Betreff
Bestellung eines Wehrleiters
Vorlage
BV/FB3/012/2015
Aktenzeichen
37 20 06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt gem. § 17 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters Bodden, Herr Stadtbrandinspektor Holger Röthling für die Dauer von sechs Jahren gem. § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) zu bestellen. Der Funktionsträger ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen, da er nicht hauptamtlich tätig ist.


Sachverhalt:

 

Die bisherige Bestellung des Wehrleiters, Stadtbrandinspektor Holger Röthling, endete mit Ablauf des 28.November 2014.

 

Nach § 11 Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Vor der Ernennung des Wehrführers und seiner Stellvertreter hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Sie haben ihr Amt, sofern eine Vertretung nicht möglich ist, so lange weiterzuführen, bis ein Nachfolger bestellt ist.

 

Gemäß beigefügten Schreiben des Kreisbrandmeisters Klaus Bodden vom 06.03.2015 wird dem Rat der Stadt Wassenberg vorgeschlagen, auf Grund des Ergebnisses der Anhörung vom 05.03.2015 den Stadtbrandinspektor Holger Röthling für die Dauer von sechs Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) zu bestellen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Empfehlung des Kreisbrandmeisters Bodden zur Bestellung eines Wehrführers bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg.