Betreff
Landschaftsplan II/4 "Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung";
hier: Stellungnahme der Stadt Wassenberg im Verfahren der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs sowie des Umweltberichts zum Landschaftsplan gemäß § 27 c Landschaftsgesetz (LG)
Vorlage
BV/FB6/016/2015/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Wassenberg spricht sich dafür aus, im Bereich des geplanten Naturschutzgebietes „Untere Rur“ dieses Flächenpotenzial auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen und den übrigen Bereich, wie bisher,  lediglich als Landschaftsschutzgebiet darzustellen, um den Belangen der Landwirtschaft und deren Nutzungen zu entsprechen.

 


Sachverhalt:

 

Ergänzend hat sich die Verwaltung zwischenzeitlich mit dem Naturschutzgebiet „Untere Ruraue“ (N 2.1-1) -Bereich zwischen der Stadtgrenze im Bereich der Ortschaft Orsbeck bis zur Staatsgrenze Niederlande- ausführlich befasst.

 

Unter Hinweis auf entsprechende Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat der Kreis Heinsberg im Entwurf zum Landschaftsplan im Bereich der Naturgebietsdarstellung im „Rurauenkorridor“ Teilbereiche,  die vorher als Naturschutzgebiet geplant waren, als bisheriges Landschaftsschutzgebiet belassen, u.a. um den Belangen der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzungen zu entsprechen.

 

Ferner gilt für diese Bereiche anzumerken, dass hierbei das sogenannte Umbruchverbot bereits gilt.