Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abfallgebühren 2016 und Erlass der 9. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB5/046/2015
Aktenzeichen
70 20 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfs­berechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 9. Änderungssatzung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft zu setzen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gebührenabrechnung ‚Abfallwirtschaft‘ 2014 endet im Ergebnis mit einer Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 20.162,34 €. Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall steigt damit auf insgesamt 85.808,07 €. Für das Jahr 2015 wurden bereits 33.000,00 € als Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen; nach derzeitiger Einschätzung der Entwicklung der Einnahmen und Aufwendungen wird dieser Betrag keinesfalls ausgeschöpft werden. Daher ist für das Jahr 2016 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 60.000,00 € vorgesehen, damit dieser zeitnah zugunsten der Gebührenpflichtigen aufgelöst wird.

 

Die Jahresgebühr 2016 beträgt

 

bei wöchentlicher Entsorgung

(bisher)

Differenz

in %

für ein 35 l-Gefäß

134,00 €

(148,00 €)

./. 14,00 €

9,46

für ein 50 l-Gefäß

176,00 €

(198,00 €)

./. 22,00 €

11,11

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

 

 

 

für ein 35 l-Gefäß

67,00 €

(74,00 €)

./. 7,00 €

9,46

für ein 50 l-Gefäß

88,00 €

(99,00 €)

./. 11,00 €

11,11

für ein 1.100 l-Gefäß

1.937,00 €

(2.178,00 €)

./. 241,00 €

13,45