Betreff
Bebauungsplan Nr. 74 "Fachmarktzentrum Myhl" in der Ortschaft Myhl; hier: Beschluss zur Einleitung der 2. Änderung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
BV/FB6/072/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 74 „Fachmarktzentrum Myhl“ in der Ortschaft Myhl wird in einem 2.  Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, die Grundstücke Gemarkung Myhl, Flur 1, Flurstücke 805 und 836 als Gewerbegebiet auszuweisen. Der Flächennutzungsplan wird parallel in einem 55. Änderungsverfahrens geändert.

 

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 74 „Fachmarktzentrum Myhl“ ist seit dem Jahre 2004 rechtsverbindlich und wurde bereits 2008 in einem 1. Änderungsverfahren geändert.

 

Der Bebauungsplan überlagert in Teilbereichen die Bebauungspläne Nr. 21 „Gewerbegebiet Myhl“ und 21 C „Gewerbgebiet Myhl / Erkelenzer Straße“. Diese Teilbereiche wurden durch Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 74 aufgehoben.

 

Im Bebauungsplan Nr. 74 werden die beiden stadteigenen Grundstücke Gemarkung Myhl, Flur 1, Flurstücke 805 und 836 (Anlage 1) als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fachmarktzentrum“ ausgewiesen, ohne jedoch über ein Baufenster zu verfügen. Eine Bebauung dieser Grundstücke ist somit derzeit nicht möglich.

 

Um nun diese Grundstücke in Zukunft sinnvoll nutzen und vermarkten zu können, ist die Ausweisung einer überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich, wie es bereits im Bebauungsplan 21 C der Fall war. Die Grundstücke  sollen auch wieder die früheren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 C erhalten und als Gewerbegebiet mit einer zulässigen Grundflächenzahl von 0,8, einer Geschoßflächenzahl von 2,0, ein zulässiges Höchstmaß der baulichen Anlagen von 9,00 m und die Begrenzung auf max. 2 Vollgeschosse festgesetzt werden.

 

Da es sich um eine Wiedernutzbarmachung von Flächen der Innenentwicklung handelt und eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird, ist die Bebauungsplanänderung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren möglich.

 

Ein Übersichtsplan sowie ein Vorentwurf der Bebauungsplanänderung sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto