Beschlussvorschlag:
Die 3. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Erkelenzer Straße / Alte Bahn“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 22.10.2014 (TOP 4) beschlossen, das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Erkelenzer Straße / Alte Bahn“ durchzuführen.
Die Beteiligung der betroffenen Behörden wurde durchgeführt. Die öffentliche Auslegung fand vom 17.11.2014 bis 19.12.2014 statt. Anregungen und Bedenken wurden keine vorgebracht.
Die 3. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Erkelenzer Straße / Alte Bahn“ hat zum Inhalt, das Baufenster auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1629, der tatsächlichen Bebauung anzupassen.
Die Bebauungsplanänderung ist als Anlage 1 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |