Sachverhalt:
TOP 4.1: Die aktuell zugewiesenen Asylbewerber sind als Anlage beigefügt. Für den 31.08.2015 sind der Stadt Wassenberg weitere fünf Asylbewerber zugewiesen, die in der Anlage noch nicht vermerkt wurden.
TOP 4.2: Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) erstellt regelmäßige Prognosen zu den Asylzahlen, die den
Bundesländern als Grundlage für die Planung ihrer Unterbringungskapazitäten
dienen. Die Prognose basiert insbesondere auf den Entwicklungen in den
Hauptherkunftsländern, Informationen über die Migrationsbewegungen,
Antragszahlen in den EU-Mitgliedstaaten und die bisherige Zahlenentwicklung.
Aufgrund der
andauernden Syrienkrise, der Verschlechterung der Situation im Irak sowie
weiterer Konflikte prognostizierte das BAMF im Februar 2015 eine weitere Zunahme
des
Flüchtlingsstroms. Das BAMF hat daher für 2015 seine Prognose auf 250.000 Erst-
und 50.000 Folgeantragsteller erhöht. Diese Prognose wurde am 07.05.2015
aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst. Bis Ende des Jahres werden demnach
voraussichtlich 400.000 Erstanträge und 50.000 Folgeanträge in Deutschland
gestellt werden.
Es sind vor
allem drei Entwicklungen, die das Bundesamt dazu veranlasst haben, die Prognose
anzupassen:
1. Der Zuzug
aus den sicheren Herkunftsländern Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina
ist zwar zurückgegangen, gleichzeitig hat die Zahl der Asylsuchenden aus
Albanien jedoch zugenommen.
2. Es gibt eine
stärkere Migration über das Mittelmeer.
3. Deutschlands
starke Wirtschaft ist ein Anreiz für Migration.
Der Zuzug von
Asylbewerbern aus dem Westbalkan wurde Anfang des Jahres aus dem Kosovo und nun
aus Albanien dominiert. Das Bundesamt hat – gemeinsam mit einigen Bundesländern
- zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Verfahren aus dem Westbalkan zügig
abzuschließen – denn die Anträge haben praktisch keine Chance auf Erfolg. Die
Antragszahlen für den Kosovo und die sicheren Herkunftsstaaten gehen zurück,
die Anträge von Menschen aus Albanien steigen hingegen. Man muss davon
ausgehen, dass das Migrationspotenzial aus dem Westbalkan hoch bleiben wird.
Auch der Zuzug
über Nordafrika wird anhalten. Bis einschließlich 20. April 2015 kamen nahezu
23.000 Migranten in Booten aus Libyen nach Italien. Das sind 11 Prozent mehr
als im Vergleichszeitraum 2014. Zudem wird die Route von der Türkei und
Griechenland aus nach Italien immer stärker genutzt. Hier gab es im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum eine Verdreifachung der Seeanlandungen.
Am 19.08-2015 hat
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière die Öffentlichkeit im Rahmen einer
Pressekonferenz über die aktualisierte Prognose zu der für das Jahr 2015 zu
erwartenden Zahl von Asylanträgen informiert.
Das Bundesministerium des Innern
rechnet damit, dass in Jahr 2015 nunmehr bis zu 800.000 Asylbewerber bzw.
Flüchtlinge nach Deutschland kommen werden. Das wären etwa viermal so viele
Menschen wie im Vorjahr.
Dass die erwartete Zahl an
Menschen, die in Deutschland um Asyl ersuchen, im Vergleich zur
Frühjahrsprognose rund doppelt so hoch ausfällt, ist zunächst vor allem auf den
nicht vorhersehbaren dramatischen Anstieg der Einreisezahlen seit Juni und Juli
2015 zurückzuführen. So sind allein im Juli fast 83.000 Personen nach
Deutschland eingereist, während für den noch laufenden Monat August gar eine
noch höhere Zahl erwartet wird.
Anders als vorherige Prognosen
stellt die aktuelle Datenbasis nicht mehr nur auf die Zahl der gestellten
Asylanträge, sondern auf die deutlich darüber liegenden tatsächlichen Zugänge
ab. Die Differenz kommt dabei vor allem dadurch zustande, dass viele
Asylsuchende bereits vor der Asylbeantragung beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet werden,
sodass eine Asylantragstellung teilweise erst mit einer erheblichen
Zeitverzögerung möglich ist. Nach Berechnungen des BAMF ist derzeit von rund
100.000 Personen auszugehen, die sich bereits in Deutschland befinden und
(erst) beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen.
Eine Abschwächung dieser
Entwicklung ist derzeit nicht zu erwarten. Die Gründe hierfür sind
vielschichtig: Zum einen hat etwa u.a. die Migration über die Ägäis und den
Balkan erheblich zugenommen - mit der Folge einer drastischen Verschärfung der
Situation in Griechenland. Außerdem gibt es derzeit keine Anzeichen für eine
positive Entwicklung in den migrationsrelevanten Konfliktregionen des Nahen
Ostens, am Horn von Afrika und in Nordafrika. Schließlich brauchen auch
notwendige EU-Ansätze zur Steuerung der Migrationsströme (u.a. Hotspots in
Griechenland und Italien, Unterstützung der Transitstaaten in Afrika und auf
dem Balkan) Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten.
Nach der
Ankunft des Asylsuchenden findet die "Verteilung" statt, das Zuordnen
zur zuständigen Erstaufnahme-Einrichtung. Diese wird mit Hilfe des Systems
"EASY" ermittelt, das die Verteilung bundesweit verwaltet. Sofern
sich der Asylsuchende nicht bereits in der zuständigen Einrichtung befindet,
muss er sich zu derjenigen begeben, die ihm zugeteilt wird. In der Außenstelle
des Bundesamtes, die dieser Erstaufnahme-Einrichtung zugeordnet ist, stellt er
dann seinen Asylantrag.
Die Zuteilung
zu einer Erstaufnahme-Einrichtungen hängt zum einen ab von deren aktuellen
Kapazitäten. Daneben spielt auch eine Rolle, in welcher Außenstelle des
Bundesamtes das Heimatland des Asylsuchenden bearbeitet wird, denn nicht jede
Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland. Zudem bestehen Aufnahmequoten für
die einzelnen Bundesländer. Diese legen fest, welchen Anteil der Asylbewerber
jedes Bundesland aufnehmen muss und werden nach dem sogenannten
"Königsteiner Schlüssel" festgesetzt. Er wird für jedes Jahr
entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet.
Die
Verteilungsquoten fallen für 2015 wie folgt aus:
Bundesland |
Quote |
Baden-Württemberg |
12,97496% |
Bayern |
15,33048% |
Berlin |
5,04557% |
Brandenburg |
3,08092% |
Bremen |
0,94097% |
Hamburg |
2,52738% |
Hessen |
7,31557% |
Mecklenburg-Vorpommern |
2,04165% |
Niedersachsen |
9,35696% |
Nordrhein-Westfalen |
21,24052% |
Rheinland-Pfalz |
4,83472% |
Saarland |
1,21566% |
Sachsen |
5,10067% |
Sachsen-Anhalt |
2,85771% |
Schleswig-Holstein |
3,38791% |
Thüringen |
2,74835% |
Die Bezirksregierung Arnsberg ist im Asylbereich NRW-weit zuständig. Sie organisiert die Unterbringung der Flüchtlinge in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes, z. B. in Hemer oder Schöppingen. Zudem ist die Bezirksregierung für die anschließende Verteilung und Zuweisung der Asylbewerber auf die 396 nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden verantwortlich – nach einem festgelegten Verteilerschlüssel, der sich insbesondere an der Bevölkerungsstärke einer Kommune orientiert.
Ausgehend von den derzeitigen Prognosen des Bundes werden
von den 800.000 Asylsuchenden ca. 170.000 Asylbewerber Nordrhein-Westfalen
zugewiesen und von den ZUE des Landes auf die Städte und Gemeinden verteilt.
Auf Grund der sich täglich verändernden Zahlen der Asylsuchenden ist eine
Prognose in Bezug auf die zu erwartenden Asylbewerber für die Stadt Wassenberg
nicht möglich. Zur Zeit werden der Stadt Wassenberg im Durchschnitt vier bis
fünf Asylbewerber wöchentlich zugewiesen. Tendenziell ist jedoch damit zu
rechnen, dass sich die Zuweisungszahlen weiter erhöhen werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass weitere Notunterkünfte in den Städten Nordrhein-Westfalen eingerichtet wurden oder noch eingerichtet werden müssen, die nach der Inbetriebnahme keine weiteren Asylbewerber zugewiesen bekommen, so dass die gleiche Anzahl von Asylbewerber nicht mehr auf 396 Städte verteilt werden können.
Zu TOP 4.3 Auf die Sitzungsniederschrift der Interfraktionellen Sitzung vom 27.08.2015 wird verwiesen.
Zu TOP 4.4 Die Aufgaben des Sozialdienstes im Übergangsheim belaufen sich derzeit auf die folgenden Tätigkeiten:
- Ausstellung von Krankenscheinen und Terminabsprachen mit den Ärzten
- Betreuung und Beratung bei vorgetragenen Problemen in allen Lebenslagen
- Hilfe und Beratung bei der Wohnungssuche insbesondere bei anerkannten Flüchtlingen
- Teilnahme an der Auszahlung der Leistungen nach dem AsylbLG
- Ausfüllen und weiterleiten von Anträgen für Leistungen nach BuT oder für VHS
Deutschkurse
- Teilweises übersetzen der Bescheide für Verständlichkeit
- ständiger Austausch mit Hausmeistern und Verwaltung
- Betreuung von Obdachlosen
- Hilfe bei der Arbeitsvermittlung (Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge, Obdachlose)
- Zusammenarbeit und Austausch mit anderen Behörden (Ausländeramt, Gesundheitsamt,
Jobcenter, Staatsanwaltschaft, Kindergärten, Schulen etc.)
- Beratung und Hilfe bei der Anerkennung von ausländischen Berufen in Deutschland
Zu TOP 4.5 Schulpflichtige Kinder
Die aktuell zugewiesenen schulpflichtigen Asylbewerber sind als Anlage beigefügt.
Über die Verteilung der Schulkinder entscheidet das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Heinsberg in Zusammenarbeit mit dem Schulamt des Kreises Heinsberg. Grundschulkinder werden bei entsprechenden Voraussetzungen möglichst auf die städtischen Grundschulen verteilt. Hierbei kommt es inzwischen zu einer Verteilung auf die Grundschulen im gesamten Stadtgebiet. Kinder die die Grundschule Birgelen und Wassenberg besuchen werden mit dem Schulbus abgeholt (Schülerspezialverkehr). Alle anderen Kinder die z.B. die Grundschule Orsbeck und Myhl oder die Internationale Schule in Wildenrath besuchen werden mit dem Sozialbus der Stadt Wassenberg gefahren. Schüler die die weiterführenden Schulen besuchen können den Linienbus nutzen, der inzwischen auch die Haltestelle am Übergangsheim anfährt.
Schulpflichtige Kinder die auf eine weiterführende Schule gehen, werden in der Regel in eine sogenannte „Internationale Förderklasse“ eingeteilt.
Zu TOP 4.6 Betreuung von Ü3/U3 Kindern
Die Verteilung von Ü3 und U3 Kindern, die im Übergangsheim untergebracht sind, erfolgt direkt nach Rücksprache mit den Kindergärten im Stadtgebiet. Solange Plätze vorhanden sind, können die Leiterinnen und Leiter des Kindergartens selbst über eine Aufnahme eines Kindes entscheiden. Zurzeit sind noch entsprechende Plätze vorhanden, sodass eine anderweitige Unterbringung oder Versagung von Plätzen im Moment nicht notwendig ist. Auch hier wird der Transport mit dem Sozialbus sichergestellt, sofern dies erforderlich ist.
Anlagenverzeichnis:
- Liste der aktuell zugewiesenen Asylbewerber
- Lister der Asylsuchenden Kindergarten- und schulpflichtigen Kinder