Betreff
Haushaltswirtschaft 2015; hier: Auswertung der Haushaltsreden der Fraktionen, ergänzt um die Berücksichtigung der der Verwaltung noch gesondert vorliegenden und bisher noch nicht abschließend bearbeiteten Anträge
Vorlage
MV/FB5/001/2015
Art
Mitteilungsvorlage

Inhalt der Mitteilungsvorlage:

 

Ausgehend von der Zusage in der Ratssitzung am 12.12.2014 bei der Verabschiedung des Haushalts 2015 hat die Verwaltung nachfolgend – und diese -soweit möglich- nach Sachthemen gegliedert – die Anträge und Anregungen aus den Haushaltsreden zugeordnet und zusätzlich die aus vergangenen Jahren noch offenen Anträge gleichzeitig aufgenommen.

Mit dieser Vorgehensweise liegt nunmehr ein einheitliches Arbeitspapier mit einer enthaltenen Aufgabenstellung vor. Teilweise werden in dieser Vorlage zum Stand der Bearbeitung Zwischenergebnisse geliefert.

 

 

1.    Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan

 

·      Antrag der FDP-Fraktion auf Erarbeitung eines langfristigen Konzeptes für die Wassenberger Feuerwehr (Vorlage AN/FB 3/034/2011)

 

·      Antrag des CDU-Ortsverbandes Myhl betreffend Feuerwehrgerätehaus Myhl (Vorlage AN/FB 2/032/2014)

 

·      Forderung CDU-Fraktion bis 30.06.2015, spätestens jedoch bis Erstellung Haushaltsentwurf 2016 (in 09/2015), Vorlage AN/FB 3/039/2014

 

·      FDP fordert Gesamtkonzept Feuerwehr und in diesem Zusammenhang im ersten Halbjahr 2015 bereits im Vorfeld eine Erörterung zwischen Verwaltung, Parteien und der Feuerwehr zwecks Abstimmung eines mittel- und langfristigen Konzeptes unter Berücksichtigung finanzieller Aspekte

 

·      Bürgermeister Winkens beabsichtigt, gesondert noch das Modell der Gemeinde Roerdalen abzuklären.

 

Anmerkung:

Die Erstellung einer Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplanes setzt vorgezogen eine interne Abstimmung zwischen Verwaltung (Bürgermeister, federführender Fachbereich 3, beteiligte Fachbereiche 2 und 5) und der Wehrleitung voraus. Im Zuge der Erstellung der Entwurfsfassung geht es nicht nur um die Bewertung von Feuerwehrgerätehäusern, sondern insbesondere auch um eine möglichst optimale Nutzung (dazu zählen ausdrücklich auch die Fahrzeugstandorte unter dem Gesichtspunkt der Erreichbarkeit u. ä.) der erworbenen bzw. auch die Überprüfung der zum Erwerb noch anstehenden Fahrzeuge.

Deshalb setzt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zudem unter Beachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen auf jeden Fall eine Analyse des Bestandes, die Offenlage von Optimierungspotentialen und die Erstellung belastbarer Wirtschaftlichkeitsberechnungen als Grundlage für Entscheidungen im Falle anstehender unabweisbarer Maßnahmen voraus.

Nach Erarbeitung eines abgestimmten Grundlagenkonzeptes ist im zweiten Schritt dann die notwendige Abstimmung der Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplanes zwischen Politik, Wehrleitung und Verwaltung vorgesehen.

 

 

2.    Überarbeitung Schülerbeförderungskonzept

 

·      Forderung der CDU, Überarbeitung bis 31.03.2015 (Vorlage AN/FB 1/040/2014)

 

·      weitere Forderung der CDU, jährliche Fortschreibung des Schülerbeförderungskonzeptes

 

Anmerkung:

In einem ersten Schritt ist beabsichtigt, im Monat Februar 2015 ein Gespräch mit dem Vertragsunternehmen zu führen mit dem Ziel, bis zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 Einsparungen (ohne Reduzierung bestehender Standards) in einem nennenswerten Umfang zu erzielen. Angestrebt wird über ein Ergebnis in einer Sitzung in der Ausschusswoche im April 2015 bzw. in der Ratssitzung 21.05.2015 berichten zu können.

 

 

3.    Erstellung eines bedarfsgerechten und zukunftsweisenden Sportstättenkonzeptes

 

·      CDU fordert erforderliche Leitpläne (gemeint ist eine Anpassung der Bauleitplanung) bis Ende 2016 (Vorlage AN/FB 6/041/2014)

 

·      SPD beantragt Erstellung eines Sportstättenkonzeptes für die Stadt Wassenberg (Vorlage AN/FB 6/045/2014)

 

·      FDP fordert den Entwurf eines künftigen Nutzungskonzeptes der Sportstätten noch im ersten Halbjahr 2015, um zumindest planungsrechtliche Schritte vor Änderung der Landesentwicklungsplanung einleiten zu können (Vorlage AN/STK/035/2012)

 

·      Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Bedarfsanalyse der Sportstätten

 

·      FDP erwartet im Zusammenhang mit der Überprüfung und Konzentration auch Qualitätssteigerungen (z. B. Kunstrasenplatz)

 

·      Weitere Forderung der FPD in diesem Zusammenhang, alle vorhandenen Sportstätten einschl. der dortigen Immobilien sowie die Kinderspielplätze zwecks Bedarfsanalyse zu betrachten.

 

·      FDP sieht ebenfalls die Synergieeffekte im Zuge der Erstellung eines Sportstättenkonzeptes und wünscht sich hierzu auch den Dialog zwischen Politik und betroffenen Vereinen und Gruppen.

 

Anmerkung:

Ziel der Aufgabenstellung ist es für das Stadtgebiet in einem ersten Schritt den Flächenbedarf zur Realisierung einer modernen und kompakten Freiluftsportstätte, die heutige Standards an Sportanlagen für den Vereins- und Schulsport erfüllt und die Sportarten innerhalb des Stadtgebietes abdeckt, zu ermitteln. Zu diesem Verfahrensschritt zählen gleichzeitig eine Kostenprognose, das Aufzeigen von Refinanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise aus einer Vermarktung freiwerdenden Anlagevermögens bzw. auch die Prüfung alternativer Umsetzungs-, Bewirtschaftungs- und Betreibermodelle. Abgerundet werden soll dieser Verfahrensschritt mit einer Anhörung von Schulen und den Vereinen aus den einzelnen Sportarten.

 

Anschließend werden die federführend Zuständigen (Fachbereich 6 und Stadtbetrieb) und die beteiligten Fachbereiche 2 und 5 dem zuständigen Fachausschuss zur Erörterung das Konzept vorlegen mit dem Ziel, dass die notwendigen Flächennutzungsplanänderungen noch vor Ablauf des Jahres 2015 eingeleitet werden können.

 

Nach Durchführung eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist die konkrete Umsetzung des Konzeptes der zweite Verfahrensschritt in einem mittelfristigen Planungszeitraum.

 

Die Nutzung bzw. eine u. U. auch gebotene Optimierung einer Nutzung bestehender Sporthallen einschl. einer Ermittlung des Kostenanteils für die außerschulischen Nutzungen ist eine gesonderte Aufgabenstellung. Über das Ergebnis und einen ggf. notwendigen Anpassungsbedarf wird der federführend zuständige Fachbereich 2, ggf. mit Beteiligung der Fachbereiche 6 und 5 zu gegebener Zeit berichten.

Da aus heutiger Sicht alle Schulstandorte im Bestand nicht gefährdet sind, begrenzt sich die Aufgabenstellung auf die vorstehenden Ausführungen, da die Sporthallen an jedem Schulstandort zwangsläufig erhalten bleiben.

 

 

4.    Nassabgrabung

 

·      CDU fordert die Wiederaufnahme von Verhandlungen mit der Kirchengemeinde i. S. d. haushaltsrechtlichen Vorgabe lt. Vorbericht (Vorlage AN/FB 6/043/2014)

 

·      Die Fraktion „DIE LINKE“ stellt die gleiche Forderung.

 

Anmerkung:

Die Verwaltung wird im ersten Halbjahr 2015 das Gespräch mit der Kath. Kirchengemeinde St. Marien suchen. Bei diesem Gespräch gilt es, alle Beteiligten, Kirchenvorstand mit allen Mitgliedern, Vertreter Bistum, Abgrabungsunternehmer und Stadt unter Leitung des Bürgermeisters „an einen Tisch zu bringen“, damit zum einen alle einen einheitlichen Kenntnisstand erlangen und zum anderen einseitigen und zudem unzutreffenden Informationen – wie in der Vergangenheit erfolgt – die Grundlage entzogen wird.

 

 

5.    Erstellung eines Katasters über veräußerbare oder anderweitig verwertbare Gebäude, Grundstücke und sonstige Vermögensgegenstände

 

·      CDU fordert dieses Kataster bis Ende 2015 (Vorlage AN/FB 6/042/2014)

 

·      SPD hat eine gleichlautende, jedoch nicht mit Fristsetzung verbundene Forderung

 

Anmerkung:

Durch den hierzu federführend zuständigen Fachbereich 6 werden auch unter Hinzuziehung von Informationen des Stadtbetriebes die notwendigen Vorarbeiten bis 30.09.2015 zur Erstellung eines Grobentwurfes erfolgen (beschränkt auf Grundstücke); die Thematik Gebäude bedarf einer gesonderten Überprüfung in Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen 2, 1 und 5.

 

 

6.    Bergfried

 

·      FDP fordert Nutzungskonzept, u. a. über einen „runden Tisch“

 

·      Die SPD-Fraktion verlangt ein generelles Nutzungskonzept, bei dem tagsüber ein geregelter Zugang für Bürger und Touristen möglich sein muss und unterstützt gleichzeitig die Ankündigung des Bürgermeisters zur Einrichtung eines „runden Tisches Nutzungskonzept Bergfried“.

 

·      Fraktion Bündnis90/Die Grünen sehen Bergfried als geeignete Stätte im Zusammenhang mit der Forderung zur Bündelung kultureller Aktivitäten.

 

Anmerkung:

Der zur Aufgabenerledigung federführend zuständige Fachbereich 4 hat bereits mit den ersten Gesprächen zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes begonnen (Auftaktgespräch im Ratssaal am 29.01.2015) und zudem Förderungsmöglichkeiten zu einer behindertengerechten Erschließung des Bergfriedes ausgelotet. Über die weiteren Ergebnisse wird der Fachbereich 4 zu gegebener Zeit berichten.

 

 

7.    Stadtkernsanierung

 

·      Antrag der CDU-Fraktion zu einem Sachstandsbericht – Förderung Gewerbeansiedlung Innenstand, Leerstandsmanagement und Einrichtung eines Gewerbemonitoring (Vorlage AN/FB 6/027/2013)

 

·      CDU weist auf diese Aufgabenstellung hin

 

·      SPD-Fraktion sieht in der Stadtkernsanierung den Aufgabenschwerpunkt der nächsten Jahre (Forderung zu einem runden Tisch aus Wirtschaft, Politik und Bürger zur Entwicklung von Zukunftskonzepten, Koordination nur zentral und kontinuierlich durch Verwaltung, Kreativität und Ideenreichtum seien gefragt ebenso wie die Schaffung vernünftiger Rahmenbedingungen, Förderprogramme und Fördertöpfe ausschöpfen).

 

·      Weitere Forderung der SPD in diesem Zusammenhang, eine Leitbildentwicklung (ein Handlungskonzept) für eine Gesamtkonzeption der Stadt Wassenberg (Vorlage AN/FB 6/044/2014)

 

·      Fraktion DIE LINKE fordert eine Konzeption, in welche auch die Ideen, Wünsche und Vorschläge der Bürger einfließen sollen.

 

·        Die Bündelung und Vermarktung von touristischen Angeboten sei schwach und das Kulturangebot ausbaufähig, wenn man wieder Leben in die Stadt bringen wolle (Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).

 

Anmerkung:

Die Aufgabenstellung zur Stadtkernsanierung ist bekanntermaßen vielschichtig. Dieses Thema wird die Stadt als Aufgabenschwerpunkt über einen mehrjährigen Zeitraum begleiten. Die bereits im Vorjahr begonnene Studienarbeit „Entwicklung Kernstadt Wassenberg“ ist z. Z. noch in Arbeit und Professor Castro wird das Ergebnis voraussichtlich in der zweiten Planungsausschusssitzung in 04/2015 vorstellen. Unabhängig davon sollte mit Vorlage der verbindlichen Zusage zum Bau der B 221n in 2015 verwaltungsintern eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich aus Mitarbeitern der federführend zuständigen Fachbereiche 4 und 6 zusammensetzt und im Bedarfsfall durch die Fachbereiche 5 bzw. den Stadtbetrieb bei konkreten Einzelmaßnahmen Zuarbeit einfordern kann (Vorgehensweise analog zur Realisierung des Waldseeprojektes kann als Beispiel dienen). Aufgrund der Aufgabenstellung gilt es auch durch Hinzunahme externer Leistungen unverzüglich u. a. die Planungen zum Rückbau der Graf-Gerhard-Str., zur Ertüchtigung der Gassen und Hinterhöfe mit Nutzungsüberlegungen (beispielsweise Einrichten von kleinteiligen Werkstattflächen für Künstler u. a.) sowie sonstige Stadtkernflächen, des Vorplatzes der Kreissparkasse u. ä. aufzugreifen (in diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass die Kanalerneuerung auf der Graf-Gerhard-Str. dringlich ist und eine Bauzeit von einem Jahr erfordert). Darüber hinaus sind die bereits in Vorjahren angedachten Einzelmaßnahmen sowie künftige konkret ausgearbeitete neue Maßnahmen rechtzeitig in einen Förderantrag eingearbeitet werden mit dem Ziel, dass bereits während der Bauzeit der B 221n mit konkreten Maßnahmen zu einer konkreten Umgestaltung des Stadtkerns und Aufzeigen auch alternativer Nutzungen begonnen werden kann.

Als Teil der Aufgabenstellung gilt es parallel auch weitere konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, dazu zählen Entwicklungspotentiale für Leerstände (evtl. auch über die Ansiedlung einer kulturellen Szene) und deren individuelle Fördermöglichkeiten ebenso auszuloten wie eine Stärkung der Belange der Gastronomie oder eine Öffnung für andere Interessen mit regelmäßigen Veranstaltungen im öffentlichen Raum.

 

Letztlich müssen alle Überlegungen und Maßnahmen in ein schlüssiges Konzept passen.

 

 

8.    Zukunftskonzept Gebäudemanagement

 

·      Die FPD fordert unter Hinweis auf vorjährige Forderungen und den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt aus 2012 eine eingehende Überprüfung (Verzicht auf Neubauten, ggf. wirtschaftlich verträgliche Umbauten, Gewährleistung von Multifunktionalität), Vorlage AN/FB 2/034/2014.

 

·      Fraktion DIE LINKE unterstützt diese Forderung

 

·      Bündnis 90/Die Grünen fordert Bedarfsanalyse für Schulgebäude und sonstige städtische Gebäude

 

·      Die Gemeindeprüfungsanstalt stellt heraus, dass der Schülerrückgang im Grundschulbereich nach Lösungen verlangt, um den Haushalt zu entlasten.

 

Anmerkung:

Zusätzlich zu den politischen Anträgen sind bei dieser Aufgabenstellung auch die Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt zu berücksichtigen, z. B.  dass der Hausmeisterdienst hinsichtlich der offensichtlich unterschiedlichen Auslastung einer eingehenden Analyse und Neuordnung bedarf (beispielsweise Hausmeisterpool), da er noch nicht zeitgemäß strukturiert sei; Analyse und Neuordnung des Hausmeisterdienstes sei mit dem Ziel der Effektivitätssteigerung und Aufwandsverringerung vorzunehmen.

 

Von den federführend zuständigen Fachbereichen 1 und 2 (der Fachbereich 5 kann allenfalls zuarbeiten) sind bei den anstehenden Überlegungen auch die Ausführungen auf Seite 38 des Vorberichtes zum Haushaltsentwurf 2015 zur Begrenzung des Gebäudebestandes auf den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Umfang zu berücksichtigen.

 

 

 

9.    Breitbandinitiative der Bundesregierung

 

·      Die SPD fordert zu prüfen, ob die Ankündigung der flächendeckenden Breitbandinitiative der Bundesregierung für die Stadt eine Möglichkeit bietet, dem derzeit stockenden Ausbau in unserer Stadt wieder Schwung zu verleihen .

 

Anmerkung:

Das Konzept der Bundesregierung ist noch nicht verabschiedet, so dass auch derzeit die Kriterien nicht bekannt sind; federführend für diese Aufgabe sollte der Fachbereich 6 sein und über den zuständigen Ausschuss berichten, sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen.

 

 

10.    Einsichtnahme in gestellte Anträge

 

·      Die FDP fordert, dass gestellte Anträge gut strukturiert, archiviert und zeitnah bearbeitet werden und zudem jederzeit Einsicht in den Bearbeitungsstand möglich sein müsse.

 

Anmerkung:

Die Verwaltung betrachtet das Ratsinformationssystem als ausreichend, zudem besteht für jeden Stadtverordneten ein Informationsrecht bei der Verwaltung.

 

 

11.    Interkommunale Zusammenarbeit

 

Die FDP fordert –wie alle Jahre- interkommunale Zusammenarbeit bei der EDV, der Abfallentsorgung und dem Beschaffungswesen.

 

Anmerkung:

Dies ist eine bei der FDP „von oben“ erteilte Vorgabe, jedoch u. a. wegen der Verschiedenheit der System in der Abfallwirtschaft und zudem vorhandener langfristiger Verträge so pauschal  nicht umsetzbar (zudem gibt es negative Beispiele aus Regionen, bei dem Kleinunternehmer sich an Ausschreibungen nicht mehr beteiligen konnten, mit der Folge unwirtschaftlicher Ausschreibungsergebnisse). Eine derart generelle Forderung ist zudem sicherlich tlw. auch auf die Bereiche EDV und Beschaffungswesen nicht übertragbar -ohne dies in einem konkreten Einzelfall ausschließen zu wollen-.

 

Da aber, wo interkommunale Zusammenarbeit möglich ist, beispielsweise beim Geräteeinsatz von Baubetriebshöfen, der Beschaffung von Streusalz, der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und der Durchführung von Geräteschulungen für Mitarbeiter u. ä. wird dies bereits zwischen verschiedenen Städten bzw. auf Kreisebene seit rd. 10 Jahren praktiziert. Dies gilt ebenso für die gemeinsame Nutzung des GEO-Dateninformationssystems Kreis Heinsberg. Für diese Art der interkommunalen Zusammenarbeit bedarf es keiner politischen Anträge.

 

 

12.    Stadtmarketing/Kultur

 

·      Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

-       Kanutourismus von Orsbeck bis Roermond zur Attraktivitätssteigerung ausbauen

 

-       Potential wie beispielsweise Birgeler Urwald-Wanderweg muss deutlich besser vermarktet werden

 

-       Kulturelles Angebot, insbesondere für Jugendliche zu verbessern

 

-       Es gelte weitere und qualitativ ansprechende Kulturangebote zu unterbreiten (Voraussetzung sei eine Bündelung der derzeitigen kulturellen Aktivitäten und eine Zusammenführung der verschiedenen Vereine und Kulturschaffenden, beispielsweise in einem neu zu schaffenden Kulturverein oder in einem vergleichbaren Gremium); als Veranstaltungsorte seien die Begegnungsstätte und der Bergfried für Kleinkunst, Musik und Ausstellungen geeignet.

 

-       Ein Etat für Kunst und Kultur sei einzurichten; dazu gehöre zunächst eine übersichtliche Kostenaufstellung der Ausgaben für kulturelle Zwecke, welche die Stadt in Form von Personal und Zuwendungen an Vereine hat

 

Anmerkung:

Für die Erledigung der Aufgabenstellung ist in der Verwaltung federführend zuständig der Fachbereich 4. Im Zuge dieser Aufgabenerledigung sind gleichzeitig auch die Aufwendungen aus der Nutzung, Betreuung, Bewirtschaftung und Unterhaltung von bereitgestellten Einrichtungen zu ermitteln.

 

 

13.    Bürgerbus

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnet die drei Einkaufzentren in Wassenberg als für Bürger schwer erreichbar und verweist in diesem Zusammenhang auf einen Bürgerbus, der die Einkaufzentren von verschiedenen Haltestellen aus, anfährt.

 

Anmerkung:

Das von der Fraktion genannte Erkelenzer Konzept (ErkaBus) ist allerdings auf Wassenberg nicht übertragbar, denn zum einen handelt es sich zunächst um einen einjährigen Versuch und zum anderen wurden zeitgleich in Erkelenz Buslinien mit einer vergleichbaren Jahres-Kilometerleistung gekürzt, so dass im Ergebnis dem ÖPNV durch den Erkelenzer Versuch keine Zusatzkosten entstehen.

 

Dies ist auf eine kleine Stadt wie Wassenberg ohnehin nicht übertragbar, allerdings sind auch bereits heute der Bereich Penny/Eiscafé Kohlen/Dursty/Netto und der Bereich Brabanter Straße mit REWE/dm/Norma u. a. mindestens im Stundentakt mit den ÖPNV-Linien erreichbar.

 

 

14.    Projekt Effelder Waldsee

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnet die Kosten-/Nutzungsrechnung für das Projekt „Effelder Waldsee“ als bescheiden.

 

Anmerkung:

Wider besseren Wissens (die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde bei der internen Haushaltsberatung vom Stadtkämmerer umfassend informiert) verkennt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass zum einen die Höhe der Planungsaufwendungen auch verursacht wurde durch die „Eingaben heutiger Kritiker“ und zum anderen diese Planungsaufwendungen erforderlich waren, dass die Stadt das im Eigentum stehende rd. 45 ha große Areal auch tatsächlich für den Nutzungszweck verpachten konnte. Erst mit diesen Planungsaufwendungen wurde das städtische Eigentum in dem im Bebauungsplan festgesetzten Umfang gewerblich nutzbar. Somit war auch erst auf dieser Grundlage es möglich, eine jährliche Pacht in der heutigen Höhe erzielen zu können.

Neben dem Pachtzins ist viel wesentlicher, dass es gelungen ist, den Grundstückswert um ein Vielfaches zu erhöhen und darüber hinaus eine in das Konzept der Stadt hervorragend passende Infrastruktureinrichtung zu schaffen. Im Gegensatz zu den Ausführungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss auch künftig Ziel der Stadt sein, die Beschränkungen aus dem im Verfahren befindlichen Landschaftsplan für dieses Areal auf die unbedingt notwendigen Eingriffe zu begrenzen.

 

 

15.    Kreisumlage

 

Die Fraktion „DIE LINKE“ will geprüft haben, ob gegen die Höhe der Kreisumlage eine Klage Erfolg habe.

 

Anmerkung:

Die Antwort auf diese Frage ist einfach, die Festsetzung der Kreisumlage ist rechtmäßig, da der Kreistag den vom Gesetzgeber eingeräumten Spielraum nutzt; eine Reduzierung der Kreisumlage ist nur über entsprechende Beschlüsse des Kreistages mit dann auch einschneidenden Maßnahmen für den Kreis möglich.

 

 

16.    Einsatz kommunaler Gewerbesteuerprüfer

 

Die Fraktion „DIE LINKE“ bezieht sich auf eine Mitteilung der Stadt Köln, die beklagt, dass eine Überprüfung von Unternehmen durch das Finanzamt nur alle 13 Jahre stattfinde, während die Kommunen Nachforderungen jedoch nur für vier Jahre geltend machen können. Hieraus zieht die Fraktion „DIE LINKE“ die fehlerhafte Schlussfolgerung, dass dies durch den Einsatz kommunaler Gewerbesteuerprüfer verbessert werden könne. Die Fraktion „DIE LINKE“ verkennt, dass Betriebsprüfungen ausnahmslos Aufgabe des Landes sind; eine kommunale Zuständigkeit liegt nicht vor.

 

 

17.    Abwasserkonzeption

 

Die Fraktion „DIE LINKE“ möchte einen Antrag stellen, den Rat umfangreich über die Ergebnisse der letzten vier – fünf Jahre zu informieren und darüber hinaus einen Bericht über die Planungen für die nächsten fünf Jahre erhalten.

 

Anmerkung:

Im ersten Halbjahr 2015 steht die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die nächsten fünf Jahre an (zu genehmigen durch die Bezirksregierung) und aus dieser Konzeption sind gleichzeitig die Maßnahmen der letzten fünf Jahre erkennbar. Da die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes über Fachausschuss und Rat laufen, erlangt die Fraktion „DIE LINKE“ automatisch diese Informationen.

 

 

18.    Mangel an Sozialwohnungen

 

Die Fraktion „DIE LINKE“ beklagt den Mangel an Sozialwohnungen und bezeichnet die Situation in Wassenberg ebenfalls als ernst. Die Fraktion „DIE LINKE“ möchte dieses Thema nochmals aufgreifen und hinterfragt statistische Angaben für Wassenberg.

 

Anmerkung:

Aus Sicht der Verwaltung in Kenntnis der Bautätigkeit – auch in diesem Bereich – in Wassenberg erscheint zumindest auf den ersten Blick Wassenberg ausreichend versorgt. Da der Bau von Sozialwohnungen öffentlich gefördert wird, wird zu einer abschließenden Antwort der zuständige Fachbereich 6 entsprechende Informationen über die Zahl geförderter Wohnungen in Wassenberg abfragen und das Ergebnis zu gegebener Zeit mitteilen.

 

 

19.    Stellungnahme IHK

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat aus der Stellungnahme der IHK (dieser lag noch die erste Fassung des Haushaltsentwurfes zugrunde) den Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen in die Haushaltsrede übernommen und daraus den eigenen, allerdings fehlerhaften Schluss gezogen, dass niedrige Gewerbesteuerhebesätze für die Ansiedlung von Unternehmen nicht ausschlaggebend sei und es gelte vielmehr die Investorenpflege nachhaltig zu verbessern.

 

Zu dieser sachlich fehlerhaften Einschätzung ist zunächst klarzustellen, dass die verabschiedete endgültige Fassung der Haushaltssatzung den Gewerbesteueransatz gegenüber dem Vorjahr lediglich um 4,36 v. H. verringert (und nicht 9 v. H.). Auch der Hinweis der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Orientierungsdaten gem. Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW greift hier nicht, denn dies ist lediglich eine Orientierungshilfe aufgrund einer Fülle statistischer Daten und ausdrücklich mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass es regionale Abweichungen gibt. Diese Orientierungsdaten waren für uns noch nie Grundlage der Planung unseres Gewerbesteueransatzes, denn der Branchenmix in der Stadt Wassenberg lässt eine Anwendung dieser Orientierungsdaten – wie auch in vielen anderen kreisangehörigen Kommunen – nicht zu.

 

An dieser Stelle muss deshalb nochmals herausgestellt werden, dass niedrige Gewerbesteuerhebesätze zwar ein wichtiger Faktor sind, jedoch für durchschlagende Gewerbeansiedlungen als entscheidende Faktoren eine möglichst unmittelbare Anbindung an eine Autobahn, die Verfügbarkeit kostengünstiger Arbeitskräfte in der Region mit möglichst optimaler ÖPNV-Anbindung an den Gewerbestandort, die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Dreischichtbetriebes mit der Zulässigkeit hoher Immissionswerte u. ä., ausschlaggebend sind. Die Stadt Wassenberg ist infrastrukturell aus gewerblicher Sicht nur unzureichend erschlossen und mit Ausnahme der hinteren Fläche im Gewerbegebiet Wassenberg/Ratheim verfügt die Stadt auch über keinerlei Gewerbeflächen für industriell vergleichbare Ansiedlungen.

Da aufgrund der Vorgaben des Landes weitere Gewerbegebietsausweisungen in einer Stadt wie Wassenberg ausscheiden (angesichts der riesigen brachliegenden Gewerbeflächen in NRW, teilweise komplett über Autobahn, Schiene und Wasserweg erschlossen, auch nachvollziehbar) sind Ansiedlungsmöglichkeiten überschaubar und zudem ist eine Ansiedlung nicht gleichbedeutend mit der Erzielung von Gewerbesteuereinnahmen (eine vielfach feststellbare irrige Annahme). Im Rahmen der städtischen Möglichkeiten und Zuständigkeiten werden bereits seit Jahren ansiedlungswilligen Unternehmen (reine Lagerhallen bei subventionierten Grundstückspreisen ausgenommen) die notwendigen Hilfestellungen ebenso angeboten wie dem im Bestand geführten Gewerbe beispielsweise bei Erweiterungen, Nutzungsänderungen u. ä.  Auch diese „Investorenpflege“ verhindert allerdings nicht, dass Gewerbebetriebe im Rahmen ihrer steuerlichen Beratung steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bis hin zur Vermeidung  einer Zahlung von Gewerbesteuern nutzen (auch ein vorrangiges Ziel von Gewerbetreibenden).      

 

Darüber hinaus erfolgen heute Betriebsansiedlungen von Belang nahezu ausschließlich über Beratungsgesellschaften, die den Flächenmarkt umfassend erkunden (beispielsweise Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes NRW, Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises u. a., über die die Kommunen von konkreten Nachfragen informiert werden und über die auch die Rückläufe abgewickelt werden).

 

 

Sonstige Anträge

 

 

20.    Politische Anträge zu Tiefbaumaßnahmen

 

·        Antrag des Stadtverordneten Torsten Lengersdorf auf Ausbau des Gehweges Oberer Weg bis Ossenbrucher Weg zur Schulwegsicherung (Vorlage AN/FB 6/018/2014)

 

·        Antrag des CDU-Ortsverbandes Birgelen zur Fahrbahnertüchtigung der Zufahrt zum Sportplatz Birgelen (Vorlage AN/SBW/020/2014)

 

·        Antrag des CDU-Ortsverbandes Ophoven zur Befestigung des Wirtschaftsweges Feldstraße bis zum Kindergartengrundstück Steinkirchen

 

Anmerkung:

Bereits im Vorfeld der Haushaltsberatungen wurden politische Anträge zum Ausbau des Gehweges Oberer Weg bis Ossenbrucher Weg im Stadtteil Birgelen, die bituminöse Befestigung des Wirtschaftsweges Feldstraße bis zum Kindergartengrundstück Steinkirchen und zur Fahrbahnertüchtigung Sportplatzzufahrt Birgelen eingereicht.

 

Zu diesen Anträgen erfolgte eine Kalkulation der Baukosten durch den Unternehmensbereich Tiefbau des Stadtbetriebes auf der Grundlage gängiger Einheitspreise.

Bereits im Zuge der Haushaltsberatungen mit den Fraktionen wurde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die weitere Vorgehensweise festgelegt.

 

Zum Bearbeitungsstand der Anträge wird wie folgt berichtet:

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1.      Die Herstellung eines Gehweges entlang des Wirtschaftsweges (Teilstück Ende Oberer Weg bis Einmündung Ossenbrucher Weg) wird einschl. Grunderwerb mit brutto rd. 21.000,00 Euro kalkuliert. Ein derartiger Mitteleinsatz ist für die begehrte Maßnahme unverhältnismäßig. Dieses Wegestück wurde in den Vorjahren mit einer vollständigen Straßenbeleuchtung ausgestattet, so dass aus dem Baugebiet heraus ein vollständig ausgeleuchteter und sicherer Schulweg bis zur Wartehalle Ossenbrucher Weg gegeben ist. Die Nutzung der bituminös befestigten Verkehrsfläche dieses zwischen Ossenbrucher Weg und Oberer Weg gelegenen Wirtschaftsweges ist vergleichbar mit der Nutzung einer niveaugleich ausgebauten Verkehrsfläche (Fahrbahn ohne Gehweg), wie sie üblicherweise in den meisten Baugebieten und in vielen Wohnstraßen hergestellt wurde. Auch haben Überprüfungen an Schultagen in der Zeit von 06.30 Uhr bis 07.30 Uhr ergeben, dass dieses Wirtschaftswegeteilstück bis zum Ossenbrucher Weg nur von wenigen Fahrzeugen befahren wird. Dem Grunde nach ist dieser Schulweg „verkehrssicherer“ als die Nutzung vergleichbarer Wohnstraßen.

 

2.      Zu dem Antrag zur Fahrbahnertüchtigung der Zufahrt zum Sportplatz Birgelen erfolgt Ende Februar ein Ortstermin mit den Beteiligten und dem Stadtbetrieb mit dem Ziel, eine wirtschaftliche Lösung bei gleichzeitiger Regelung der bestehenden Oberflächenwasserproblematik auszuloten. Eine umfassende Befestigung der Gesamtfläche von rd. 860 qm mit kalkulierten Ausbaukosten je nach Variante von 38.000,00 Euro bis 65.000,00 Euro zzgl. den Kosten der noch zu lösenden Oberflächenwasserproblematik sind unverhältnismäßig.

Über das Ergebnis des Ortstermins und einen Lösungsvorschlag wird daher unmittelbar in der Bauausschusssitzung berichtet.

 

3.      Zu dem Antrag des CDU-Ortsverbandes Ophoven zur Befestigung des Wirtschaftsweges Feldstraße bis zum Kindergartengrundstück Steinkirchen fand am 02.02.2015 ein Ortstermin mit den Antragstellern statt. Auch hier war Hintergrund des Ortstermins, dass ein Ausbau dieses rd. 3.300 qm umfassenden Wirtschaftswegeteilstückes mit brutto 95.000,00 bis 100.000,00 Euro unverhältnismäßig ist. Bei diesem Ortstermin wurde die Problematik besprochen und einvernehmlich festgelegt, dass der Stadtbetrieb dem Bauausschuss für die Sitzung am 26.02.2015 den Vorschlag unterbreiten soll, dass der Einmündungsbereich Feldstraße/Wirtschaftsweg bituminös befestigt wird und die beschriebene Wegefläche von 3.300 qm als „Pilotprojekt für Unterhaltungsmaßnahmen auf Hauptwirtschaftswegen“ mit einem bodenstabilisierenden 30 cm – 40 cm Aufbau und einem verdichteten Feinplanum ausgestattet wird.

 

 

21.    Antrag des Herrn Bernd Jaegers bezüglich der Nutzung des Roßtorplatzes (Vorlage AN/FB 3/013/2012)

 

Mit den auf dem Roßtorplatz ansässigen Gewerbetreibenden findet im Frühjahr ein gesondertes Abstimmungsgespräch statt.

 

 

22.    Antrag der SPD-Fraktion betreffend Aufnahme des Parkplatzes „Am Neumarkt“ in ein Parkleitsystem (Vorlage AN/FB 3/033/2013)

 

Bei der Erstellung des Parkleitsystems wurde dieser Antrag inhaltlich berücksichtigt. Die Umsetzung des Parkleitsystems erfolgt im Frühjahr 2015.

 

 

23.    Bürgerantrag nach § 24 GO betreffend die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen (Vorlage AN/FB 3/001/2014)

 

Da sich die Rechtslage bis zum heutigen Tag nicht geändert hat und auch zwischenzeitlich die kreisangehörigen Kommunen einem vom Kreis angedachten Pilotprojekt nicht zugestimmt haben, ist dieser Antrag entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung durch den Fachbereich Ordnung und Soziales über eine der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses formal noch abzuwickeln.

 

 

24.    Antrag des Herrn L., Erbengemeinschaft, betreffend Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 – Herrschaftliche Heide – Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1021 (Vorlage AN/FB 6/014/2014)

 

Der Antrag wird vom Fachbereich 6 bearbeitet, eine Beratung im Ausschuss kann allerdings erst erfolgen, wenn der Antragsteller die Unterlagen vollständig eingereicht hat.

 

 

25.    Antrag des CDU-Ortsverbandes Wassenberg zur Verkehrssituation an der Querungshilfe auf der Erkelenzer Straße (Vorlage AN/FB 3/022/2014)

 

Der Antrag wird vom Fachbereich Ordnung und Soziales bearbeitet und dem Fachausschuss zur Beratung zugeleitet, sobald die notwendigen Abstimmungen mit dem Landesbetrieb NRW als überörtlichen Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg erfolgt sind.

 

 

26.    Antrag des CDU-Ortsverbandes Wassenberg zur Bereitstellung angemessener Räumlichkeiten für die „Bücherkiste“ (Vorlage AN/FB 2/021/2014)

 

Nach Ausarbeitung des Prüfergebnisses wird der zuständige Fachbereich Gebäudemanagement diesen Antrag dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung vorlegen.

 

 

27.    Antrag des CDU-Ortsverbandes Effeld zur Änderung der Wegeführung „Rundwanderweg Effelder Waldsee“ (Vorlage AN/FB 6/031/2014)

 

Dieser Antrag wird vom zuständigen Fachbereich Planen und Bauen sowie Liegenschaften dem Fachausschuss zur Beratung vorgelegt, sobald notwendige behördliche Abstimmungen im Ergebnis vorliegen und auf dieser Basis der Antragsinhalt mit dem Antragsteller nochmals abgestimmt ist; der Antragsteller ist über die erforderlichen behördlichen Abstimmungen informiert.

 

 

28.    Antrag des CDU-Ortsverbandes Birgelen zum Aufstellen von Schülerlotsen-Schildern auf der Lambertusstraße (Vorlage AN/FB 3/035/2014)

 

Dieser Antrag wird vom Fachbereich Ordnung und Soziales bearbeitet. Über das Ergebnis der notwendigen Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

 

29.    Beschwerde und Anregung gem. § 24 Abs. 1 GO NRW des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg, Löschgruppe Birgelen, zu einer Übernahme von Kosten anlässlich der Umbaumaßnahme Feuerwehrgerätehaus Birgelen (Vorlage AN/FB 2/036/2014)

 

Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung wird der zuständige Fachbereich Gebäudemanagement diesen Punkt dem Haupt- und Finanzausschuss in einer der nächsten Sitzungen mit einem entsprechenden Verwaltungsvorschlag zuleiten.

 

 

30.    Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung eines „Hot-Spot“ am Ossenbrucher Weg (Vorlage AN/FB 3/038/2014)

 

Der zuständige Fachbereich Ordnung und Soziales klärt z. Z. die rechtlichen Voraussetzungen und wird einen entsprechenden Verwaltungsvorschlag dem zuständigen Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung zuleiten, sofern es sich bei der Umsetzung nicht um einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handeln sollte.

 

 

31.    Antrag der CDU-Fraktion zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung außerhalb des  Ortsteiles Rosenthal (Vorlage AN/SBW/024/2013)

 

Zu dem Ergebnis dieses Antrags wurde in der Vergangenheit bereits mündlich berichtet. Danach bezieht sich dieser Antrag auf ein außerhalb der Ortslage gelegenes Straßenstück zwischen Rosenthaler Str. 152 und der Einmündung Ossenbrucher Weg. Bei der Errichtung von Beleuchtungsanlagen außerhalb von Ortslagen fehlt es zum einen regelmäßig an der Verlegung eines Erdkabels und zum anderen ist die Richtlinie RPS 2009 – Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (Leitplanke) – zu beachten.

 

Im konkreten Fall wurden die Kosten für die Errichtung von lediglich 2 Straßenleuchten in diesem Abschnitt inkl. Erdkabel (aufgrund des Baumbewuchses müsste zudem alle 15 m eine Rohrpressung unter dem Baumbestand durchgeführt werden, um das Beleuchtungskabel fachgerecht verlegen zu können) und die Maßnahmen aus der Beachtung der Richtlinie RPS 2009 mit rd. brutto 26.000,00 Euro beziffert.

Antragsinhalt und Kostenumfang sind unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung unverhältnismäßig.