Betreff
Bebauungsplan Nr. 42 "Im Orsbecker Feld", 6. Änderung;
hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/FB4/026/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Mit Hinweis auf die beigefügte Auflistung (Anlage 1) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.

 

Die 6. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 15.05.2014 gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hat am 12.03.2014 beschlossen, mit dem Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen; dies erfolgte konkret im Zeitraum vom 24.03. – 25.04.2014.

 

Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht:

 

Nr. 01 Privat 01 vom 20.04.2014 (Anlage 2)

 

Als Anlage 1 ist der Kurzinhalt der vorgebrachten Anregungen Bedenken einschl. der Beschlussvorschläge der Verwaltung beigefügt.

 

Als weitere Anlagen für den Satzungsbeschluss wird auf nachfolgende Anlagen verwiesen:

 

1. Übersichtsplan (Anlage 3)

2. Verkleinerung Bebauungsplan mit Zeichenerklärung (Anlage 4)

3. Textliche Festsetzungen (Anlage 5)

4. Begründung (Anlage 6)


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto