Betreff
Satzung der Stadt Wassenberg über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht nach § 51 der Landesbauordnung NRW (Stellplatzablösesatzung);
hier: Neufassung
Vorlage
BV/FB6/020/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung der Stadt Wassenberg über die Festlegung der Gemeinde-gebietsteile und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht nach § 51 der Landesbauordnung NRW (Stellplatzablösesatzung) wird beschlossen (Anlage 1).

 


Sachverhalt:

Die Stellplatzablösesatzung der Stadt Wassenberg ist seit dem 16.11.1990 in Kraft und wurde bereits zweimal geändert, zuletzt am 26.01.2006.

Eine Überarbeitung der Satzung, vor allem wegen der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung eines Stellplatzes, ist dringend erforderlich.

 

Der Geldbetrag zur Ablösung der Stellplatzpflicht darf nach § 51 Abs. 5 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) 80 vom Hundert der durchschnittlichen Herstellungskosten von Parkeinrichtungen einschließlich der Kosten des Grunderwerbs nicht überschreiten. Die Höhe des Geldbetrags je Stellplatz ist durch Satzung festzulegen.

Der Geldbetrag ist seit dem 16.11.1990 unverändert geblieben und liegt derzeit bei 1.000,00 € (früher 2.000,00 DM) pro Stellplatz. Dieser Betrag ist mittlerweile unrealistisch und eine Anpassung auf die aktuellen Kosten überfällig.

 

Die Herstellung eines Stellplatzes im Stadtgebiet Wassenberg (Grunderwerb einschließlich Nebenkosten und Baukosten) beträgt insgesamt 3.800,00 €.

Somit ergibt sich gemäß § 51 Abs. 5 BauO NRW (80 %) ein Geldbetrag zur Ablösung eines Stellplatzes in Höhe von 3.040,00 € (gerundet 3.000,00 €).

 

Im Vergleich dazu haben die Nachbarstädte deutlich höhere Ablösebeträge festgesetzt (zwischen 3.350,00 € und 7.700,00 €).

 

Des Weiteren ist eine Anpassung der Straßenzüge erforderlich, vor allem die Aufnahme der fehlenden Straßen im Bereich der Altstadt von Wassenberg.

 

Die Neufassung der Satzung und die bisherige Satzung sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die wenigen Änderungen sind in der Neufassung der Satzung in „fett“ dargestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1.        Stellplatzablösesatzung - neu

2.        Stellplatzablösesatzung - alt