hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Mit Hinweis auf die beigefügte Auflistung (Anlage 1) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.
Die 6. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 15.05.2014 gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hat am 12.03.2014 beschlossen, mit dem Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen; dies erfolgte konkret im Zeitraum vom 24.03. – 25.04.2014.
Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht:
Nr. 01 Privat 01 vom 20.04.2014 (Anlage 2)
Als Anlage 1 ist der Kurzinhalt der vorgebrachten Anregungen Bedenken einschl. der Beschlussvorschläge der Verwaltung beigefügt.
Als weitere Anlagen für den Satzungsbeschluss wird auf nachfolgende Anlagen verwiesen:
1. Übersichtsplan (Anlage 3)
2. Verkleinerung Bebauungsplan mit Zeichenerklärung (Anlage 4)
3. Textliche Festsetzungen (Anlage 5)
4. Begründung (Anlage 6)
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |