Betreff
Wahl des Schiedsmannes/der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg
Vorlage
FB3/080/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, aus den nachfolgend aufgeführten Personen gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes NW – SchAG NW – für die Dauer von 5 Jahren die Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg zu wählen:

 

1.      Judith Killat, Bergstr. 38, 41849 Wassenberg

2.      Magdalene Herwig, Sandstr. 108, 41849 Wassenberg

 


Sachverhalt:

 

Im September 2010 läuft die Amtszeit der Schiedsfrau Frau Judith Killat, Bergstraße 38, 41849 Wassenberg, für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg ab.

Frau Killat erklärte sich mit Schreiben vom 03.05.2010 im Falle einer Wiederwahl bereit, das Amt der 1. Schiedsfrau für weitere 5 Jahre auszuüben.

Mit Schreiben vom 12.05.2010 sowie 11.06.2010 wurden die im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppierungen hierüber informiert und in diesem Zusammenhang um Vorschläge weiterer geeigneter Personen für das Amt des Schiedsmannes/der Schiedsfrau gebeten.

 

Mit Mail vom 13.06.2010 schlug die Partei Bündnis 90/Die Grünen Frau Magdalene Herwig, Sandstraße 108, 41849 Wassenberg als weitere Kandidatin für das Amt der Schiedsfrau vor. Weitere Vorschläge gingen nicht ein.

 

Gem. § 2 Abs. 1SchAG NW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Gem. § 3 Abs. 1 u. 3 SchAG NW wählt der Rat die Schiedsperson für 5 Jahre.

 

Gegen die Kandidatur der beiden vorgenannten Personen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.

 

Gem. § 5 des Schiedsamtsgesetzes NW werden die Schiedspersonen vom Direktor des Amtsgerichtes Heinsberg auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.