Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses 2014 und Entlastung des Bürgermeisters für den bestätigten Gesamtabschluss 2014
Vorlage
BV/FB5/069/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg

 

a)      den als Anlage beigefügten und vom Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Kfm. Harren örtlich geprüften Gesamtabschluss 2014 gem. § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zu bestätigen und

b)      den lt. Gesamtergebnisrechnung 2014 festgestellten Gesamtjahresüberschuss in Höhe von 535.826,60 € anteilig in Höhe von 278.368,13 € mit der Ausgleichsrücklage und in Höhe von 257.458,47 € mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen, sowie

c)      dem Bürgermeister gem. § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für den bestätigten Gesamtabschluss 2014 zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 116 Abs. 6 Satz 1 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt erwecken.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen Prüfungsbericht zu erstellen.

 

Zur Durchführung dieser Arbeiten hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Wirtschaftsprüfers Herrn Dipl.-Kfm. Harren bedient.

 

Die nach § 116 GO NRW vorgeschriebene Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 ist somit erfolgt.

Zur Erläuterung des Gesamtergebnisses wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beiliegenden Prüfbericht (Anlage 1) verwiesen. Der Wirtschaftsprüfer Herr Dipl.-Kfm. Harren steht in der Sitzung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

Gem. § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW bestätigt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss, der sich hierzu des Wirtschaftsprüfers Herrn Dipl.-Kfm. Harren bedient hat, geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss.

 

Der Rat der Stadt soll im Rahmen seiner Bestätigung des Gesamtabschlusses beschließen, wie der in der Gesamtergebnisrechnung enthaltene und in der Gesamtbilanz ausgewiesene Gesamtüberschuss verwendet oder der Gesamtfehlbetrag gedeckt werden soll.

Die Gesamtergebnisrechnung 2014 schließt mit einem Gesamtjahresüberschuss in Höhe von 535.826,60 € ab.

Um die Ausgleichsrücklage im Gesamtabschluss deckungsgleich mit dem Einzeljahresabschluss der Stadt fortschreiben zu können, wird der Gesamtjahresüberschuss anteilig in Höhe von 278.368,13 € mit der Ausgleichsrücklage und in Höhe von 257.458,47 € mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

Im Zusammenhang mit der Bestätigung des Gesamtabschlusses durch den Rat der Stadt entscheiden die Stadtverordneten auch über die Entlastung des Bürgermeisters. Diese Entlastung ist eine Festlegung der Stadtverordneten dahingehend, dass auf Grund des vorgelegten Gesamtabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die im Haushaltsjahr 2014 ausgeübte Geschäftstätigkeit des Bürgermeisters, bezogen auf die gemeindliche Verwaltung und die Betriebe  der Stadt, erhoben werden.

Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Vorbehalten aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.

 

 

Auf Grund des vorliegenden Prüfberichtes ergeben sich keine Anhaltspunkte, die einer Entlastung des Bürgermeisters für den Gesamtabschluss 2014 entgegenstehen würden.

 

Abschließend erfolgt der formale Hinweis, dass in der Ratssitzung am 10.12.2015 der Bürgermeister bei der Beschlussfassung zu Ziffer c) des Beschlussvorschlags nicht mitwirkt und auch den Vorsitz abgibt.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Prüfbericht 2014