hier: Stellungnahme der Stadt Wassenberg im Verfahren der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs sowie des Umweltberichts zum Landschaftsplan gemäß § 27 c Landschaftsgesetz (LG)
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Wassenberg spricht sich dafür aus, im Bereich des geplanten
Naturschutzgebietes „Untere Rur“ dieses Flächenpotenzial auf das unbedingt
Notwendige zu begrenzen und den übrigen Bereich, wie bisher, lediglich als Landschaftsschutzgebiet
darzustellen, um den Belangen der Landwirtschaft und deren Nutzungen zu
entsprechen.
Sachverhalt:
Ergänzend hat sich die Verwaltung zwischenzeitlich mit dem Naturschutzgebiet „Untere Ruraue“ (N 2.1-1) -Bereich zwischen der Stadtgrenze im Bereich der Ortschaft Orsbeck bis zur Staatsgrenze Niederlande- ausführlich befasst.
Unter Hinweis auf entsprechende Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat der Kreis Heinsberg im Entwurf zum Landschaftsplan im Bereich der Naturgebietsdarstellung im „Rurauenkorridor“ Teilbereiche, die vorher als Naturschutzgebiet geplant waren, als bisheriges Landschaftsschutzgebiet belassen, u.a. um den Belangen der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzungen zu entsprechen.
Ferner gilt für diese Bereiche anzumerken, dass hierbei das sogenannte Umbruchverbot bereits gilt.