Betreff
Klarstellungs-, Abrundungs- und erweiterte Abrundungssatzung für die Ortschaft Birgelen; hier: Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch) -Abrundungssatzung- für einen Teilbereich "Auf dem Dörchen", a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch), b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
Vorlage
BV/FB6/033/2015/2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

A:         Vorgebrachte Anregungen und Bedenken

 

Den vorgebrachten Anregungen und Bedenken als Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) wird gemäß beigefügter Auswertung (Anlage 9) entsprochen.

 

B:         Der Entwurf der Klarstellungs-, Abrundungs- und erweiterten Abrundungssatzung für die

            Ortschaft Birgelen –Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch) -Abrundungssatung- für einen Teilbereich „Auf dem Dörchen“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) für die Dauer eines Monats öffentlich     ausgelegt.

 

 


Sachverhalt:

Êrgänzend zur Beschlussvorlage vom 10.04.2015 war ausgeführt worden, dass unter Fristwahrung noch Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bis zum 17. April 2015 vorgebracht werden konnten.

 

Nachfolgende Behörden haben ihre Stellungnahmen fristgemäß vorgelegt:

1.                  Geologischer Dienst NRW, Krefeld, vom 26. März 2015 (Anlage 1),

2.                  Kreiswasserwerk Heinsberg, vom 23.03.2015 (Anlage 2),

3.                  EBV GmbH, Hückelhoven, vom 27.03.2015 (Anlage 3),

4.                  NEW Netz GmbH, Geilenkirchen, vom 01.04.2015 (Anlage 4),

5.                  RWE Power AG, Köln, vom 09.04.2015 (Anlage 5),

6.                  Kreis Heinsberg vom 15.04.2015 (Anlage 6),

7.                  Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Heinsberg, vom 16.04.2015 (Anlage 7),

8.                  Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Hürtgenwald, vom 21.04.2015 (Anlage 8):

 

Das mit der Planung beauftragte Ing.-Büro hat die entsprechende Auswertung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Abstimmung mit der Verwaltung vorgenommen (Anlage 9).

 

Die angepassten Entwürfe zur Begründung (Anlage 10) sowie zur Ergänzungssatzung einschließlich Zeichenerklärung (Anlage 10) sind beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto