Beschlussvorschlag:
Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück Gemarkung Birgelen, Flur 12, Flurstück 173, wird entsprochen und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte gemäß BauGB sind durchzuführen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 82 „Erweiterung auf dem Kamp“.
Sachverhalt:
Mit Anschreiben vom 24. August 2014 beantragen die Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 12, Flurstück 173, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Antrag, Verpflichtung der Vorhabenträger und Lageplan sind aus den beigefügten Anlagen 1 – 3 ersichtlich.
Wie dem Antrag zu entnehmen ist, beabsichtigen die Vorhabenträger die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Unter ausführlicher Erörterung wurden die Grundstückseigentümer darüber unterrichtet, dass nach Schaffung des Planungsrechtes durch das jetzt beantragte Verfahren auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auch die späteren Erschließungsaufwendungen komplett zu übernehmen sind.
Da für die beantragte Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes kein öffentliches Interesse vorliegt, die Antragsteller jedoch am 28.01.2015 eine umfassende Kostenübernahmeerklärung abgegeben haben, besteht zumindest der Anspruch auf entsprechende Ausschussberatung.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |