Beschlussvorschlag:
Die
Aufwandsentschädigungen für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Wassenberg werden ab dem 01. Januar 2010 als Jahressumme wie folgt neu
festgesetzt:
1. Wehrleiter 1.620,00
€
2. stv. Wehrleiter 924,00 €
3. Zugführer – je
Zugführer 186,00 €
4. Löschgruppenführer
– je Löschgruppenführer 372,00 €
5.
Stadtjugendfeuerwehrwart 360,00 €.
Sachverhalt:
Die letzte Festsetzung über die Höhe der Aufwandsentschädigung für die
Führungskräfte im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg
erfolgte zum 01. Juli 2002.
In Abstimmung zwischen der Wehrleitung und der Verwaltung ist es
unbedingt erforderlich, nach diesem Zeitraum von über 7 Jahren eine moderate
Anpassung dieser Beträge vorzunehmen.
Unter Berücksichtigung von Vergleichszahlen anderer kreisangehöriger
Kommunen befinden sich die jetzt vorgeschlagenen Erhöhungen immer noch im
Bereich des unteren Kreisdrittels.
Dennoch sollte dieser jetzige Beschlussvorschlag auch dokumentieren,
das Ehrenamt im Bereich der Feuerwehr insbesondere bei den Führungskräften auch
angemessen zu entschädigen.
Im Vergleich zu den bisher gewährten Aufwandsentschädigungen treten
nachfolgende betragliche Steigerungen bei den Jahressummen ein:
1. beim Wehrleiter von bisher 1.380,00 € auf zukünftig 1.620,00 €;
2. beim stv. Wehrleiter von bisher 780,00 € auf zukünftig 924,00 €;
3. bei den Zugführern von bisher 156,00 € auf zukünftig 186,00 €;
4. bei den Löschgruppenführern von bisher 312,00 € auf zukünftig 372,00
€ und
5. beim Stadtjugendfeuerwehrwart von bisher 192,00 € auf zukünftig
360,00 €.
Derzeit verfügt die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wassenberg über 3
Zugführer und 6 Löschgruppenführer.
Die drastische Erhöhung im Bereich des Stadtjugendfeuerwehrwartes ist
damit begründet, dass sich dieses Aufgabengebiet enorm ausgeweitet hat und
insbesondere unter dem Aspekt der Nachwuchsförderung von großer Bedeutung für
die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr ist.
Der jetzt unterbreitete Verwaltungsvorschlag bedeutet eine jährliche Mehrausgabe in Höhe von ca. 1.000,00 € bei der Kostenstelle 902 40 100, Kto. 542 100 – Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten -. Da der jährliche Haushaltsansatz in Höhe von 5.800,00 € durch die bisherigen Aufwandsentschädigungen (ca. 4.700,00 €) nicht komplett in Anspruch genommen werden musste, kann die jetzt vorgeschlagene Erhöhung im bestehenden Haushaltsansatz kompensiert werden.