Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abwassergebühren und Erlass der 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
Vorlage
BV/FB5/047/2015
Aktenzeichen
22 10 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfs­berechnung zur Abwasserbeseitigung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 8. Änderungssatzung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft zu setzen.

 


Sachverhalt:

 

Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung ‚Abwasserbeseitigung‘ kann mit einem umlagefähigen Aufwand von 4.956.500,00 € beziffert werden (Vorjahr 4.899.700,00 €). Hierbei ist insbesondere der Aufwand für die Unterhaltung der Kanalisation gestiegen, da bereits 2015 der Untersuchungsaufwand bedingt durch Fehleinleitungen deutlich erhöht ist, dieser aber auch ab 2016 aufgrund gesetzgeberischer Vorgaben ohnehin angehoben werden muss.

 

 

a)         Niederschlagswassergebühr

 

Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr 2014 ergab einen Fehlbetrag in Höhe von 26.407,43 €, was zu einem Gesamtfehlbetrag bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 40.778,57 € führte. Ein Teil dieses Fehlbetrages (rd. 10.000,00 €) wird nach derzeitiger Einschätzung im Jahr 2015 ausgeglichen werden - kalkuliert waren 30.000,00 € -, der Restbetrag von dann rd. 30.000,00 € soll in den drei folgenden Jahren ausgeglichen werden. Unter Einbeziehung einer Fehlbetragsdeckung von 12.000,00 € wird die Niederschlagswassergebühr im Jahr 2016 von bisher 1,85 €/m² auf 1,80 €/m² gesenkt.

 

 

b)         Schmutzwassergebühr

 

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr 2014 führte zu einem Fehlbetrag in Höhe von 75.284,44 €, so dass der Gesamtfehlbetrag auf nunmehr insgesamt 120.197,30 € anstieg. Für das Jahr 2015 war eine Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 55.000,00 € vorgesehen. Aufgrund der bisherigen Entwicklung des Aufwandes wird dieses Ziel verfehlt. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass sich der Fehlbetrag 2015 lediglich um rd. 11.000,00 € reduziert. Die Deckung des dann verbleibenden Fehlbetrages von rd. 109.000,000 wird gleichmäßig auf die nächsten drei Jahre verteilt, so dass für 2016 35.000,00 € einkalkuliert werden. Die Gebühr bleibt konstant bei 3,35 €/m³.