Betreff
Erteilung einer Beschlussvollmacht für den Schulausschuss für eine noch zu terminierende Sitzung in der KW 4 2014 (vorgesehen ist der 20.01.2014)
Vorlage
BV/FB1/097/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat erteilt dem Schulausschuss Beschlussvollmacht zur Beschlussfassung:

 

  1. Über die Erteilung der Zustimmung zur Einrichtung von gemeinsamem Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – als allgemeine Schule (Gemeinsames Lernen);
  2. Über die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 46 Abs. 4 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) zur Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler.

 


Sachverhalt:

 

Der Landtag NRW hat das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (1. Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen) am 16.10.2013 verabschiedet. Das Gesetz tritt grundsätzlich zum 01.08.2014 in Kraft, enthält jedoch Übergangsvorschriften zur Abwicklung des Aufnahmeverfahrens für das Schuljahr 2014/2015. Kernpunkt des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes ist, dass Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall wird. Zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in der Praxis ist beabsichtigt, an der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule -, rechnerisch pro Parallelklasse zwei Schülerinnen/Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufzunehmen. In Abstimmung mit der Schulleitung der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – ist beabsichtigt, von der Möglichkeit der Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler Gebrauch zu machen. Hierzu sind folgende formale Beschlüsse des Schulträgers erforderlich:

 

  1. Die Erteilung der Zustimmung zur Einrichtung von gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – als allgemeine Schule (Gemeinsames Lernen);
  2. Die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 46 Abs. 4 Schulgesetz für das Land NRW (SchulG NRW) zur Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen/Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden.

 

Es ist vorgesehen, die vorbenannte Thematik in einer Sitzung des Schulausschusses am 20.01.2014, unter Beteiligung der Schulleitung, ausführlich mit dem Ziel zu erörtern, die vorbenannten Beschlüsse zu fassen.

 

Da die vorbenannten Entscheidungen über die Ausrichtung der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – vor Beginn des Anmeldeverfahrens getroffen werden müssen (Anmeldeverfahren beginnt am 08.02.2014) und nachfolgend noch die Beteiligung der Bezirksregierung Köln als Schulaufsichtsbehörde erforderlich ist, wird vorgeschlagen, dem Schulausschuss entsprechende Beschlussvollmacht zu erteilen.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto