Betreff
Klimaschutzkonzept
Vorlage
MV/FB2/005/2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat im Januar 2013 das Klimaschutzgesetz verabschiedet. Darin sind die Klimaschutzziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in NRW um mindestens 25% bis zum Jahre 2020 und um 80% bis zum Jahre 2050 zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 genannt worden.

Entsprechende Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sind zurzeit in Planung.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich, u.a. mit der KommunalAgentur NRW GmbH, Informationsgespräche geführt und Inhalte von Klimaschutzkonzepten und Fördermaßnahmen erörtert.

Das Ziel ist ein auf die Stadt Wassenberg abgestimmtes Konzept zu entwickeln, dass den Bedürfnissen und Besonderheiten vor Ort gerecht wird. Hierzu zählen sicherlich folgende Themenschwerpunkte:

 

- eigene Liegenschaften,

- Mobilität und Verkehr,

- private Haushalte,

- Stadtentwicklung,

- Energie,

- Tourismus,

- Extremereignisse ( Sturm, Trockenheit, Hochwasser).

 

Nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative vom 09. Oktober 2013 sind die zu erwartenden Kosten in Höhe von ca. 35.000,00 € für die Konzepterstellung mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 65% förderfähig.

 

Der Förderzeitraum ist auf die Zeit vom 01. Januar bis 30. April 2014 begrenzt.

 

Die Verwaltung – Ansprechpartner sind Dipl. – Ing. Architekt H. – J. Limburg und Fachbereichsleiter N. Sendke - wird einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln erarbeiten und fristgerecht stellen.

 

Bei der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen hat die Verwaltung den Austausch von Beleuchtungskörpern am Beispiel des Schulgebäudes der GGS Wassenberg  prüfen lassen.

Zunächst wurde eine Bestandsaufnahme der Beleuchtung in den Gebäuden Kirchstraße, Burgstraße und Hallenbeleuchtung Turnhalle vorgenommen.

Bei einem gesamten Austausch müssen Investitionen von geschätzt 103.552,50 € getätigt werden. Davon würde ein Betrag von 31.065,75 € (30 %) als Förderung gewährt. Jährlich würde  der CO2-Ausstoss um 505 Tonnen und der Stromverbrauch um 42.808 kWh reduziert.

Die Amortisationszeit beträgt je nach Raum zwischen 6 und 24 Jahren! 

Bei einem Austausch der Beleuchtung in den Klassenräumen würde die Investition incl. Förderung 78.528,50 € betragen. Der Eigenanteil beträgt somit 54.969,95 €.

Während die Wirtschaftlichkeit gegen einen Austausch spricht, sind sowohl der Klimaschutz als auch der Gesundheitsschutz Argumente für einen Austausch, da die Beleuchtungsstärke deutlich verbessert würde.

 

 

Als Teilmaßnahme prüft die Verwaltung aktuell die Heizungsanlagen durch den Einsatz von BHKW – Anlagen in den Schulgebäuden sowie im Rathaus zu optimieren. Erste Berechnungen ergeben ein aktuelles Einsparpotenzial von ca. 40.000,00 €/a durch die Reduzierung der Energiekosten ohne Investitionskosten zu verursachen. Die Anlagen würden in diesem Fall für einen festgelegten Zeitraum angemietet. Diese eingesparten Gelder können dann für die Steigerung der Energieeffizenz (z.B. Beleuchtungsaustausch, Austausch veralteter Pumpen,) eingesetzt werden, so dass hier weiteres Energieeinsparpotenzial geschaffen werden kann.

 

 

 

 

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto