Betreff
Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Myhl, Flur 9, Flurstück 251, groß 2.128 qm, wegen Verlust der Verkehrsbedeutung
Vorlage
BV/FB6/083/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der öffentliche Wirtschaftsweg Gemarkung Myhl, Flur 9, Flurstück 251, groß 2.128 qm, hat keine Verkehrsbedeutung mehr und ist daher einzuziehen und das dazu vorgeschriebene Verfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wassenberg beabsichtigt in Abstimmung mit dem Kreis Heinsberg den Wirtschaftsweg Gemarkung Myhl, Flur 9, Flurstück Nr. 251, groß 2.128 qm, der keine Verkehrsbedeutung mehr hat, einzuziehen.

 

Begründung:

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1.        Die Wegeparzelle Flurstück 251, als Grünweg parallel zum Myhler Bach verlaufend (vgl. Anlage 1 zu dieser Vorlage), hat aufgrund der veränderten Eigentumsverhältnisse (der Kreis Heinsberg hat dort nahezu alle Flächen erworben) keine Verkehrsbedeutung mehr und wird als Weg nicht mehr benötigt. Die mit der beabsichtigten Einziehung des Weges frei werdende Fläche lässt dann die dort gebotene Renaturierung des Gewässers zu.

Die Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, die eine Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gewässers zum Ziel haben, wird damit gewährleistet.

 

2.        Eine weitere Vertiefung des Baches wird verhindert, da der zu planende Verlauf länger, flacher und breiter wird und sich damit die Fließgeschwindigkeit reduziert. Damit werden weiter unten weniger Ablagerungen anfallen und die Entwässerungswirkung des Gewässers auf die angrenzenden Feuchtgebiete wird reduziert. Außerdem reduzieren sich die langfristigen Unterhaltungsarbeiten und der Erholungswert des Geländes verbessert sich.

 

3.        Die vom Kreis erworbenen Flächen werden in der Folge ohne Düngemittel und ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bewirtschaftet (Fläche ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen).

 

4.        Die Maßnahme dient gleichzeitig als Ausgleichsmaßnahme für das unmittelbar am Myhler Bach entstehende Regenrückhaltebecken. Darüber hinaus ist der Kreis bereit, die dort noch gelegenen städtischen Wiesen- und Gebüschparzellen am Myhler Bach in dem Abschnitt unterhalb von Myhl zu übernehmen.

 

5.        Der Kreis Heinsberg wird in Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur Sorge dafür tragen, dass die beiden dort zunächst im Eigentum Dritter verbleibenden Parzellen (zumindest bei einer Parzelle sind die Eigentumsverhältnisse derzeit unklar) einen mindestens gleichwertigen Zugang zu ihrem Grundstück bekommen.

 

 

Aus Sicht der Stadt ist die vom Kreis angestrebte Maßnahme schlüssig und nachvollziehbar und zusätzlich erhält die Stadt einen Mehrwert.

 

Das Verfahren zur Einziehung eines öffentlichen Weges regeln die Vorschriften des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Mit einer Einziehung verliert ein Weg die öffentliche Eigenschaft.

 

Die Absicht der Einziehung des Weges ist mindestens drei Monate vorher öffentlich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Über etwaige Einwendungen ist anschließend vom Rat nach Abwägung zu beschließen. Danach ist ggf. die Einziehung ortsüblich öffentlich bekanntzumachen und wird am Tage der Bekanntmachung wirksam.

 

Die Beschlüsse über die dort gelegenen stadteigenen Grundstücke sind nach Inkrafttreten der Satzung Gegenstand einer gesonderten Beratung im zuständigen Grundstücksausschuss.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Anlage