Beschlussvorschlag:
A: Zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden nachfolgende Anregungen und Bedenken vorgetragen:
1. Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf vom 03.02.2014
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Anregung:
Es wird empfohlen, eine Überprüfung des konkreten Verdachtes sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel vorzunehmen.
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben. Sobald die bisher vorhandenen Gebäude abgebrochen sind und die versiegelten Flächen aufgenommen wurden, wird eine Beauftragung zur Überprüfung der maßgeblichen Flächen auf Kampfmitteluntersuchung erfolgen.
Begründung:
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf führt in seiner Stellungnahme vom 03.02.2014 aus, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Kampfverhandlungen im beantragten Bereich liefern. Aus diesem Grunde wird der Anregung stattgegeben.
2. Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg
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Anregung:
Die konkrete Ausbauplanung der öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere die bauliche Gestaltung der Anbindung an das vorhandene Straßennetz, ist rechtzeitig mit dem Straßenverkehrsamt abzustimmen.
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben; die konkrete Ausbauplanung der öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere die bauliche Gestaltung der Anbindung an das vorhandene Straßennetz, wird rechtzeitig mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg abgestimmt.
3. Untere Bodenschutzbehörde / Altlasten des Kreises Heinsberg
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Anregung:
Die Untere Bodenschutzbehörde / Altlasten des Kreises Heinsberg fordert Bodenuntersuchungen durchzuführen, bevor diese Grundstücke einer höherwertigen Nutzung zugeführt werden können. Dies ist durch einen Gutachter zu bewerten.
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben. Bevor die Grundstücke einer höherwertigen Nutzung zugeführt werden, sind Bodenuntersuchungen durchzuführen, die durch einen Gutachter zu bewerten sind.
Begründung:
Das Grundstück Heinsberger Straße 18, Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 790, 791 und 1266 ist mit der ID 2684 „Kfz.-Werkstatt“ u.a. der Firma Müller-Platz GmbH in Altlastenverdachtsflächenkataster erfasst.
Das Grundstück Heinsberger Straße 16, Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke vermutlich 791 und 1618 ist mit der ID 1486 „Seidenweberei“ im Altlastenverdachtskataster erfasst.
B:
Mit dem Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Im
Orsbecker Feld“ wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) durchgeführt.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hatte am 22. Januar 2014 die 6. Änderung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.
Zwischenzeitlich wurden die Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie das Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden fristgerecht nachfolgende Anregungen vorgebracht:
1. Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf
-Schreiben vom 03.02.2014- (Anlage 1)
2. Landrat des Kreises Heinsberg -Amt für Bauen und Wohnen-
-Schreiben vom 20.02.2014- (Anlage 2)
Ein Übersichtsplan, der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Verkleinerung) und der Entwurf der textlichen Festsetzung sind in den Anlagen 3 bis 5 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |