Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen
Vorlage
BV/FB5/086/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2016 werden beschlossen (im Ergebnisplan ergibt sich daraus eine Verbesserung von insgesamt 213.400,00 Euro); die Verbesserung im Finanzplan beträgt 53.200,00 Euro. Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.        Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen erfolgte in der Ratssitzung am 05.11.2015. Wie bereits in dieser Sitzung angekündigt, haben sich nach der Modellrechnung von November 2015 zum GFG 2016 Änderungen ergeben, die allerdings ausweislich der nachfolgenden Übersicht im Ergebnisplan zu einer Verbesserung von insgesamt 213.400,00 Euro führen. Die Ergebnisplanung der Jahre 2017 bis einschl. 2019 verbessert sich um 112.300,00 Euro (2017), 113.500,00 Euro (2018) und 114.700,00 Euro (2019)

 

Konkret wurden in der nachfolgenden Übersicht folgende Änderungen vorgenommen:

 

1.        Der Planansatz „Schlüsselzuweisung“ wurde unter Berücksichtigung des Ergebnisses nach der Modellrechnung von November 2015 zum GFG 2016 angepasst und der Planansatz um insgesamt 262.500,00 Euro erhöht.

 

2.        Für die Grundschulen Birgelen, Orsbeck und Myhl wurden Zuweisungen zur energetischen Sanierung der Beleuchtungsanlagen von 22.500,00 Euro (KGS Orsbeck), 36.000,00 Euro (KGS Birgelen) und 22.500,00 Euro (KGS Myhl) veranschlagt. Der Fördersatz beträgt 90 v. H.. Parallel dazu wurde auf der Aufwandsseite für die drei Grundschulen der Aufwand in voller Höhe veranschlagt, mit 25.000,00 Euro (KGS Orsbeck), 40.000,00 Euro (KGS Birgelen) und 25.000,00 Euro (KGS Myhl). Die energetische Sanierung der Grundschule in Wassenberg ist bereits Bestandteil der Entwurfsfassung der Haushaltssatzung.

 

3.        Die vorstehend unter Ziffer 1 bereits beschriebenen positiven Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen haben auf der Aufwandsseite auch rechnerische Auswirkungen bei der allgemeinen Kreisumlage bzw. der Mehrbelastung der Jugendamtsumlage. Deshalb mussten die beiden Aufwandspositionen um 6.900,00 Euro bzw. 5.400,00 Euro erhöht werden.

 

4.        Unter der Kostenstelle 90530300, Konten 501200 ff. wurden die betraglichen Auswirkungen der zwei für das Übergangsheim zusätzlich eingerichteten Stellen veranschlagt. Diese Aufwandspositionen der zusätzlichen Stellen wurden gleichzeitig auf die mittelfristige Ergebnisplanung 2017 bis einschl. 2019 unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten übertragen.

 

5.        Zum Ausgleich der auf der Aufwandsseite beschriebenen Mehrbelastung für die beiden zusätzlichen Stellen im Übergangsheim (vorstehende Ziffer 4) wurde bei der Kostenstelle 90520100, Konto 414100 die erwartete Zuweisung des Landes zu den Asylbewerberleistungen um insgesamt 111.100,00 Euro erhöht und dieser Betrag auch für die Folgejahre der Ergebnisplanung unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten fortgeschrieben.

 

6.        Unter Berücksichtigung der Modellrechnung von November 2015 zum GFG 2016 ergibt sich auch eine Änderung bei der im Finanzplan ausgewiesenen Investitionspauschale. Die Investitionspauschale ist im Haushaltsentwurf auf verschiedene Positionen verteilt. Der Erhöhungsbetrag von insgesamt 53.200,00 Euro wird deshalb im Bereich der Allgemeinen Finanzwirtschaft veranschlagt.

 

7.        Im Ergebnis führen die nachfolgend vorgenommenen Änderungen auf der Ertrags- und der Aufwandsseite zu einer Verbesserung von insgesamt 213.400,00 Euro im Ergebnisplan; die Verbesserung im Finanzplan beträgt 53.200,00 Euro.

 

Sollte der Einkommensteueranteil nach Auswertung der Novembersteuerschätzung der Sachverständigen in der veranschlagten Höhe nicht erzielbar sein, ist die Ergebnisverschlechterung im Laufe des Jahres 2016 durch Mehrerträge bzw. Einsparungen auf der Aufwandsseite auszugleichen.

 

 

 

 

Als Anlage liegt dieser Beschlussvorlage zusätzlich die zwischenzeitlich an die Volumen- und Ergebnisänderung angepasste Textfassung der Haushaltssatzung 2016 bei.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto