Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Judith Killat, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Graf-Gerhard-Str. 13, gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW - SchAG NRW - für die Dauer von 5 Jahren als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg zu wählen.
Sachverhalt:
Im November 2015
läuft die Amtszeit der Schiedsfrau, Frau Judith Killat, für den
Schiedsamtsbezirk Wassenberg, ab.
Frau Killat hat
sich mit Schreiben vom 12.01.2015 für die Fortführung des Amtes der 1.
Schiedsfrau für weitere 5 Jahre beworben.
Mit Schreiben
vom 27.01.2015 sowie 18.03.2015 wurden die im Rat vertretenen Parteien hierüber
informiert und in diesem Zusammenhang um Vorschläge weiterer geeigneter
Personen für das Amt des Schiedsmannes/der Schiedsfrau gebeten.
Weitere
Vorschläge gingen jedoch nicht ein.
Gem. § 2 Abs. 1
SchAG NRW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren
Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Gem. § 3 Abs. 1
u. 3 SchAG NRW wählt der Rat die Schiedsperson für 5 Jahre.
Frau Killat ist
bereits seit 10 Jahren als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg
tätig.
Gegen die
Fortführung des Schiedsamtes durch Frau Killat bestehen seitens der Verwaltung
keine Bedenken.
Gem. § 5 SchAG NRW
wird die Schiedsperson vom Direktor des Amtsgerichtes Heinsberg auf die
Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |