Beschlussvorschlag:
Mit Hinweis auf die beigefügte Auflistung (Anlage 1) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen zugestimmt.
Mit dem Abwägungsergebnis über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 „Nautikstraße“ das Verfahren der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hatte in
seiner Sitzung am 22.01.2014 (TOP 4.) den Beschluss herbeigeführt, mit dem
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 „Nautikstraße“ das
Verfahren der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurden fristgerecht vorgebracht:
1. Erftverband, Bergheim
-Schreiben vom 03. Februar 2014 (Anlage 2)-
2. Landrat des Kreises Heinsberg -Amt für Bauen und Wohnen-
-Schreiben vom 10.02.2014 (Anlage 3)-
3. EBV GmbH, Hückelhoven
-Schreiben vom 11.02.2014 (Anlage 4)-
4. Geologischer Dienst NRW, Krefeld
-Schreiben vom 20.02.2014 (Anlage 5)-
5. Handwerkskammer Aachen
-Schreiben vom 18.02.2014 (Anlage 6)-
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Verkleinerung) und der Vorentwurf der textlichen Festsetzungen sind in den Anlagen 7 bis 8 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |