Betreff
Bebauungsplan Nr. 4 "Oberer Weg / Mittlerer Weg" in der Ortschaft Birgelen; 1. vereinfachtes Änderungsverfahren; hier: a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch), b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
Vorlage
BV/FB6/029/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Mit dem Entwurf der 1. vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4 „Oberer Weg / Mittlerer Weg“ in der Ortschaft Birgelen ist die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hat am 22. Oktober 2014 die Einleitung des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 4 „Oberer Weg / Mittlerer Weg“ in der Ortschaft Birgelen beschlossen.

 

Zwischenzeitlich wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt; die Frist zur Abgabe möglicher Stellungnahmen endet am 17. April 2015. Bisher wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen.

 

Die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberer Weg / Mittlerer Weg“ (Anlage 1) sowie der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung zum v.g. Bebauungsplan (Anlage 2) sind beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto