Betreff
Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Wassenberg vom 14.12.2007
Vorlage
FB5/007/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 wird zur Kenntnis genommen; die beiliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Wassenberg vom 14.12.2007 wird beschlossen.


Sachverhalt:

Bereits im Zusammenhang mit der Beratung der Haushalte 2008 und 2009 wurde durch die Verwaltung darauf hingewiesen, dass ab 2010 aus unterschiedlichen Gründen die Abwassergebühren unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erhöht werden müssen.

 

Ursächlich für die zum 01.01.2010 anstehende Erhöhung der Abwassergebühren (Schmutzwasser von 2,72 Euro/cbm auf 2,99 Euro/cbm und Niederschlagswassergebühr von 1,50 Euro/qm auf 1,78 Euro/qm bebauter und/oder befestigter Fläche) sind:

·      Die Gebührenausgleichsrücklage von rd. 0,5 Mio. Euro ist aufgezehrt.

·      Die Jahresabschlüsse 2008 und 2009 werden mit Fehlbeträgen (diese sind nach § 6 (2) Satz 3 KAG NRW innerhalb von 3 Jahren auszugleichen) abschließen.

·      Aufgrund der extrem verschlechterten Haushaltssituation muss die in den beiden letzten Jahren auf 4 % reduzierte, kalkulatorische Verzinsung mindestens wieder auf den früheren Zinssatz von 6,25 v. H. angehoben werden.

Die übrigen Aufwandspositionen konnten mindestens auf Vorjahreswerte begrenzt werden.

Die Tatsache, dass es sich im Bereich der „Abwasserbeseitigung“ um eine kostenrechnende Einrichtung handelt, erfordert trotzdem Maßnahmen, die dazu beitragen, Fehlentwicklungen zu vermeiden bzw. zu beseitigen.

Immer deutlicher erkennbar ist, dass die durch Selbsteinschätzung der Grundstückseigentümer erhaltenen Angaben zu den befestigten Flächen nicht vollständig waren bzw. sind und spätere Flächenzugänge faktisch überhaupt nicht mitgeteilt werden.

Die Verwaltung schlägt analog zu der Verfahrensweise in anderen NRW-Kommunen deshalb vor, das Stadtgebiet entsprechend durch ein erfahrenes und mit der Materie vertrautes Ing.-Büro befliegen, Ortho-Bilder erstellen und eine fotogrammetrische Auswertung vornehmen zu lassen. Gleichzeitig soll die Nachbereitung der Unterlagen sowie die Vielzahl der anschließend auftretenden und im jeweiligen Einzelfall tlw. vor Ort zu überprüfenden Angaben über das Ing.-Büro abgewickelt werden. Eine derartige Maßnahme wird einen Bearbeitungszeitraum von rd. 18 Monaten in Anspruch nehmen und einen Finanzbedarf von geschätzt rd. 60.000,00 Euro erfordern.

Darüber hinaus ist auf der Grundlage der neuen Daten das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Gebührensätze später zu aktualisieren.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:


Anlagenverzeichnis:

Gebührenkalkulation

Änderungssatzung