Betreff
Bebauungsplan Nr. 76 "Franken-/Keltenstraße" und 48. jÄnderung des Flächennutzungsplanes; hier: Einstellung des Verfahrens
Vorlage
BV/FB4/017/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das durch Beschluss des Rates der Stadt Wassenberg vom 05. März 2009 begonnene Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich der Franken- und Keltenstraße (Bebauungsplan Nr. 76 und parallele 48. Änderung des Flächennutzungsplanes) wird eingestellt, da für diesen Bereich der ehemaligen Wohnsiedlung für Militärangehörige kein weiterer Planungsbedarf gegeben ist.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nach Vorberatung im Planungs- und Umweltausschuss am 16. Februar 2009 fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am 05. März 2009 den Beschluss, für den Bereich der ehemaligen Wohnsiedlung für Militärangehörige Franken-/Keltenstraße einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und parallel in einem 48. Änderungsverfahren den Flächennutzungsplan zu ändern.

Ferner wurde zum damaligen Zeitpunkt zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Im Rahmen zwischenzeitlich durchgeführter frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung wurde deutlich, dass lediglich die verkehrliche Anbindung in diesem Bereich planungsrechtlich umzusetzen ist, und aus dem Grunde wird unter Schilderung des umfangreichen Sachverhaltes auf den Tagesordnungspunkt 6. der heutigen Ausschusssitzung verwiesen.

 

Für den Bereich der Kelten- und Frankenstraße bleibt planungsrechtlich abschließend anzumerken, dass dieser Bereich als Innenbereich gemäß  § 34 BauGB zu bewerten ist. Bei genehmigungspflichtigen baulichen Maßnahmen wären entsprechende Bauanträge beim Kreisbauamt Heinsberg zu stellen.

 

Da kein weiterer Klärungsbedarf über das Maß des anstehenden Straßenbebauungsplanes hinausgeht, wird nunmehr seitens der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, vorgenanntes Bebauungsplanverfahren einzustellen. Auf den beigefügten Übersichtsplan wird verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto