Betreff
Bebauungsplan Nr. 42 "Im Orsbecker Feld", 6. Änderungsverfahren; hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Ergebnis des Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss zur Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB4/015/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

A: Zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden nachfolgende Anregungen und Bedenken vorgetragen:

 

1.                  Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf vom 03.02.2014

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Anregung:

Es wird empfohlen, eine Überprüfung des konkreten Verdachtes sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel vorzunehmen.

 

Beschluss:

Der Anregung wird stattgegeben. Sobald die bisher vorhandenen Gebäude abgebrochen sind und die versiegelten Flächen aufgenommen wurden, wird eine Beauftragung zur Überprüfung der maßgeblichen Flächen auf Kampfmitteluntersuchung erfolgen.

 

Begründung:

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf führt in seiner Stellungnahme vom 03.02.2014 aus, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Kampfverhandlungen im beantragten Bereich liefern. Aus diesem Grunde wird der Anregung stattgegeben.

 

2.                  Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg

-----------------------------------------------------------------------

Anregung:

Die konkrete Ausbauplanung der öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere die bauliche Gestaltung der Anbindung an das vorhandene Straßennetz, ist rechtzeitig mit dem Straßenverkehrsamt abzustimmen.

 

Beschluss:

Der Anregung wird stattgegeben; die konkrete Ausbauplanung der öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere die bauliche Gestaltung der Anbindung an das vorhandene Straßennetz, wird rechtzeitig mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg abgestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.                  Untere Bodenschutzbehörde / Altlasten des Kreises Heinsberg

--------------------------------------------------------------------------------------------------

Anregung:

Die Untere Bodenschutzbehörde / Altlasten des Kreises Heinsberg fordert Bodenuntersuchungen durchzuführen, bevor diese Grundstücke einer höherwertigen Nutzung zugeführt werden können. Dies ist durch einen Gutachter zu bewerten.

 

Beschluss:

Der Anregung wird stattgegeben. Bevor die Grundstücke einer höherwertigen Nutzung zugeführt werden, sind Bodenuntersuchungen durchzuführen, die durch einen Gutachter zu bewerten sind.

 

Begründung:

Das Grundstück Heinsberger Straße 18, Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 790, 791 und 1266 ist mit der ID 2684 „Kfz.-Werkstatt“ u.a. der Firma Müller-Platz GmbH in Altlastenverdachtsflächenkataster erfasst.

 

Das Grundstück Heinsberger Straße 16, Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke vermutlich 791 und 1618 ist mit der ID 1486 „Seidenweberei“ im Altlastenverdachtskataster erfasst.

 

B:

Mit dem Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hatte am 22. Januar 2014 die 6. Änderung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.

 

Zwischenzeitlich wurden die Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

 

Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden fristgerecht nachfolgende Anregungen vorgebracht:

 

1.                  Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf

-Schreiben vom 03.02.2014- (Anlage 1)

 

2.                  Landrat des Kreises Heinsberg -Amt für Bauen und Wohnen-

-Schreiben vom 20.02.2014- (Anlage 2)

 

Ein Übersichtsplan, der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Verkleinerung) und der Entwurf der textlichen Festsetzung  sind in den Anlagen 3 bis 5 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto