Sachverhalt:
Der
Kreistag des Kreises Heinsberg hat in seiner Sitzung am 13. Mai 1993 die
Aufstellung des Landschaftsplanes II / 4 „Wassenberger Riedelland und untere
Rurniederung“ beschlossen. In seiner Sitzung am 10. Juli 2003 hat er eine
Änderung der Grenzen des Landschaftsplangebietes vorgenommen.
Das
Plangebiet beträgt ca. 73 qkm und umfasst das komplette Stadtgebiet Wassenberg,
nördliche Teile des Stadtgebietes Heinsberg und einen kleinen nordöstlichen
Teil des Gemeindegebietes Waldfeucht.
Mit
Schreiben vom 21. Juni 2013 wurde u.a. auch die Stadt Wassenberg im Verfahren
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27 a des Gesetzes zur
Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft
-Landschaftsgesetz- (LG) einbezogen.
Bereits
in der Sitzung des Stadtrates am 18. Juli 2013 -TOP 3. Mitteilungen des
Bürgermeisters -
war
der Stadtrat entsprechend unterrichtet worden. Es wurde darauf verwiesen, dass
der Vorentwurf mit all seinen umfangreichen Anlagen auf der Homepage des
Kreises Heinsberg im Servicebereich unter „Natur & Landschaft“ eingesehen
werden kann. Ferner besteht die weitere Möglichkeit, diese Unterlagen bei der
Unteren Landschaftsbehörde im Kreishaus einzusehen.
Nach
bereits erfolgter verwaltungsinterner Erörterung am 17. Juli 2013 wurde sich
mit dem Kreis Heinsberg dahingehend verständigt, dass der Vorentwurf des
Landschaftsplanes zunächst in öffentlicher Ausschusssitzung vorgestellt und
erläutert werden soll, bevor eine abschließende Stellungnahme der Stadt
Wassenberg abgegeben werde.
Aus
diesem Grunde ist die Vorstellung des Vorentwurfes in dieser Sitzung lediglich
als Präsentation zu werten, wo Vertreter des Kreises und des von dort
beauftragten Planungsbüros die Planungsinhalte und möglichen Auswirkungen
vorstellen und erläutern werden.
Die
abschließende Stellungnahme könnte dann in der nächsten Planungs- und
Umweltausschusssitzung (Mitte Oktober 2013) beschlossen werden.