Betreff
Klarstellungs-, Abrundungs- und erweiterte Abrundungssatzung für die Ortschaft Birgelen; hier: Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch) -Abrundungssatzung- für einen Teilbereich an der Ringstraße a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
Vorlage
BV/FB6/004/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

A:         Vorgebrachte Anregungen und Bedenken

 

1.      Kreis Heinsberg

a)      Straßenverkehrsamt

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Anregung:

Eine Zustimmung kann nur erfolgen, wenn der Bereich der Ringstraße zwischen Elsumer Weg und Lambertusstraße komplett verkehrssicher ausgebaut wird.

 

Beschluss:

Der Anregung wird stattgegeben.

Der betroffene Bereich der Ringstraße zwischen Elsumer Weg und Lambertusstraße wird auf der Grundlage des beschlossenen Bauprogramms (Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2014, TOP 9.) nach erfolgter Offenlage (Verfahrensstand gemäß § 33 BauGBBaugesetzbuch-) und Übertragung der benötigten Verkehrsflächen komplett verkehrssicher ausgebaut; das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg wird frühzeitig in dieses Verfahren einbezogen.

 

b)      Amt für Bauen und Wohnen -Untere Immissionsschutzbehörde-

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Anregung:

Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken, wenn die nachfolgende Auflage zur Geräuschimmission und der nachfolgende Hinweis in die textliche Festsetzung der Satzung übernommen werden:

 

1.      Geräuschimmissionen

Die Errichtung und der Betrieb von Klima-, Kühl- und Lüftungsanlagen, Luft- und Wärmepumpen sowie Blockheizkraftwerken hat unter Beachtung des „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz – LAI (www.lai-immissionsschutz.de) zu erfolgen.

 

Hinweis:

Es wird darauf verwiesen, dass sich das Plangebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem landwirtschaftlichen Betrieb befindet. Von diesem Betrieb ausgehend können Lärm- und Geruchsimmissionen im Plangebiet auftreten, die sich jedoch innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens bewegen.

 

Beschluss:

Den vorgebrachten Anregungen des Amtes für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg -Untere Immissionsschutzbehörde- wird stattgegeben und die Auflagen zur Geräuschsimmission sowie der Hinweis möglicher Lärm- und Geruchsimmissionen werden als textliche Festsetzung in die Satzung übernommen.

 

 

 

 

 

2.         Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, Viersen

a)    Die Kreisstelle Heinsberg, Landwirtschaftskammer NRW, führt in ihrer Stellungnahme vom 09.02.2015 im letzten Satz aus, dass selbst bei Unterschreitung der Grenzwerte sich die künftigen Bewohner der geplanten Wohneinheiten durch die Gerüche aus der benachbarten Tierhaltung gestört fühlen können, wodurch Konflikte mit dem tierhaltenden Betrieb entstehen können. Daher sollten die künftigen Bewohner nach Ansicht der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Heinsberg, ausdrücklich im Vorfeld auf die Zulässigkeit der Immissionen hingewiesen werden.

 

Beschluss:

Der Anregung wird stattgegeben.

Wie unter dem Beschluss zur Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg schon ausgeführt, wird der entsprechende Hinweis in die textliche Festsetzung der Satzung übernommen.

 

 

 

B:         Der Entwurf der Klarstellungs-, Abrundungs- und erweiteren Abrundungssatzung für            die Ortschaft Birgelen -Abrundungssatzung- für einen Teilbereich an der Ringstraße

            wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) für die Dauer eines Monats öffentlich             ausgelegt.

 


Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 11. Dezember 2014 (TOP 11.) wurde zwischenzeitlich für den beantragten Teilbereich an der Ringstraße in der Ortschaft Birgelen (Gemarkung Birgelen, Flur 5, Flurstück 193) das Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) durchgeführt.

 

Von den konkret im Verfahren beteiligten 5 Behörden haben unter Fristsetzung zur Abgabe einer möglichen Stellungnahme bis zum 13. Februar 2015 bisher reagiert:

 

1.                  EBV GmbH, Hückelhoven, vom 19.01.2015 -es werden keine Bedenken erhoben-

2.                  Kreis Heinsberg, vom 05.02.2015 (Anlage 1)

3.                  Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Heinsberg, Viersen,

vom 09.02.2015 (Anlage 2)

 

Die Verwaltung hat zur zeitnahen Umsetzung dieses Satzungsverfahrens in Verbindung mit dem anstehenden Straßenausbau diesen Punkt in die Tagesordnung aufgenommen, so dass ggfls. noch weitere ergänzende Stellungnahmen, die bis zum 13. Februar 2015 fristgemäß nach hier vorgelegt werden, evtl. nachgereicht werden.

 

Der Planentwurf einschließlich Planzeichen (Anlage 3) ist ebenfalls beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto