Beschlussvorschlag:
Mit dem Entwurf der 1. vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4 „Oberer Weg / Mittlerer Weg“ in der Ortschaft Birgelen ist die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hat am 22. Oktober 2014 die Einleitung des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 4 „Oberer Weg / Mittlerer Weg“ in der Ortschaft Birgelen beschlossen.
Zwischenzeitlich wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt; die Frist zur Abgabe möglicher Stellungnahmen endet am 17. April 2015. Bisher wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberer Weg / Mittlerer Weg“ (Anlage 1) sowie der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung zum v.g. Bebauungsplan (Anlage 2) sind beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |