir dann von den betraglichen Verwerfungen in den großen Städten, die die Zuweisungsquoten in 2015 weit unterschritten haben. Dabei handelt es sich um die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Wuppertal, Köln u. a. Hierbei ist insbesondere die Stadt Duisburg mit einer erfüllten Zuweisungsquote von 59,09 %, die Stadt Köln mit einer Zuweisungsquote von 60,97 % oder die Stadt Düsseldorf mit einer Zuweisungsquote von 67,62 % als Negativbeispiel zu nennen. Es kann nicht sein, dass die restlichen Städte und Gemeinden, insbesondere die kleinen Kommunen bereits über 100 % erfüllen und die niedrigen Zuweisungsquoten in den großen Städten akzeptiert werden sollen. Diese ungleiche Lastenverteilung innerhalb des Landes NRW scheint augenscheinlich politisch gewollt und kann auch unter Berücksichtigung der aktuellen Berichte in den Medien als zusätzliche Haushaltskonsolidierung bezeichnet werden, denn im Ergebnis verzeichnen die großen Städte wegen der geringen Zuweisungsquote (bei einer gleichzeitig erhaltenen vollen Geldleistung nach dem FlüAG) Ertragsüberschüsse in 2015, teilweise im mittleren zweistelligen Millionenbereich, und parallel müssen die kleinen kreisangehörigen Kommunen mit voller Sollerfüllung bei gleichzeitig unzureichenden Finanzierungsmitteln freiwillige Leistungen kürzen und Steuern anheben, wenn sie keine anderen Deckungsmöglichkeiten haben.

 

Nachdem die Landesregierung bereits sehenden Auges jährlich den großen Städten im Finanzausgleich rd. 500 Mio. Euro ohne gebotene Anrechnung (wegen der fehlenden Bereitschaft die fiktiven Hebesätze weiter zu spreizen) belässt, erfolgt nunmehr bei den Geldleistungen nach dem FlüAG eine erneut sachfremde Umverteilung von Finanzmitteln zu Lasten des ländlichen Raumes.

 

Unabhängig von der Tatsache, dass eine zu niedrige Asylbewerberzahl den Berechnungen zugrunde gelegt wird – darauf wird unter 2016 noch gesondert eingegangen – ist entscheidend für die finanzielle Benachteiligung der kreisangehörigen Kommunen die Tatsache, dass das Land NRW die Finanzzuweisung mit den darin auch enthaltenen Bundesmitteln den Kommunen völlig losgelöst von der tatsächlich einer Kommune zugewiesenen Asylbewerberzahl gewährt, und zwar betraglich ermittelt aus der Formel, 90 % Einwohner und 10 % Fläche. Nur diese unhaltbare Vorgehensweise ermöglichte zum einen die vorstehend beschriebenen Verwerfungen und bringt die kleinen Kommunen in haushaltswirtschaftliche Notsituationen mit zusätzlich auszugleichenden siebenstelligen Defiziten allein in 2015. Der nicht nachvollziehbare Verzicht auf die einzig richtig gebotene Gewährung einer Kopfpauschale je zugewiesenem Asylbewerber führt noch zu einem weiteren inakzeptablen Negativbeispiel, nämlich auch Kommunen, in denen sich eine Landeseinrichtung befindet (derartige Landeseinrichtungen werden in voller Höhe vom Land finanziert, den Kommunen entstehen keine Aufwendungen) und denen die Asylbewerberzahl der Landeseinrichtung auf die rechnerisch ermittelte eigene Quote angerechnet werden, erhalten ebenfalls die vollen Finanzierungszuweisungen (wegen der fehlenden Abhängigkeit von der konkret zugewiesenen Asylbewerberzahl) mit der Folge, dass es Kommunen gibt, denen aufgrund der großen Landeseinrichtung keine Asylbewerber zugewiesen werden und die deshalb auch keine eigenen Aufwendungen haben und dennoch eine Zuweisung in Millionenhöhe beziehen; von diesen inakzeptablen Verwerfungen profitieren auch einige kleinere Kommunen mit Landeseinrichtungen.  

 

Nach Bekanntwerden dieser Verwerfungen, es ist die Rede von rd. 167 Mio. Euro Überschüssen bei den großen kreisfreien Städten und rd. 99 Mio. Euro Unterdeckungen in den kleineren kreisangehörigen Kommunen, beeilte sich der Innenminister unverzüglich über die Medien klarzustellen, dass es unter den Kommunen keinen Ausgleich geben werde, z. B. durch Rückforderungen bei den „verdienenden“ großen Städten und Nachzahlungen an die kleineren Kommunen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Gleichzeitig stellte der Innenminister darüber hinaus klar, dass diese Art der Finanzierung der Flüchtlingskosten der Kommunen auch in 2016 in der beschriebenen unhaltbaren Form und damit weiterhin losgelöst von der tatsächlich je Kommune zugewiesenen Asylbewerberzahl erfolgen werde. Zur Begründung für die Beibehaltung des bisherigen und nachvollziehbar ungeeigneten Finanzierungssystems auch in 2016 (fehlende IT-Voraussetzungen) müssen als von der Landesregierung ausdrücklich vorgeschoben eingestuft werden, denn es ließen sich nahezu personenscharf und problemlos auf der Grundlage der Verteilerstatistik der Bezirksregierung Arnsberg kopfbezogen und nicht nach einem Schlüssel Einwohner/Fläche sachgerecht die betraglichen  Zuweisungen festsetzen.

 

Aus diesem Grund und gerade in Kenntnis der Verwerfungen aus 2015, die sich nun in 2016 fortsetzen werden, muss sich der Innenminister des Landes NRW durch sein tatsächliches Handeln (darunter fallen auch fehlende Anordnungen an die Bezirksregierung Arnsberg) den Vorwurf gefallen lassen, dass er ganz bewusst durch die fehlende gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge im Lande und den damit einhergehenden betraglichen Verwerfungen eine Ungleichbehandlung der Kommunen billigend in Kauf nimmt. Selbst wenn die fehlenden IT-Voraussetzungen ein Hemmnis sein sollten, hätte der Innenminister in Kenntnis der Verwerfungen aus 2015 die Zahlungen in 2016 als Abschlagszahlungen deklarieren und auf der Grundlage der dann in 2016 geschaffenen IT-Voraussetzungen in 2017 die Spitzabrechnung des Jahres 2016 vornehmen können. Der durch den Innenminister erfolgte Hinweis auf zwei mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Revisionsklauseln sollen vermutlich zunächst beruhigen. Da diese allerdings keine Auswirkungen auf die Zahlung in 2015 mehr haben werden, ist eine Kulanzregelung für die von Mehrbelastungen betroffenen kleineren Kommunen dem Grunde nach nur über eine politische Entscheidung herbeizuführen; allerdings aufgrund der Finanzen des Landes NRW faktisch ausgeschlossen.

 

 

 

Haushaltsjahr 2016

 

Die Stadt Wassenberg muss für 2016, da der Innenminister die Berechnung und Verteilung der FlüAG-Mittel auf der Grundlage des bisherigen unhaltbaren und mit den beschriebenen Verwerfungen behafteten FlüAG-Systems belässt, mit zusätzlichen gravierenden nachteiligen Haushaltsbelastungen rechnen.  Beim FlüAG wird als Prognose zum Stichtag 01.01.2016 als Grundlage die Zahl von 181.134 Flüchtlingen in NRW zugrunde gelegt (bereits zum damaligen Zeitpunkt waren den Kommunen in NRW – und zwar ohne Berücksichtigung der Plätze in Landeseinrichtungen – rd. 236.000 Flüchtlinge zum Jahresende prognostizierte Personen zugewiesen). Die Antwort auf die sich zwangsläufig ergebende Frage, warum wurde diese Zahl wissentlich so niedrig angesetzt, hat seine Ausgangslage beim Bund und wurde vom Land vermutlich zur Schonung des Landeshaushalts dankenswerter Weise übernommen.

Ausgangslage ist zunächst der Bund, der in den Verhandlungen mit den Ländern als Geschäftsgrundlage darauf bestanden hat, dass die Prognose für die Asylbewerberzahl sowohl für 2015 als auch 2016 auf für beide Jahre insgesamt konstant nur 800.000 Flüchtlinge festgesetzt wird. Hintergrund dieser Festlegung war ausschließlich die Tatsache, dass der Bund nicht mehr Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt 2015 bereitstellen wollte. Das bedeutet, der Bund hat bereits zu einem Zeitpunkt als in 2015 die Zahl von mind. 1,0 Mio. Flüchtlinge bekannt war, die Zahl bundesweit dennoch auf 800.000 Flüchtlinge begrenzt und zwar nicht nur für 2015, sondern diese Zahl beinhaltete auch bereits die Flüchtlingszahl 2016. Eine völlig illusorische Festlegung, da zum einen der weitere Flüchtlingszustrom absehbar war und zum anderen zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 400.000 Anträge sich unbearbeitet stapelten und weitere einige 100.000 Flüchtlinge den Antrag noch nicht einmal stellen konnten (aktuell geht selbst das zuständige Bundesamt von über 700.000 unbearbeiteten Anträgen aus). Gleichzeitig ging der Bund hin und beschränkte die Bereitschaft zur Gewährung einer Flüchtlingspauschale von in den Medien immer wieder herausgestellten mtl. 670,00 Euro/Flüchtling allerdings nur auf einen Zeitraum von fünf Monaten und nur ausgehend von 800.000 Flüchtlingen (diese völlig realitätsfernen Annahmen sind dem Grunde nach der Bevölkerung nicht bekannt, da diese wichtigen Details – haushaltsschonend für den Bund – über die Medien nicht publiziert wurden).

 

Diese Bund-/Länderfestlegungen nahm das Land NRW dankend an und machte die vom Bund als Geschäftsgrundlage festgeschriebene Zahl von 800.000 Flüchtlingen (insgesamt für die Jahre 2015 und 2016) als Grundlage der NRW-Flüchtlingzahl von 181.134 Personen (exakt der rechnerische Anteil des Landes NRW am Bundesanteil von 800.000 Personen). Dann ging das Land NRW hin und verkündete medienwirksam, man werde den Kommunen 10.000,00 Euro je Flüchtling in 2016 zur Verfügung stellen (nirgendwo in der politischen Berichterstattung wurde darauf hingewiesen, dass es sich dabei nur einen Multiplikator zur Ermittlung eines Haushaltsansatzes handelte). Die Zahl von 181.134 Flüchtlinge wurde unter Hinzuziehung einer Zahl geduldeter Asylbewerber von insgesamt 13.200 Personen aufgestockt und die neue Ausgangszahl von 194.754 Personen ergab dann unter Anwendung des rechnerischen Einheitssatzes von 10.000,00 Euro den Haushaltsansatz von rd. 1,948 Mrd. Euro für das Jahr 2016. Aus diesem Haushaltsansatz erhalten dann die Kommunen in 2016 eine Pauschale nach dem FlüAG, und zwar erneut -völlig unabhängig von der tatsächlichen Zuweisungszahl  an Asylbewerber- nach der bereits vorstehend beschriebenen völlig ungeeigneten Verteilungsformel (90 % nach Einwohner und 10 % nach Fläche); in diesem Zusammenhang bleibt lediglich der kleine Hoffnungsschimmer zu der vom Städte- und Gemeindebund mit der Landesregierung vereinbarten Revisionsklausel, denn auch für den Städte- und Gemeindebund ist unstrittig, dass sich die NRW-Zahl bereits zwischen 220.000 und 235.000 Flüchtlinge zum Stichtag 01.01.2016 bewegen wird.

 

Was die aktuelle Rechtslage für die Stadt Wassenberg in 2016 bedeutet, belegen die nachstehenden Ausführungen.

 

Da die Stadt Wassenberg mit einem Verteilerschlüssel von 0,10123981 geführt wird, bedeutet dies, dass der Stadt dem Grunde nach zum Stichtag 01.01.2016 rein rechnerisch nur aufgerundet 198 Personen hätten zugewiesen werden dürfen (ausgehend von der vom Land unterstellten Zahl von 181.134 Flüchtlingen). Tatsächlich sind aber zum Stichtag 01.01.2016 (bzw. am Ende der ersten Januarwoche) bereits rd. 330 Personen zugewiesen, ganz abgesehen von weiteren Zugängen (bei gleichzeitig fehlenden Abgängen) wie beispielsweise bereits vorliegende Folgeankündigungen belegen.

 

Weiterhin bedeutet dies, dass die Stadt Wassenberg in 2016 bei Anwendung des vorgenannten Verteilerschlüssels (Formel 90 % Einwohner und 10 % Fläche), also weiterhin und damit absolut unhaltbar unabhängig von der tatsächlichen Zahl zugewiesener Asylbewerber – nur dies wäre der einzig richtige Verteilungsmaßstab – aus der Haushaltsposition des Landes von 1,948 Mrd. Euro eine Zuweisung in Höhe von insgesamt rd. 1,972 Mio. Euro erhalten wird.

Unterstellt, die Stadt Wassenberg würde alle weiteren Zuweisungen durch gleichzeitige Abgänge kompensieren können (ist natürlich völlig illusorisch wie die aktuelle Praxis bereits in den ersten Januarwochen zeigt), dann würde selbst bei dieser günstigsten Prognose der Stadt je Asylbewerber nur eine Jahrespauschale von 5.976,00 Euro verbleiben. Unterstellt, die Zahl der zugewiesenen Asylbewerber würde sich tatsächlich nicht erhöhen und auf durchgängig 330 Personen stagnieren, dann entstehen der Stadt Aufwendungen von rd. 3,1 Mio. Euro (zzgl. der noch anfallenden mittelbaren Belastungen aus dem Mehrbedarfen bei der Allgemeinen Kreisumlage und der Jugendamtsumlage); mithin ein Defizit von rd. 1,15 Mio. Euro. Würde der Stadt die von der Landesregierung medienwirksam angekündigte Kopfpauschale von 10.000,00 Euro pro Asylbewerber auch tatsächlich gewährt, also im vorliegenden Fall rd. 3,0 Mio. Euro würde das Defizit (auch unter Einrechnung des Umlagenmehrbedarfs des Kreises) als zumindest haushaltsverträglich eingestuft. Verhindert wird dies jedoch durch den sachwidrigen Verteilungsmaßstab des Landes NRW mit einer Begünstigung der großen kreisfreien Städte (angesichts der bekannten Verwerfungen aus 2015 kann das Festhalten an diesem Verteilungsmaßstab nur als vermutlich politisch gewollt bezeichnet werden); es ist inakzeptabel, dass zur Bewältigung der gleichen Aufgabe die eine Kommune lediglich über 5.000,00 Euro/Asylbewerber und Jahr verfügt und Defizite über beispielsweise Steuererhöhungen und drastische Kürzungen freiwilliger Leistungen bzw. Aufnahme zusätzlicher Kassenkredite ausgleichen muss, während andere Kommunen aufgrund des ministeriellen Verteilungsmaßstabes und gleichzeitiger Zulassung unerfüllter Quoten, beispielsweise über 9.000,00 Euro oder 15.000,00 Euro/Asylbewerber und Jahr verfügen können.

 

 

Beteiligung des Städte- und Gemeindebundes

Nach Bekanntwerden der Verwerfungen und des Festhaltens des Innenministers an dem sachwidrigen Verteilungsmaßstab auch in 2016 haben die Beschwerden kleinerer Kommunen, darunter auch die Stadt Wassenberg mit Schriftsatz vom 08.01.2016, dazu geführt, dass der Städte- und Gemeindebund den Innenminister mit Schreiben vom 12.01.2016 aufgefordert hat, die tatsächliche Zuweisungspraxis durch die Bezirksregierung Arnsberg umgehend zu ändern, da eine solche unterschiedliche Zuweisungspraxis nicht haltbar sei, zumal durch die fehlende gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge im Lande gleichzeitig die Verteilung der Finanzmittel die bekanntgewordenen Verwerfungen verursache. Der Städte- und Gemeindebund hat in diesem Schreiben klargestellt, dass sich der Verband für den Fall, dass die Zuweisungsquote nicht kurzfristig bis Ende Januar 2016 angeglichen wird, gezwungen sehe, wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage die Vereinbarung vom 16.12.2015 aufzukündigen.

Mit Schreiben vom 22.01.2016 hat der Städte- und Gemeindebund berichtet, dass die unterschiedliche Zuweisungsquoten-Erfüllung im Lande nochmals Gegenstand eines Gesprächs der kommunalen Spitzenverbände mit Staatssekretär Nebe im MIK am 21.01.2016 gewesen sei. Staatssekretär Nebe habe daraufhin zugesagt, die Zuweisungspraxis so zu verändern, dass beginnend ab letzter Januarwoche bis auf Weiteres Zuweisungen nur in neun kreisfreie Städte erfolgen werden, die ihre Zuweisungsquoten mit großem Abstand nicht erfüllt haben. Dies bedeute im Ergebnis, dass im Februar die kreisangehörigen Städte und Gemeinde von Zuweisungen entlastet werden.

 

Über die weitere Entwicklung wird im Rahmen der Fortschreibung dieses Berichtes informiert.

 

 

Handlungsbedarf

 

1.        Zur Finanzierung des Defizits des abgelaufenen Rechnungsjahres 2015 von rd. 1,5 Mio. Euro muss die Stadt bis Ende 2016 einen betraglichen Ausgleich zumindest in einer Größenordnung von rd. 1,0 Mio. Euro erzielen (ausreichend wäre hierzu auch die Einbuchung einer zeitnah fälligen Forderung, wie beispielsweise der angestrebte Erlös aus der Nassabgrabung). Lässt sich ein betraglicher Ausgleich in dieser Höhe nicht rechtzeitig realisieren, ist das Defizit über drastische Kürzungen freiwilliger Leistungen und/oder Steuererhöhungen über einen mehrjährigen Zeitraum auszugleichen (in diesem Zusammenhang gilt es dann allerdings auch die Ursachen dafür offenzulegen). Bis Ende 2016 kann die Stadt das Defizit aus 2015 aus erzielten Steuermehreinnahmen finanzieren. Diese Steuermehreinnahmen werden allerdings im Finanzausgleich 2017 bei der Steuerkraft der Stadt berücksichtigt mit der Folge, dass sich die Schlüsselzuweisungen in 2017 entgegen der derzeitigen Planung um rd. 1,0 Mio. Euro reduzieren werden. Sollte die Gegenfinanzierung zu diesem Zeitpunkt nicht stehen, wird die Stadt zur Vermeidung bzw. zumindest Begrenzung notwendiger Kassenkreditaufnahmen zusätzlich gezwungen sein, restriktiv nicht betriebsnotwendiges Vermögen (dazu zählen ausdrücklich auch Objekte) veräußern müssen.

 

2.        Für 2016 besteht dringlicher Handlungsbedarf durch die politischen Verantwortlichen sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene, konkret

 

·        gilt es realistische Asylbewerberzahlen noch im I. Quartal 2016 festzulegen und die Bundes- und Landesmittel entsprechend aufzustocken (der Bund ist letztlich auch verantwortlich für die unzureichende Bearbeitung der Antragsverfahren).

 

·        Die Landesregierung muss sicherstellen, dass es für die tatsächliche Asylbewerberzahl einer Kommune eine einheitliche Kopfpauschale nach dem FlüAG gibt und die beschriebenen betraglichen Verwerfungen ausgeräumt werden (dieser Forderung würde die Landesregierung entsprechen, wenn sie – wie medienwirksam vermittelt – den Kommunen auch tatsächlich je zugewiesenen Asylbewerber eine Pauschale von 10.000,00 Euro zukommen lässt).

 

·        Die Verfahren beim zuständigen Bundesamt müssen drastisch beschleunigt werden und abgelehnte Asylbewerber zügig zurückgeführt werden (in diesem Punkt sollte es möglichst bundeseinheitliche Regelungen zur Rückführung geben und die Kommunen einen Anspruch auf den Vollzug haben).

 

·        Die Dauer von Asylverfahren anders als vom Bund mit fünf Monaten illusorisch eingeschätzt, deutlich länger dauern (Verfahren für Marokkaner dauern derzeit nach Aussage der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin vom 18.01.2016 rd. 20 Monate), deshalb gilt es auch hier realistische Verfahrensdauern bei der Bemessung der Höhe der Bundesmittel anzusetzen und nicht den Kommunen die finanzielle Last einer völlig unterschätzten Asylpolitik aufzubürden.

 

·        Die seit Wochen stockende Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahmen nach dem Asylpaket II sind kurzfristig über Bundestag und Zustimmung Bundesrat in Kraft zu setzen.

 

·        In NRW ist nach Vorlage des Bundesratsbeschlusses zur Ausdehnung der Liste der sicheren Länder sicherzustellen, dass Asylbewerber aus diesen Ländern beispielsweise Marokkaner und Algerier auch tatsächlich bis zum Abschluss der Verfahren ausnahmslos in Landeseinrichtungen verbleiben.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

1.        Abschließend erfolgt noch der Hinweis, dass für die Frage der Fraktion „DIE LINKE“ nach Arbeitsbeschaffung und Jobbörse ausnahmslos die Bundesagentur für Arbeit, konkret das Jobcenter Hückelhoven, zuständig ist. Die Bundesarbeitsministerin hat dazu entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen, die von den Jobcentern, die auch über die entsprechenden Fachleute verfügen, umgesetzt werden. Allerdings ist der Arbeitsmarkt für einen Asylbewerber erst dann zugänglich, wenn sein Asylantrag abschließend, und zwar positiv, beschieden ist. Die lange Verfahrensdauer ist ein zentraler Mangel im Gesamtsystem und angesichts der bekannten Zahl unbearbeiteter Anträge (rd. 770.000) und des weiteren Zustroms von Flüchtlingen entgegen aller Ankündigungen auch nicht kurzfristig abstellbar.

 

2.        Die Fortschreibung dieses Berichtes und der Controllingbericht zum Ende des jeweiligen Quartals liefern den aktuellen Informationsstand zur Flüchtlingssituation und aus diesem Grund ist ein zusätzlicher Bericht des Fachbereiches Ordnung und Soziales entbehrlich (dieser Fachbereich liefert ohnehin Teilangaben zur Fortschreibung dieser Mitteilungsvorlage bzw. ergänzend zum jeweiligen Controllingbericht).

 

3.        Auch der Antrag zur Einrichtung eines eigenständigen Fachbereichs „Flüchtlingsangelegenheiten“ ist aufgrund der Erörterungen im Personalausschuss und dem ergänzenden Hinweis auf die dem Bürgermeister zustehende alleinige Organisationshoheit bereits erledigt.

 

 

 

15. Bereitstellung von W-LAN

 

·      Die CDU-Fraktion erteilt der Verwaltung am 10.12.2015 den Prüfauftrag zur Einrichtung von sog. Hot-Spots als Open W-LAN an touristischen Schwerpunkten im Stadtgebiet (Machbarkeit und Kosten), AN/FB1/030/2015

 

·      Die SPD-Fraktion regt in der Sitzung am 10.12.2015 die Bereitstellung eines kostenlosen innerstädtischen W-LANs an.

 

 

Anmerkung:

In einem ersten Schritt beabsichtigt die Stadt, den Roßtorplatz mit öffentlichem W-LAN zu versorgen. Der zuständige Fachbereich prüft derzeit die aktuell dafür in Frage kommenden drei verschiedenen Betriebsmöglichkeiten. Über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

 

 

16. Demografischer Wandel

 

·        Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung am 10.12.2015 die Bearbeitung des Antrags zum demografischen Wandel eingefordert (AN/FB4/017/2015).    

 

Anmerkung:

Der Bürgermeister hat entsprechend der Ankündigung in der Sitzung am 10.12.2015 den zu diesem Punkt vom Kreis erstellten Bericht den Fraktionen zukommen lassen.

 

 

 

17. Gewerbeansiedlung JAGO im interkommunalen Gewerbegebiet

       Hückelhoven/Wassenberg

 

·        Anfrage der Fraktion „Die Linke“ in der Sitzung am 10.12.2015, warum der Rat zum Verkauf des Baulands nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen worden sei.

 

Anmerkung:

Bei der Veräußerung des Baulands zu dieser Gewerbeansiedlung handelt es sich zwar um Teilflächen auf Wassenberger Stadtgebiet, die allerdings nicht im Eigentum der Stadt waren und somit ergab sich zwangsläufig keine Beteiligung des Rates. Mit der Antwort ist dieser Punkt erledigt.