Beschlussvorschlag:
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 58 „Alte Bahn“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 1.
vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, die auf dem Grundstück
Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1381, festgesetzte öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz aufzugeben und dort ein
Baufenster festzusetzen.
Es sind die
erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 58 „Alte Bahn“ ist seit dem
Jahre 1999 rechtsverbindlich.
In seiner Sitzung am 11.12.2014 hat der Rat der Stadt Wassenberg unter
Top 7 beschlossen, die Kleinspielfeldfläche auf dem Grundstück Gemarkung
Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1381, gelegen im Einmündungsbereich Erkelenzer
Straße / Alte Bahn, aufzugeben und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58
„Alte Bahn“ zu ändern, damit dieses Grundstück anschließend veräußert werden
kann.
Die derzeit im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58 „Alte Bahn“
festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz wird
aufgegeben und es soll dort ein Baufenster festgesetzt werden.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die
Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.
Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 58 „Alte Bahn“ sowie eine Verkleinerung des ursprünglichen Bebauungsplanes
und ein Entwurf der Bebauungsplanänderung sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |