Beschlussvorschlag:
Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberer Weg/Mittlerer Weg“ in der Ortschaft Birgelen wird gemäß § 10 BauGB als Satzung (Baugesetzbuch) beschlossen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Ausschussbeschlusses vom 22.04.2015 wurde im Zeitraum vom 22.05. bis 22.06.2015 die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) durchgeführt.
Innerhalb der vorgenannten Frist wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches der 1. vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberer Weg/Mittlerer Weg“ ist aus der beigefügten Anlage 1 ersichtlich; ergänzend wird auf den Entwurf der Begründung (Anlage 2) verwiesen.
Hinweis:
Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberer Weg / Mittlerer Weg“ ist im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage abrufbar.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: