Betreff
Bebauungsplan Nr. 16 "Stadtzentrum", 7. vereinfachtes Änderungsverfahren; hier: a) Ergebnis der durchgeführten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch), b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB (Baugesetzbuch)
Vorlage
BV/FB6/028/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“ wird als Satzung gemäß § 10 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen.

 


Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Ausschussbeschlusses vom 25. Februar 2015 erfolgt derzeit noch bis zum 20. April 2015 die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch).

 

Anregungen und Bedenken wurden bisher nicht vorgebracht; sollte sich dies noch unter Fristwahrung bis zum 20. April 2015 ergeben, würde ein entsprechender Nachtrag vorgelegt.

 

Der beigefügte Übersichtsplan (Anlage 1) grenzt das Bebauungsplangebiet Nr. 16 „Stadtzentrum“ ab. Ergänzend wird auf den geänderten textlichen Inhalt der Festsetzung des Bebauungsplanes (Anlage 2) sowie auf den Entwurf der Begründung (Anlage 3) verwiesen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto