Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und zum Winterdienst (Anlage 2) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 8. Änderungssatzung (Anlage 3) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Da mit Ablauf des Jahres 2014 der Sonderposten für den Gebührenausgleich aufgezehrt sein wird, steigt der Gebührensatz bei unveränderten Rahmenbedingungen von 0,77 €/m auf nunmehr 0,87 €/m.
b) Winterdienst
Aufgrund der Überprüfung des gesamten Winterdienstes und der daraus resultierenden Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2014 ergibt sich zum einen ein neuer Verteilungsschlüssel, wonach der Anteil der freien Strecken 26,14 % beträgt (bisher 20,47 %), und zum anderen geänderte Bemessungseinheiten. Da nun weniger Kosten auf mehr Einheiten umgelegt werden, sinkt zwangsläufig der Gebührensatz auf nunmehr 0,61 €/m (bisher 0,95 €/m).
Die kombinierte Gebühr von Straßenreinigung und Winterdienst sinkt von 1,72 €/m auf 1,48 €/m.