Sachverhalt:
Die Landesregierung hat im Januar 2013
das Klimaschutzgesetz verabschiedet. Darin sind die Klimaschutzziele zur
Reduzierung der Treibhausgasemissionen in NRW um mindestens 25% bis zum Jahre
2020 und um 80% bis zum Jahre 2050 zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990
genannt worden.
Entsprechende Rechtsverordnungen und
Verwaltungsvorschriften sind zurzeit in Planung.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich,
u.a. mit der KommunalAgentur NRW GmbH, Informationsgespräche geführt und
Inhalte von Klimaschutzkonzepten und Fördermaßnahmen erörtert.
Das Ziel ist ein auf die Stadt
Wassenberg abgestimmtes Konzept zu entwickeln, dass den Bedürfnissen und
Besonderheiten vor Ort gerecht wird. Hierzu zählen sicherlich folgende Themenschwerpunkte:
- eigene Liegenschaften,
- Mobilität und Verkehr,
- private Haushalte,
- Stadtentwicklung,
- Energie,
- Tourismus,
- Extremereignisse ( Sturm,
Trockenheit, Hochwasser).
Nach der Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im
Rahmen der Klimaschutzinitiative vom 09. Oktober 2013 sind die zu erwartenden
Kosten in Höhe von ca. 35.000,00 € für die Konzepterstellung mit einem nicht
rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 65% förderfähig.
Der Förderzeitraum ist auf die Zeit vom
01. Januar bis 30. April 2014 begrenzt.
Die Verwaltung – Ansprechpartner sind
Dipl. – Ing. Architekt H. – J. Limburg und Fachbereichsleiter N. Sendke - wird
einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln erarbeiten und fristgerecht
stellen.
Bei der Förderung von investiven
Klimaschutzmaßnahmen hat die Verwaltung den Austausch von Beleuchtungskörpern am
Beispiel des Schulgebäudes der GGS Wassenberg prüfen lassen.
Zunächst wurde eine Bestandsaufnahme
der Beleuchtung in den Gebäuden Kirchstraße, Burgstraße und Hallenbeleuchtung
Turnhalle vorgenommen.
Bei einem gesamten Austausch müssen
Investitionen von geschätzt 103.552,50 € getätigt werden. Davon würde ein
Betrag von 31.065,75 € (30 %) als Förderung gewährt. Jährlich würde der CO2-Ausstoss um 505 Tonnen und der Stromverbrauch
um 42.808 kWh reduziert.
Die Amortisationszeit beträgt je nach
Raum zwischen 6 und 24 Jahren!
Bei einem Austausch der Beleuchtung in
den Klassenräumen würde die Investition incl. Förderung 78.528,50 € betragen.
Der Eigenanteil beträgt somit 54.969,95 €.
Während die Wirtschaftlichkeit gegen
einen Austausch spricht, sind sowohl der Klimaschutz als auch der
Gesundheitsschutz Argumente für einen Austausch, da die Beleuchtungsstärke
deutlich verbessert würde.
Als Teilmaßnahme prüft die Verwaltung
aktuell die Heizungsanlagen durch den Einsatz von BHKW – Anlagen in den
Schulgebäuden sowie im Rathaus zu optimieren. Erste Berechnungen ergeben ein
aktuelles Einsparpotenzial von ca. 40.000,00 €/a durch die Reduzierung der
Energiekosten ohne Investitionskosten zu verursachen. Die Anlagen würden in
diesem Fall für einen festgelegten Zeitraum angemietet. Diese eingesparten
Gelder können dann für die Steigerung der Energieeffizenz (z.B. Beleuchtungsaustausch,
Austausch veralteter Pumpen,) eingesetzt werden, so dass hier weiteres
Energieeinsparpotenzial geschaffen werden kann.